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Lieber Peter,

Kann mir jemand sagen, ob eine Verfolgung in dieser Konstellation überhaupt möglich oder wahrscheinlich ist? Kann man überhaupt davon ausgehen, dass IP-Adressen bei Filehostern länger gespeichert werden?

ja, man kann eine Verfolgung in dieser Konstellation aufnehmen. Dazu braucht es jemanden, die sich deswegen als Geschädigte Partei sehen und eine entsprechende Vollmacht von einer Staatsanwaltschaft, dass die Geschädigten eine entsprechende Auskunft bei den zuständigen Telcos einholen dürfen. Dann kann das Abmahnen beginnen.

Du machst Dir jetzt bitte keinerlei Gedanken mehr über diese Sache! Erst wenn ein Abmahnschreiben von einer Kanzlei per Post zugestellt wird, hast Du überhaupt einen Grund zu irgendeiner diesbezüglichen Sorge. Und ab dann wirst Du bestimmt den Rat eines spezialisierten Anwalts einholen.

Liebe Grüße

Felix Riesterer

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