css Problem
bearbeitet vonHallo Gunnar und Jürgen,
ich glaube nicht, dass ihr Thomas auf diese Weise erreicht.
Aber vielleicht so: Die SELK sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Seit vielen Jahren werden öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit angehalten, teils auch verpflichtet.
Ich kann nicht genau sagen, ob die SELK unter den Geltungsbereich von BFSG oder BITV fallen. Aber ich bin sicher, dass diese Vorschriften sich weiter verbreiten werden, allein deshalb, weil die entsprechenden EU-Verordnungen weiter gehen als die deutschen Vorschriften und man Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung Menschenrechtsverletzungen vorwirft.
Eine zügige Umstellung auf Barrierefreiheit ist damit in aller Interesse.
_Rolf_
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sumpsi - posui - obstruxi