Deus Figendi: Vorratsdatenspeicherung - Email

Hallo,
gerade wurde ich mal wieder daran erinnert, dass laut Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz auch E-Mail-Daten gespeichert werden sollen und zwar Zeitpunkt und Beteiligte einer jeden Mail.
Dabei ist mir dann eingefallen, dass es im Gegensatz zu Internet- und (Funk)Telefon-Providern ja eine ganz Menge Email-Provider gibt. Jeder Server, den ich für eine Website anmiete hat in der Regel auch einen Mail-Server installiert, viele Firmen benutzen in ihren Intranets E-Mail als Kommunikationsmitten und auch ich habe schon mal auf einer LAN-Party einen laufen lassen.
Bin ich wirklich verpflichtet alle Kommunikation, die da läuft zu protokollieren und auch noch sechs Monate vor zu halten?

Oder ist das alles Humbug und der Internet-Provider loggt einfach mit, wenn die entsprechenden Port bzw. Protokolle benutzt werden (was dann aber wieder bei Web-Interfaces nicht klappt, wie mir gerade einfällt).

Kennt da jemand einen passenden Link oder besser - kann es mir erklären?

Schönen Dank und schönen Abend Deus Figendi

  1. Moin!

    Bin ich wirklich verpflichtet alle Kommunikation, die da läuft zu protokollieren und auch noch sechs Monate vor zu halten?

    Frühestens ab 2009, sagt das Gesetz, ist Mail-Protokollierung Pflicht. Und wie das auszusehen hat, ist noch vollkommen offen.

    Also: Panik wieder runterschrauben. Gehirn wieder einschalten. Das einzig sinnvolle machen: Drauf scheißen.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Frühestens ab 2009, sagt das Gesetz, ist Mail-Protokollierung Pflicht. Und wie das auszusehen hat, ist noch vollkommen offen.

      Ach so, na dann...

      Also: Panik wieder runterschrauben.

      Ich bin nicht panisch :-D

      Das einzig sinnvolle machen: Drauf scheißen.

      Hatte ich vor, eher verzichte ich auf einen Mailserver, also so ein Theater zu betreiben ^^

      Aber es interessierte mich eben.
      Aus deiner Antwort entnehme ich:
      * Nein es ist nicht Pflicht
      * Ja es wird Pflicht
      * Ja es wird für _jeden_ Pflicht (also z.B. auch Intranets)
      Das reicht mir (fürs erste) :-)

      Danke

      1. Hallo,

        Mail-Protokollierung
        Aus deiner Antwort entnehme ich:
        [...]
        * Ja es wird für _jeden_ Pflicht (also z.B. auch Intranets)

        das steht in Svens Posting nicht drin, ist nicht einmal angedeutet.

        Was jemand innerhalb seines abgeschlossenen, nicht-öffentlichen Netzwerks tut, ist weder technisch noch administrativ nachprüfbar und kontrollierbar. Eine entsprechende Vorschrift wäre also sinnlos. Ebensowenig kann dir jemand verbieten, in der eigenen Wohnung zu rauchen, selbst wenn irgendwann ein generelles Rauchverbot kommen sollte.

        Nur da, wo die privaten, abgeschlossenen Bereiche wieder Berührung mit dem öffentlichen Bereich haben, sind entsprechende Vorschriften durchsetzbar.

        So long,
         Martin

        --
        Schon gewusst, dass Aftershave trotz des Namens eigentlich eher fürs Gesicht gedacht ist?
        1. (...) Eine entsprechende Vorschrift wäre also sinnlos. (...)

          Als wäre das je ein Grund gewesen eine Vorschrift nicht zu verabschieden :-)
          Ist schon okay... dann warte ich einfach mal 2009 ab, sowie das Ergebnis der Verfassungklage und dann schau'n wir mal.

        2. Hi Martin,

          Ebensowenig kann dir jemand verbieten, in der eigenen Wohnung zu rauchen, selbst wenn irgendwann ein generelles Rauchverbot kommen sollte.

          Nur da, wo die privaten, abgeschlossenen Bereiche wieder Berührung mit dem öffentlichen Bereich haben, sind entsprechende Vorschriften durchsetzbar.

          In der eigenen Wohnung rauchen? Wenn du Kinder hast ein tabu. Dann raus auf den Balkon? Nein, der schliesst an denn öffentlichen Himmel an, also öffentlicher Raum. Das geht also dann auch nicht. Wie dann?
          Nun dann dürfen wir in Zukunft nicht nur zum Lachen in den Keller gehen, sondern auch zum Rauchen. Mist, geht auch nicht - verstösst gegen die Brandschutzverordung und gegen die Hausordnung...

