Ingo Turski: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

Hi,

aus Kostengründen (auch wenn diese nur gering sind) hat mein Tanzsportverein kürzlich die länger unbenutzte Alternativdomain td-rot-weiss-duesseldorf.de aufgegeben. Unsere Hauptdomain ist http://td-duesseldorf-rot-weiss.de und alternativ nutzen wir noch die Kurzform http://td-rot-weiss.de, welche unserem Vereinsnamen "TD Rot-Weiss e.V." entspricht. Außerdem ist unser Verein aber noch unter "TD Tanzsportclub Düsseldorf Rot-Weiss" registriert, weil uns der Ort im Namen wichtig ist, auch wenn dieser dann arg lang ist und meist mit TSC abgekürzt wird.

Um anfangs auch unter einer möglicherweise falsch herum eingegebenen Adresse erreichbar zu sein, hatten wir diese registriert und leider auch lange Zeit genutzt, so daß Google immer noch viele Seiten im Cache hat.
Nun haben wir uns davon getrennt, aber nicht damit gerechnet, daß diese doch sehr spezifische Domain, die ja ziemlich eindeutig unseren Verein benennt, ein Ziel von Domain-Grabbern werden könnte.

Den Ersten (übrigens seriös erscheinenden) hatten wir sehr freundlich angeschrieben und um Freigabe der Domain aufgefordert, was er auch umgehend gemacht hatte. Nur wurde die Domain aber prompt vom Nächsten (offenbar nicht mehr so seriös und aus der Erotikbranche) registriert und ich hätte folgende Fragen:

1. Falls wir auch diesen Domain-Grabber dazu bewegen, die Domain freizugeben, würde das ein Spiel (fast) ohne Ende? Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.

2. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?

3. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

freundliche Grüße
Ingo

  1. Hello Ingo,

    es ist mir nicht verständlich, wieso sich ein etablierter Verein fpr vieleicht 5 bis 12 Euro im _Jahr_  von wichtigen Domains trennen kann.

    Eigentlich habt Ihr noch Schläge dazu verdient!

    Uneigentlich ist das Grabben eine unfeine Sache. Die zwischenzeitliche Freigabe beim Nic bedeutet auch keine "Freigabe" im wettbewerbnsrechtlichen Sinne. Wenn Ihr also schnell genug handelt, kann der Rechtsanwalt Wures Vertrauens damit sogar mal wieder seinen Monat retten. [ :-(( ]

    Eure zwischenzeitliche Nichtnutzung bedeutet noch keine Aufgabe. dazu gehört erst eine angemessene zeit oder eine Willenserklärung (Gewerbeabmeldung, Pressemitteilung, etc.)

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

  2. Hi,

    1. Falls wir auch diesen Domain-Grabber dazu bewegen, die Domain freizugeben, würde das ein Spiel (fast) ohne Ende? Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.

    Wie willst du jemals einen Neuregitrierung verhindern, wenn die Domai nverfügbar ist?

    1. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?

    Relativ gut, wenn ihr nachweisen könnt, das der Grabber nichts mit einem gleichnamigen Verein zu tun hat, und die Domain nur nutzt, um Besucher auf seine Seiten zu ziehen.

    1. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

    Wenn du Markenrechte an der Domain nachweisen kannst, hast du diese Möglichkeit evtl. Allerdings musst du dann für dich un deinen Verein entscheiden, ob du dich an dem Abmahnwahn beteiligen wollt und entsprechend euren Ruf aufs spiel setzen.

    Diese Aussagen sind lediglich meine persönliche Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Ich bin kein Anwalt o.ä. und schreibe nur mein persönliches Rechtsempfinden. Sollten meine Aussagen teilweise oder ganz falsch sein, bin ich um Aufklärung dankbar.

    1. Hi,

      Wie willst du jemals einen Neuregitrierung verhindern, wenn die Domai nverfügbar ist?

      Nun, ich hoffe halt, daß sie irgendwann so uninteressant wird wie viele andere Kombinationen unseres Vereinsnamens, an deren Registrierung wir - und auch kein anderer - Interesse hat.

      Allerdings musst du dann für dich un deinen Verein entscheiden, ob du dich an dem Abmahnwahn beteiligen wollt und entsprechend euren Ruf aufs spiel setzen.

