Fernabsatzgesetz bzw. Widerufsrecht
Tobias.
- recht
Hallo,
ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, aber vielleicht kennt sich ja doch der ein- oder andere damit aus. Muß ich als Verkäufer zingend in die Widerufsbelehrung reinschreiben, dass sie sich auf Endverbraucher bezieht?
Oder anders, wenn ich schreibe
"Widerrufsbelehrung-Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen."
gilt diese dann auch für Geschäftskunden?
Grüße, Tobias
Hi!
ich weiß, dass das hier kein Rechtsforum ist, aber vielleicht kennt sich ja doch der ein- oder andere damit aus.
Das im Thema genannte Fernabsatzgesetz ist seit acht Jahren Geschichte. Die entsprechenden Reglungen sind im BGB eingearbeitet worden. Ich denke nicht, dass du bei deinen offensichtlichen Wissenslücken mit der Klärung einer Detailfrage auf die sichere Seite kommst. Es wäre sicherlich besser für dein Geschäft, wenn du dich soweit kompetent beraten lässt, dass alle derzeit aktuellen Bedingungen angesprochen werden. Das geht, soweit ich weiß, auch bei der IHK, deren Pflichtmitglied du ja mit der Gewerbeanmeldung geworden bist. Ansonsten dürfte zu dem Thema ausreichend Information im Netz zu finden sein. Wenn du aber noch nicht mal die gefunden hast, solltest du dir wirklich eine persönliche Betreuung zulegen, denn die gesetzlichen Bedingungen ändern sich alle Nase lang. Wenn du dich da nicht selbständig auf dem Laufenden halten kannst, kann das unangenehme Folgen für dich haben. Mitbewerber sind in der Regel recht flott beim Finden von abmahnwürdigen Dingen.
Lo!
Ich denke nicht, dass du bei deinen offensichtlichen Wissenslücken mit der Klärung einer Detailfrage auf die sichere Seite kommst.
Doch, denke ich schon.
Denn ich bin nicht der Verkäufer, sondern der Käufer ;-)
Gruß, Tobias
Doch, denke ich schon.
Denn ich bin nicht der Verkäufer, sondern der Käufer ;-)
Das ist natürlich was anderes...
Die Angabe der Widerrufsbelehrung ist eigentlich keine AGB sondern eben einfach nur die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes, um einer gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen. (Und da sollte man die Mustervorlage aus dem Anhang des EGBGB [füher BGB-InfoVerordnung] hernehmen)
Von daher würde es also für einen Unternehmer, der dort etwas kauf, nicht gelten. Aber es gab letztens ein Urteil (weiß nicht mehr wann und von welcher Instanz). Da wurde jemand abgemahnt, weil er über die Musterbelehrung geschrieben hat, dass diese nur für Verbraucher gilt. Der Abmahner meinte, dass das nicht transparent sei, weil ein Verbraucher dann nicht wisse, ob die Belehrung nun für ihn gilt oder nicht.
Logischerweise hat das Gericht diese idiotische Abmahnung nicht durchgehen lassen. Einer der Gründe war dann eben, dass der Shop-Betreiber ohne diese Belehrung dem Risiko ausgesetzt wäre, dass sie auch gegenüber Unternehmern gilt. (--> Es wurde nicht gesagt, es gilt sicher gegenüber Unternehmern)
Man könnte es also mal probieren. Vielleicht hätte man in dem genannten Beispielfall auch noch bessere Karten, weil es nicht die Musterbelehrung war und der Text dann eher als AGB durchgeht...
Gruß
Alex
Hallo
gilt diese [Widerrufsbelehrung] dann auch für Geschäftskunden?
Sofern Du nichts anderes dazu schreibst, gelten Deine AGB für alle Deine Kunden, solange nichts genaueres vereinbart ist.
Übrigens: egal, was Du schreibst, gelten ohnehin die gesetzlichen Fristen - allerdings musst Du den Verbraucher (Nichtkaufmann) darüber belehren, sonst verlängert sich die Frist ad infinitum.
Insofern eignet sich eine Formulierung wie "es gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen für Fernabsatzverträge" - wenn Du ganz sicher gehen willst, konsultiere den Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.
Gruß, LX
Hallo,
Sofern Du nichts anderes dazu schreibst, gelten Deine AGB für alle Deine Kunden, solange nichts genaueres vereinbart ist.
Siehe mein anderes Posting bezüglich dieser Problematik. (Es sind eben eher keine AGB)
Übrigens: egal, was Du schreibst, gelten ohnehin die gesetzlichen Fristen - allerdings musst Du den Verbraucher (Nichtkaufmann) darüber belehren, sonst verlängert sich die Frist ad infinitum.
Da solltest du mit den Begriffen besser aufpassen es ist nicht:
Verbraucher oder Kaufmann
sondern
Verbaucher oder Unternehmer
das ist ein großer Unterschied.
Insofern eignet sich eine Formulierung wie "es gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen für Fernabsatzverträge" - wenn Du ganz sicher gehen willst, konsultiere den Anwalt Deines geringsten Mißtrauens.
Soweit ich das in Erinnerung habe wäre das nicht so gut, da man dank den Informationspflichten auch sagen muss, wie lange das Widerrufsrecht besteht und nicht nur auf das Gesetz verweisen kann. Wenn man sicher gehen will, sollte man daher auf die entsprechende Anlage zum EGBGB vertrauen.
Dort ist die Musterwiderrufsbelehrung jetzt gesetzlich und nicht mehr nur per Verordnung geregelt. Man sollte also darauf vertrauen dürfen und hat dementsprechende Rechtssicherheit.
Gruß
Alex