          Ich wollte sowieso aufhöhren ;-)

          Gruss gary

          1. Hallo,

            [Rauchen]
            In der eigenen Wohnung rauchen? Wenn du Kinder hast ein tabu.

            ich habe keine Kinder, aber bei mir in der Wohnung ist Rauchen trotzdem tabu. Nur einer meiner Freunde ist Raucher, aber der ist so anständig, sogar ohne Aufforderung zum Rauchen auf den Balkon oder runter auf die Straße zu gehen.

            Dann raus auf den Balkon? Nein, der schliesst an denn öffentlichen Himmel an, also öffentlicher Raum.

            Da hat sich noch niemand beschwert. ;-)

            Ich wollte sowieso aufhöhren ;-)

            Ich hab's nie angefangen. Als Jugendlicher zwei-, dreimal mitgepafft, aber das hat mir auch gereicht. Es gibt ja auch andere Laster.

            So long,
             Martin

            --
            Success should be measured not so much by the position that one has reached in life,
            but by the obstacles one has overcome while trying to succeed.
            1. Hi Martin,

              Ich hab's nie angefangen. Als Jugendlicher zwei-, dreimal mitgepafft, aber das hat mir auch gereicht. Es gibt ja auch andere Laster.

              Trinken oder Frauen oder beides? ;-)

              Grüsse gary

              1. Gallo Gary,

                Es gibt ja auch andere Laster.
                Trinken oder Frauen oder beides? ;-)

                alles zu seiner Zeit und im richtigen Maß. ;-)

                Einen Moment, nachdem ich den Satz geschrieben hatte, habe ich bei "andere Laster" sogar kurz an Atego oder Actros gedacht.

                Schönen Abend noch,
                 Martin

                --
                Lieber eine Fliege im Porzellanladen
                als ein Elefant in der Suppe.
                1. Hi Martin,

                  Einen Moment, nachdem ich den Satz geschrieben hatte, habe ich bei "andere Laster" sogar kurz an Atego oder Actros gedacht.

                  Jetzt bin ich grad kurz zusammen gezuckt. Ich las zunächst a_tergo. Aber _Gott sei Dank_ war dies nur eine vorübergehende Augenschwäche. Ich sitze halt doch zu viel vor dem PC... *g*

                  Viele Grüsse gary

                  1. Hi gary,

                    Einen Moment, nachdem ich den Satz geschrieben hatte, habe ich bei "andere Laster" sogar kurz an Atego oder Actros gedacht.

                    Jetzt bin ich grad kurz zusammen gezuckt. Ich las zunächst a_tergo.

                    Was hast du denn gegen a_tergo? Das könnte ich glatt zu meinen lastern zählen. :)

                    Grüße aus H im R,
                    Engin

                    1. Hi Engin,

                      Was hast du denn gegen a_tergo? Das könnte ich glatt zu meinen lastern zählen. :)

                      Darfst du denn überhaupt schon solche Laster fahren?

                      Meiner reicht bis 7,5 Tonnen plus Anhänger mit max 4 Tonnen (Hier meine ich den Führerschein!) *g*

                      Grüsse gary

                      1. Hallo,

                        Meiner reicht bis 7,5 Tonnen plus Anhänger mit max 4 Tonnen (Hier meine ich den Führerschein!) *g*

                        was is'n das für eine Führerscheinklasse? Gibt es so eine in der Schweiz? Denn in DE passt diese Beschreibung weder vor noch nach der Reform der Führerscheinklassen in den 90er Jahren auf eine bestimmte Klasse.

                        Neu:
                        Klasse B:  PKW und LKW unter 3.5t mit Anhänger bis 750kg
                        Klasse BE: PKW und LKW unter 3.5t mit beliebig großem Anhänger[*]

                        Alt:
                        Klasse 3:  PKW und LKW unter 7.5t mit einachsigem Anhänger[*]

