Linuchs: Chor-Hörproben im Veranstaltungskalender, GEMA-Lizenz

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ähm, auf welcher Grundlage?

Telefonat mit dem GEMA KundenCenter. Mündliche Auskunft: Lizenzpflichtig ist die Domain, die beim Abspielen als URL in der Browser-Adresszeile steht.

Wäre natürlich gut, das schriftlich unterlegen zu können, habe ich aber auf die Schnelle nicht gefunden.

Kann man argumentieren, dass also Lieder mehrfach abkassiert werden? Also einmal beim Chor und dann nochmal beim Kalender?

JEIN. Richtig ist wohl, dass nicht ausgeschöpfte Abrufzahlen verfallen nach 365 Tagen (das ist mit Jahr gemeint, nicht das Kalenderjahr). Die Abrufe im Kalender werden aber dem Chor nicht angerechnet.

Solche Aussagen müssten auch schriftlich nachvollziehbar sein. Weiß jemand Quellen dazu?

Gruß, Linuchs