Tachchen!
darf ich ohne weiteres Tutorials von namenhaften Programmen wie Photoshop etc. ins Internet stellen?
von = mitgeliefert, daher geschützt
zu/über = selbst erstellt, daher erlaubt
MUSEN hätte es für diese Auslegungsvariante "von namenhaften Herstellern"
heißen müssen, so dass diese Lesart für mich ausschied.
Aber scheinbar sind wir uns ja einig und wissen nicht von neuem Unheil aus dem Bereich.
Gruß
Die schwarze Piste
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Smartbytes Webdesign in Oberhausen
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