Moin!
Du hast viele Antworten erhalten, aber keine hat mir persönlich wirklich gut gefallen, weil immer nur eine (teilweise böse falsche) Kurzversion kam.
Ich habe einen klitzekleinen Auftrag angenommen (mittlerer 3-stelliger Bereich) und muss jetzt zum ersten Mal eine Rechnung schreiben. Jetzt stellt sich mir die Frage: wenn im Geschäftsumfeld ein Preis abgesprochen wird, bspw. 100 Euro, stelle ich dann
A) 100 Euro plus 19,00 Euro Umsatzsteuer (insg. 119.-) oder
B) 100 Euro inkl. 15,97 Euro Umsatzsteuer (insg. 100.-)
in Rechnung? Da das Ganze ja über die Umsatzsteuer durchgereicht wird, tendiere ich zu Variante A.
Folgende Faktoren fließen in diese Überlegung ein:
1. Gegenüber Letztverbrauchern darf man nicht mit Nettopreisen werben, sondern nur Bruttopreise nennen. Letztverbraucher sind wir alle in unserer alltäglichen privaten Mission, in Supermärkten, Autowerkstätten oder auf dem Wochenmarkt. Letztverbraucher zahlen die Mehrwertsteuer als Aufschlag auf den Produktpreis und können gegen nichts gegenrechnen.
Gegenüber Kaufleuten, im geschäftlichen Umgang, ist hingegen die Nennung von Nettopreisen absolut üblich, da die zusätzlich zu entrichtende Umsatzsteuer ohnehin gegen die Umsatzsteuereinnahmen der eigenen Verkäufe gegengerechnet wird und nur durchlaufender Posten ist.
2. Was auf der Rechnung tatsächlich auszuweisen ist, hängt auch vom Steuerstatus ab, den du bei deinem Finanzamt bewirkt hast, bezüglich der Kleinunternehmerregelung. Du kannst bei Einhaltung gewisser Umsatzgrenzen als Kleinunternehmer handeln. Das bedeutet, dass alle deine Preise Bruttopreise sind, du auf deinen Rechnungen keinerlei Umsatzsteuer ausweist, du auch keinerlei Umsatzsteuer ans Finanzamt abführst, aber im Gegenzug auch keinerlei selbst ausgegebene Umsatzsteuer (z.B. für Hardwareanschaffung) gegenrechnen darfst.
Wenn du Kleinunternehmer bist, kannst du auf diese Eigenschaft durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten, bist an diese Erklärung dann aber IIRC zwei Jahre gebunden, selbst wenn deine Umsätze dir die Kleinunternehmereigenschaft weiterhin erlauben würden. Du kannst also nicht beliebig hin- und herwechseln. Denn als Kleinunternehmer hast du bei Privatverbrauchern einen Vorteil gegenüber deiner größeren Konkurrenz: Deine kalkulierten Preise sind Endpreise (vor allem, wenn du Dienstleistung anbietest), die Konkurrenz muss, wenn bei ihr derselbe Betrag in die eigene Kasse fließen soll, immer die Umsatzsteuer aufschlagen.
Gegenüber gewerblichen Auftraggebern ist diese Eigenschaft dagegen irrelevant. Als Kleinunternehmer ist dein Preis der Endpreis, wird mit Verweis auf deine Kleinunternehmereigenschaft ohne ausgewiesene Umsatzsteuer auf die Rechnung gesetzt, der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag von 100 Euro und hat keine zusätzliche Umsatzsteuer ausgegeben, die er beim Finanzamt gegenrechnen könnte.
Bist du hingegen kein Kleinunternehmer, zahlt dein Kunde deine Rechnung von 100 Euro plus die Umsatzsteuer von 19 Euro und verrechnet die 19 Euro beim Finanzamt mit den eigenen Einnahmen von Umsatzsteuer.
Deshalb nochmal in Kürze:
Gegenüber einem Letztverbraucher ist dein Preis immer als Brutto zu verstehen. 100 Euro sind daher der Endpreis. Als Kleinunternehmer kannst du die 100 Euro komplett behalten, ansonsten mußt du von den 100 Euro die Umsatzsteuer bezahlen, die darin enthalten ist.
Gegenüber einem Unternehmer ist der Preis immer als Netto zu verstehen. Als Kleinunternehmer berechnest du die 100 Euro und weist keine Umsatzsteuer aus, ansonsten kommt die Umsatzsteuer obendrauf und wird von dir ans Finanzamt weitergeleitet (mit der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung).
Ob du Kleinunternehmer sein solltest, oder darauf verzichten, solltest du dir in einer ruhigen Minute oder in Zusammenarbeit mit deinem Steuerberater mal überlegen.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."