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BTW: was Tesla in diese Heftchen schreibt, hat für den Käufer, wenn überhaupt, nur dann rechtliche Bedeutung, wenn er bei Tesla kauft. Danach sind solche Bedinungen erschöpft. — Und irgendwo in einem Heftchen oder gar Buch, das mit dem Produkt geliefert (und dann gerne noch in Folie verschweßt) wird, ist sowieso bedeutungslos: a) handelt es sich beim typischen Verkauf eben um einen Verkauf „mit allem drum und dran“ (wie war das doch gleich mit dieser „wie beim Verkauf“ Klausel? Tja: also muß das Ding wohl seine Dienste verrichten!) und der abgenötigte(! StGB!) Lizenzerwerb ist ein Fall von Koppelgeschäft. Damit ist die Rückabwicklung sogar jederzeit und ohne jeglichen Mängel problemlos möglich.

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