Grundsätzlich spricht nichts dagegen, _auch_ die ergoogleten Suchergebnisse zu nutzen. Es spricht aber sehr viel dagegen, mehrere Jahre alte, in irgendwelchen Archiven noch vorhandene "Ergüsse" des Kandidaten zur Beurteilung des aktuell vorhandenen Fachwissens zu benutzen. Wer solches tut, ist inkompetent und gehört irgendwohin abgeschoben, wo er keinen Schaden mehr anrichten kann. Oder etwa nicht?