                        [*] Die Anhängelast ist in DE durch die StVZO begrenzt. Bei PKW wird sie vom Hersteller festgelegt und liegt selten über 1500kg, bei LKW darf sie das 1.5fache des ZGG des Zugfahrzeugs betragen.
                        Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 durften also einen LKW bis 7.49t fahren, und zusätzlich einen einachsigen Hänger (Tandemachse zählt hier als eine Achse) mit 10t hinterherziehen. Rechnerisch ergäbe sich sogar 11.2t, aber die zulässige Achslast ist generell auf 10t begrenzt.
                        Da hat also ein Fahrschüler z.B. auf einem kleinen Corsa seine Fahrstunden absolviert, irgendwann den Lappen bekommen und durfte dann einen Zug mit 18m Länge und 17.5t ZGG fahren. Mit Druckluftbremse, von deren Funktion und Wartung er noch nie was gehört hat. Mit Fahrtenschreiber, von dessen Handhabung er noch nie was gehört hat. Ebensowenig davon, dass ein LKW mit Hänger auf Landstraßen nur 60km/h fahren darf. Ohje ...

                        Es war also völlig richtig, IMHO sogar nötig, dass die Grenzen des PKW-Führerscheins nach unten korrigiert wurden - andernfalls hätte man den Umfang der Fahrschulausbildung erheblich vergrößern müssen.

                        Schönen Abend noch,
                         Martin

                        PS: "a tergo" - das Prinzip war mir bekannt, der Begriff nicht. ;-)

                        --
                        Niemand ist überflüssig: Er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
                        1. Hi Martin,

                          Meiner reicht bis 7,5 Tonnen plus Anhänger mit max 4 Tonnen (Hier meine ich den Führerschein!) *g*

                          was is'n das für eine Führerscheinklasse? Gibt es so eine in der Schweiz? Denn in DE passt diese Beschreibung weder vor noch nach der Reform der Führerscheinklassen in den 90er Jahren auf eine bestimmte Klasse.

                          Ich habe den alten 3er (Rosa-Schweinchen-Papier). Dort steht drin Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Über den Hänger kann ich nichts finden. Soweit ich noch weiss, darf der max 4 Tonnen haben, nur eine Achse oder Zwei die nicht mehr als 50 cm? auseinander sind?
                          k.A. Ist halt schon lange her.

                          PS: "a tergo" - das Prinzip war mir bekannt, der Begriff nicht. ;-)

                          Na dann ist ja Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren ;-)

                          Gruss gary

                          1. Hi,

                            Meiner reicht bis 7,5 Tonnen plus Anhänger mit max 4 Tonnen (Hier meine ich den Führerschein!) *g*
                            was is'n das für eine Führerscheinklasse?
                            Ich habe den alten 3er (Rosa-Schweinchen-Papier).

                            aha, also noch den gleichen wie ich - nur dass bei mir die Klasse 2 drinsteht. :-)

                            Dort steht drin Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Über den Hänger kann ich nichts finden.

                            Eben, weil das früher (wie ich schon erwähnte) nicht über die Führerscheinklasse geregelt war, sondern durch die übergeordnete Regelung in der StVZO. Du bist dann ein Kandidat für den 17.5t-Lastzug, den ich beschrieben habe.

                            Soweit ich noch weiss, darf der max 4 Tonnen haben, nur eine Achse oder Zwei die nicht mehr als 50 cm? auseinander sind?

                            Die zulässige Anhängelast war damals nur vom Zugfahrzeug abhängig, nicht von der Führerscheinklasse.
                            Und bei der alten Klasse 3 gilt: "Züge mit bis zu drei Achsen", wobei zwei Achsen mit weniger als 1m Radstand als eine gezählt werden.

                            k.A. Ist halt schon lange her.

                            Wem sagst du das. Ich hab den Lappen ja auch schon über 20 Jahre. Aber ich habe mich auch die ganze Zeit sehr fürs Autofahren interessiert, es macht mir Spaß, je größer, je besser. Richtiger Fahrspaß fängt bei 10t so langsam an. Ein bisschen Regelkunde gehört dann dazu.

                            PS: "a tergo" - das Prinzip war mir bekannt, der Begriff nicht. ;-)
                            Na dann ist ja Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren ;-)

                            Naja, "face to face" macht's aber doch mehr Spaß, finde ich (ich gehe ganz selbstverständlich davon aus, dass man's nur mit einer Frau treibt, die man auch liebt und anschauen mag).

                            Ciao,
                             Martin

                            --
                            Um die Wahrheit zu erfahren, muss man den Menschen widersprechen.
                              (George Bernhard Shaw)
                          2. Moin!

                            Ich habe den alten 3er (Rosa-Schweinchen-Papier).

