Alex: Fernabsatzgesetz bzw. Widerufsrecht

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Doch, denke ich schon.
Denn ich bin nicht der Verkäufer, sondern der Käufer ;-)

Das ist natürlich was anderes...

Die Angabe der Widerrufsbelehrung ist eigentlich keine AGB sondern eben einfach nur die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes, um einer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen. (Und da sollte man die Mustervorlage aus dem Anhang des EGBGB [füher BGB-InfoVerordnung] hernehmen)

Von daher würde es also für einen Unternehmer, der dort etwas kauf, nicht gelten. Aber es gab letztens ein Urteil (weiß nicht mehr wann und von welcher Instanz). Da wurde jemand abgemahnt, weil er über die Musterbelehrung geschrieben hat, dass diese nur für Verbraucher gilt. Der Abmahner meinte, dass das nicht transparent sei, weil ein Verbraucher dann nicht wisse, ob die Belehrung nun für ihn gilt oder nicht.

Logischerweise hat das Gericht diese idiotische Abmahnung nicht durchgehen lassen. Einer der Gründe war dann eben, dass der Shop-Betreiber ohne diese Belehrung dem Risiko ausgesetzt wäre, dass sie auch gegenüber Unternehmern gilt. (--> Es wurde nicht gesagt, es gilt sicher gegenüber Unternehmern)

Man könnte es also mal probieren. Vielleicht hätte man in dem genannten Beispielfall auch noch bessere Karten, weil es nicht die Musterbelehrung war und der Text dann eher als AGB durchgeht...

Gruß
Alex