Felix Riesterer: Chor-Hörproben im Veranstaltungskalender, GEMA-Lizenz

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Lieber Linuchs,

Mündliche Auskunft: Lizenzpflichtig ist die Domain, die beim Abspielen als URL in der Browser-Adresszeile steht.

wie praktisch, dann kann man für ein und dieselbe Audio-Datei mehrfach abkassieren. Binde ich ein Youtube-Video unsichtbar ein, um es als Hörprobe anzubieten, dann könnte die GEMA dafür abkassieren, weil es über meine Domain erreichbar gemacht wird.

Ganz tolle Logik - für die GEMA. Da kann ich mich nur der gängigen Meinung derer anschließen, die die GEMA schon seit Jahrzehnten durchschaut haben: Verein schließen und verbieten! Sofort!

Wäre natürlich gut, das schriftlich unterlegen zu können, habe ich aber auf die Schnelle nicht gefunden.

Wie schade! Es wäre so wunderbar als Grundlage für eine Rechtsklage im Schadensfalle geeignet.

Kann man argumentieren, dass also Lieder mehrfach abkassiert werden? Also einmal beim Chor und dann nochmal beim Kalender?

Aber ja doch!

JEIN. Richtig ist wohl, dass nicht ausgeschöpfte Abrufzahlen verfallen nach 365 Tagen (das ist mit Jahr gemeint, nicht das Kalenderjahr). Die Abrufe im Kalender werden aber dem Chor nicht angerechnet.

Ich teile Deine Einschätzung nicht.

Liebe Grüße,

Felix Riesterer.