                            Der ist sogar noch häßlicher als das SelfHTML-Layout >:-)  Deshalb behalte ich meinen Grauen und benutze ein user-stylesheet ;)

                            Dort steht drin Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Über den Hänger kann ich nichts finden. Soweit ich noch weiss, darf der max 4 Tonnen haben, nur eine Achse oder Zwei die nicht mehr als 50 cm? auseinander sind?
                            k.A. Ist halt schon lange her.

                            FOR EACH Schrank DO "search for führerscheinunterlagen" UNTIL "found"
                            ->> FOUND

                            In meinem Lehrbuch steht auch nur: „KFZ bis 7.5t zul. Gesamtgewicht (nicht Krafträder) und Züge bis 3 Achsen“.

                            Zul. GG dürfte bei Fahrt mit einem Hänger (viagra?) selbigen mit einschließen

                            Cü,

                            Kai

                            --
                            What is the difference between Scientology and Microsoft? One is an
                            evil cult bent on world domination and the other was begun by L. Ron
                            Hubbard
                            ie:{ fl:( br:< va:) ls:? fo:| rl:? n4:° ss:{ de:] js:| ch:? mo:| zu:|]
                            1. Hallo,

                              Deshalb behalte ich meinen Grauen und benutze ein user-stylesheet ;)

                              pfui, ist das scheußlich! Am schlimmsten sind IMHO die Serifenschriften. Und die nicht-chronologische Sortierung der Threads. Bin ich froh, dass ich das für mich anders haben kann.

                              In meinem Lehrbuch steht auch nur: „KFZ bis 7.5t zul. Gesamtgewicht (nicht Krafträder) und Züge bis 3 Achsen“.

                              Richtig.

                              Zul. GG dürfte bei Fahrt mit einem Hänger (viagra?) selbigen mit einschließen

                              Falsch. Der Hänger (ohne Viagra) zählt nicht dazu. Es ist nicht vom Zug-Gesamtgewicht die Rede. Das zulässige Zug-Gesamtgewicht ist auf 40t begrenzt; diese Größenordnung setzt aber den Führerschein der Klasse BCE (früher Klasse 2) voraus.

                              Ciao,
                               Martin

                              --
                              Ein guter Lehrer muss seinen Schülern beibringen können,
                              eine Frage so zu stellen, dass auch der Lehrer lernen muss,
                              um die Frage beantworten zu können.
                                (Hesiod, griech. Philosoph, um 700 v.Chr.)
                              1. Moin!

                                Deshalb behalte ich meinen Grauen und benutze ein user-stylesheet ;)

                                pfui, ist das scheußlich! Am schlimmsten sind IMHO die Serifenschriften. Und die nicht-chronologische Sortierung der Threads. Bin ich froh, dass ich das für mich anders haben kann.

                                *gg* Du hast recht .. ich habe zwar gemerkt, daß an meinem Layout irgendetwas anders ist als sonst, aber daß es die Schriftart
                                ist, ist mir irgendwie entgangen. Tsss, klarer Fall von Kopf vorm Brett oder wie das heißt ;-). Da hatte sich ein Fehler beim Auskommentieren eines anderen Bereiches sehr schwerwiegend ausgewirkt.

                                Und selbstverständlich *ist* die Reihenfolge der Threads sehr wohl chronologisch, vielleicht nicht nach deiner Definition, aber sie ist es. Schließlich sind die Threads chronologisch von oben nach unten nach letzter Aktivität sortiert :-P
                                Ich empfinde das als angenehmer, da ich so nur wenig in der Forenübersicht scrollen muß, weil alles neue immer oben ist.

                                Falsch. Der Hänger (ohne Viagra) zählt nicht dazu. Es ist nicht vom Zug-Gesamtgewicht die Rede. Das zulässige Zug-Gesamtgewicht ist auf 40t begrenzt; diese Größenordnung setzt aber den Führerschein der Klasse BCE (früher Klasse 2) voraus.

