Siechfred: Anmerkungen zur Protestaktion „Vorratsdatenspeicherung”

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Ich habe lange überlegt, ob ich auf den Beitrag antworten sollte, doch mir platzt mittlerweile der Kragen. Lasst mich vier Beispiele bringen:

  1. Thüringer Meldegesetz 2007

    Nach o.g. Gesetz können Meldedaten an Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Erhebung von Kirchensteuer, an Parteien und Wählervereinigungen zum Zwecke der Wahlwerbung (innerhalb eines halben Jahres vor Wahltermin), an parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften zum Zwecke der Ehrung von Alters- oder Ehejubiläen, für Melderegisterauskünfte über das Internet und an Adressbuchverlage weiter gegeben werden. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Zwar hat man ein Widerspruchsrecht, doch wem nutzt das, wenn es nur spärlich kommuniziert wird?

  2. Einheitliche Steuernummer

    Wusstet ihr, dass alle deutschen Meldeämter ihre Daten an das Bundeszentralamt fü Steuern zum Zweck der Erteilung einer einheitlichen Steuernummer ("Identifikationsmerkmal") weitergeben? Zwar werden allen Steuerpflichtigen diese Nummer und die zu diesem Zweck übermittelten und gespeicherten Daten mitgeteilt, aber ein Widerspruchsrecht gibt es nicht.

  3. Elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

    Gesetzliche Vorschrift für formell ordnungsgemäße Rechnungen ist neben Namen und Anschrift des Unternehmers auch die Angabe seiner Steuernummer oder seiner USt-IdNr. Wer seine Steuernummer angibt, läuft Gefahr, dass Dritte unter seinem Namen und mit seiner Steuernummer unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Es gibt keinen Schutzmechanismus dagegen.

  4. Elektronische Lohnsteuerkarte

    Es ist geplant, die Merkmale, die bisher auf der papiernen Lohnsteuerkarte verzeichnet sind, in einer zentralen Datenbank zu speichern. Jeder Arbeitgeber soll darauf Zugriff über die einheitliche Steuernummer erhalten (siehe Punkt 2). Wie soll denn bitte ein Kontrollmechanismus aussehen, wie soll verhindert werden, dass ich mich nicht mit der Identifikationsnummer von Lieschen Müller bei meinem Arbeitgeber erfassen lasse?

Die Vorratsdatenspeicherung ist in meinen Augen gegen die genannten Beispiele einfach nur polpulärer Kinderkram. Der Staat ist Euch um Längen voraus, und keiner scheint davon Notiz zu nehmen.