                                Ist das *jetzt* so oder war das so zu Zeiten, als es noch Klasse 1,2,3 etc gab? Mich ineterssiert nämlich, wie es damals war. Hab ich doch längst vergessen :-(

                                Cü,

                                Kai

                                --
                                What is the difference between Scientology and Microsoft? One is an
                                evil cult bent on world domination and the other was begun by L. Ron
                                Hubbard
                                ie:{ fl:( br:< va:) ls:? fo:| rl:? n4:° ss:{ de:] js:| ch:? mo:| zu:|]
                                1. Hallo Kai,

                                  Und die nicht-chronologische Sortierung der Threads. Bin ich froh, dass ich das für mich anders haben kann.
                                  Und selbstverständlich *ist* die Reihenfolge der Threads sehr wohl chronologisch, vielleicht nicht nach deiner Definition, aber sie ist es. Schließlich sind die Threads chronologisch von oben nach unten nach letzter Aktivität sortiert :-P

                                  Ja, das dachte ich mir schon. Aber da ich die Forumshauptdatei sowieso in ihrer ganzen Länge abgrase, wäre das für mich kein Argument. Im Gegenteil, mir würde es die Orientierung erschweren, weil sich dann die Reihenfolge der Threads dauernd ändert.

                                  Ich empfinde das als angenehmer, da ich so nur wenig in der Forenübersicht scrollen muß, weil alles neue immer oben ist.

                                  "Neues oben" ist sowieso ein Sortierprinzip, das ich nicht mag. Neues gehört nach meiner Überzeugung unten angehängt, ebenso wie ich auch einen Zettel von oben nach unten vollschreibe, und nicht andersrum.

                                  Falsch. Der Hänger (ohne Viagra) zählt nicht dazu. Es ist nicht vom Zug-Gesamtgewicht die Rede. Das zulässige Zug-Gesamtgewicht ist auf 40t begrenzt; diese Größenordnung setzt aber den Führerschein der Klasse BCE (früher Klasse 2) voraus.
                                  Ist das *jetzt* so oder war das so zu Zeiten, als es noch Klasse 1,2,3 etc gab?

                                  Gehe zurück in die Badstraße.

                                  Ja, das war damals schon so, und daran hat sich nichts geändert. Der Unterschied besteht darin, dass Anhänger in den Führerscheinklassen früher nicht besonders berücksichtigt wurden, heute aber schon: Wer einen Anhänger ziehen will, muss die Klasse E vorweisen können. Ausnahme: Kleine Hänger bis 750kg und Wohnanhänger beliebiger Größe. Im PKW-Bereich ändert sich dadurch wenig.

                                  Schönen Tag noch,
                                   Martin

                                  --
                                  Wenn zwei dasselbe tun, sind sie vielleicht bald zu dritt.
                      2. Hi gary,

                        Hi Engin,

                        Was hast du denn gegen a_tergo? Das könnte ich glatt zu meinen lastern zählen. :)

                        Darfst du denn überhaupt schon solche Laster fahren?

                        Die frage sollte eher lauten, ob ich  jedes dieser Laster "fahren" würde..........Nein!  *g

                        Meiner reicht bis 7,5 Tonnen plus Anhänger mit max 4 Tonnen (Hier meine ich den Führerschein!) *g*

                        Ja meiner auch, stammt noch aus den 90ern, Ende 98, für den Lappen hatte ich mir
                        meine bis zu den Schultern wuchernden Haare bis nach oben kürzen lassen. Ich habe es bis Heute nicht bereut. :)

                        Grüße aus H im R,
                        Engin

  2. Moin!

    gerade wurde ich mal wieder daran erinnert, dass laut Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz auch E-Mail-Daten gespeichert werden sollen und zwar Zeitpunkt und Beteiligte einer jeden Mail.
    Dabei ist mir dann eingefallen, dass es im Gegensatz zu Internet- und (Funk)Telefon-Providern ja eine ganz Menge Email-Provider gibt. Jeder Server, den ich für eine Website anmiete hat in der Regel auch einen Mail-Server installiert, viele Firmen benutzen in ihren Intranets E-Mail als Kommunikationsmitten und auch ich habe schon mal auf einer LAN-Party einen laufen lassen.

    Fangen wir mit dem (eventuell) einfachsten Fall an: Intranets dürften mit Sicherheit ausgenommen sein, schließlich sind sie nur intern. Wobei eine Vorratsdatenspeicherung der Intranets von Abgeodneten oder Geheimdiensten auch für die Demokratie interessant sein könnten.

    Mit öffentlichen Mailservern dürfte es allerdings dunkel aussehen, d.h. Speicherung der verlangten Daten. Das dürfte auch auf Spam zutreffen, was mit Sicherheit noch für Spaß sorgt (siehe auch den Vortrag über Security Nightmares: „Wir werden erleben, dass Terroristen ihre Botschaften in Spam codieren.“)

    Viele Grüße,
    Ingo K. Nito