      Ich denke nicht, daß es für uns rufschädigend ist, wenn wir uns gegen Sexseiten unter unserem Vereinsnamen zur Wehr setzen würden, oder?

      freundliche Grüße
      Ingo

      1. Hi,

        Ich denke nicht, daß es für uns rufschädigend ist, wenn wir uns gegen Sexseiten unter unserem Vereinsnamen zur Wehr setzen würden, oder?

        Nein, aber ich halte es für möglich, das es eurem Ruf schadet, wenn bekannt wird, das ihr einen Anwalt habt, der in eurem Namen Abmahnungen verschickt. Spätestens dann, wenn jemand in eurem Umfeld schonmal schlechte Erfahrungen mit sowas gemacht hat ;)

        1. Hello,

          Ich denke nicht, daß es für uns rufschädigend ist, wenn wir uns gegen Sexseiten unter unserem Vereinsnamen zur Wehr setzen würden, oder?

          Nein, aber ich halte es für möglich, das es eurem Ruf schadet, wenn bekannt wird, das ihr einen Anwalt habt, der in eurem Namen Abmahnungen verschickt. Spätestens dann, wenn jemand in eurem Umfeld schonmal schlechte Erfahrungen mit sowas gemacht hat ;)

          Was soll denn der Blödsinn?
          Selbstverständlcih muss auch der Anwalt von Ingos Verein die üblichen Rechtsmittel nutzen.

          • Abmahnung
          • Einstweilige Verfügung
          • Unterlassungsklage
          • Schadenersatzklage

          und was es da socnt noch an Abstrufungen gibt.

          Alternativ könnte er natürich auch die "Freunde des Tantsporclub" zum "Kaffeetrinken" zum vermeintlichen Schädiger schicken. Das sit aber nur eine Fiktion - hoffe ich.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

        2. Hallo,

          Nein, aber ich halte es für möglich, das es eurem Ruf schadet, wenn bekannt wird, das ihr einen Anwalt habt, der in eurem Namen Abmahnungen verschickt. Spätestens dann, wenn jemand in eurem Umfeld schonmal schlechte Erfahrungen mit sowas gemacht hat ;)

          eher im Gegenteil, wenn bekannt wird, dass der Anwalt sofort klagt, ohne vorher abzumahnen. Und ein solches rechtsmissbräuchliches Registrieren aufgegebener Domains ist einem dafür bekannten Unternehmer gerade erst mit für ein Gericht sehr harschen Worten auf die Füße gefallen. ;)

          Gruß, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
          1. Moin!

            eher im Gegenteil, wenn bekannt wird, dass der Anwalt sofort klagt, ohne vorher abzumahnen.

            Wenn der Anwalt sofort klagt, wird der Domaingrabber sofort die Ansprüche anerkennen - und die Klägerseite trägt die Verfahrenskosten!

            Da lohnt sich dann doch die Wieder-Registrierung der Domain.

            - Sven Rautenberg

            --
            My sssignature, my preciousssss!
            1. N'Abend,

              eher im Gegenteil, wenn bekannt wird, dass der Anwalt sofort klagt, ohne vorher abzumahnen.
              Wenn der Anwalt sofort klagt, wird der Domaingrabber sofort die Ansprüche anerkennen - und die Klägerseite trägt die Verfahrenskosten!

              Darauf sollte der Anwalt im Vorfeld hinweisen. ;) Aber ich hatte in dem Moment daran gar nicht gedacht, sondern nur auf diese Abmahnung, die automatisch böse sein muss. An ein sofortiges Anerkenntnis hatte ich gar nicht gedacht.

              Da lohnt sich dann doch die Wieder-Registrierung der Domain.

              Zumindest für die eine Domain sowieso die sinnvollste, weil praktikabelste Lösung, wenn man nicht immer wieder Probleme haben will.

              Gruß, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
        3. Moin!

          Nein, aber ich halte es für möglich, das es eurem Ruf schadet, wenn bekannt wird, das ihr einen Anwalt habt, der in eurem Namen Abmahnungen verschickt.

          Quatsch. Hier ist die Erklärung doch schlüssig. Es geht nicht darum, einen unschuldigen abzuzocken, sondern einen Mario-Dolzer-Nachahmer von einer unrechtmäßigen Handlung abzubringen. Da ist die Abmahnung ein probates Mittel. Übrigens muss die kein Anwalt schreiben...

          MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

          fastix®

          --
          Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
          1. hi,

            Da ist die Abmahnung ein probates Mittel. Übrigens muss die kein Anwalt schreiben...

            Zu empfehlen wäre es aber - wenn die nämlich juristisch nicht einwandfrei ausfällt, könnten die Konsequenzen noch ärgerlicher ausfallen.

            gruß,
            wahsaga

            --
            /voodoo.css:
            #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
            1. Moin!

              Da ist die Abmahnung ein probates Mittel. Übrigens muss die kein Anwalt schreiben...
              Zu empfehlen wäre es aber - wenn die nämlich juristisch nicht einwandfrei ausfällt, könnten die Konsequenzen noch ärgerlicher ausfallen.

              Damit hast Du recht.
              Gleiches trifft übrigens doppelt zu, wenn ein Anwalt die schreibt und nachlässig ist.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix®

              --
              Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
              1. hi,

                Gleiches trifft übrigens doppelt zu, wenn ein Anwalt die schreibt und nachlässig ist.

                Der dürfte dann aber seinerseits dafür haftbar zu machen sein.

                gruß,
                wahsaga

                --
                /voodoo.css:
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                1. Moin!

                  hi,

                  Gleiches trifft übrigens doppelt zu, wenn ein Anwalt die schreibt und nachlässig ist.

                  Der dürfte dann aber seinerseits dafür haftbar zu machen sein.

                  Was dann zu noch mehr Ärger führt. Dennoch hast Du recht. Wenn man "unbedarft" ist, so ist es besser die Abmahnung vom Anwalt erstellen zu lassen. Die Kosten trägt im Erfolgsfall der Abmahngegner. Man muss aber regelmäßig in Vorleistung gehen.

                  Sollte der Admin C nicht erreichbar sein(Einschreiben kommt zurück), kann man dann bei der DENIC gleich noch den Löschungsantrag stellen.

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix®

                  --
                  Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
          2. Hi,

            Quatsch. Hier ist die Erklärung doch schlüssig.

            Du musst in einer schönen Welt leben, in der die Menschen noch nach den Hintergründen fragen und nicht aufgrund Informationsfetzen vorverurteilungen treffen.

            Ich seh leider immer das Gegenteil. Man ist im allgemeinen solange Schuldig, bis ein anderer gefunden ist, den man beschuldigen kann.
            Das ist leider mittlerweile die allgemeine Ansicht der Menschen.

      2. hi,

        Wie willst du jemals einen Neuregitrierung verhindern, wenn die Domai nverfügbar ist?
        Nun, ich hoffe halt, daß sie irgendwann so uninteressant wird wie viele andere Kombinationen unseres Vereinsnamens, an deren Registrierung wir - und auch kein anderer - Interesse hat.

        Der Grabber hat höchstvermutlich kein Interesse an irgendwelchen noch gar nicht registrierten Domains, nur weil Namensbestandteile eures Vereins im Namen auftauchen.

        Interesse hat er an einer Domain, die vorher einigermaßen gut verlinkt war - um sie dann über alte Verlinkungen als pr0n- oder Dilaer-Schleuder benutzen zu können.

        Deshalb ist Svens Vorschlag auch der einzig vernünftige - Domain behalten, so dass sie kein solcher Schmutzfink in die Finger bekommen kann.

        Mich wundert übrigens, da wir das Thema hier im Forum doch schon öfters hatten, dass du dann noch so leichtsinnig warst, eine solche Domain aufzugeben ...

        gruß,
        wahsaga

        --
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        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. Hallo.

          Mich wundert übrigens, da wir das Thema hier im Forum doch schon öfters hatten, dass du dann noch so leichtsinnig warst, eine solche Domain aufzugeben ...

          Vielleicht war er gar nicht dafür zuständig und spielt jetzt nur den Feuerwehrmann.
          MfG, at

          1. Hi,

            Vielleicht war er gar nicht dafür zuständig und spielt jetzt nur den Feuerwehrmann.

            Zuständig zwar nicht, aber wenn ich die Konsequenzen geahnt hätte, wäre es nicht dazu gekommen.

            freundliche Grüße
            Ingo

  3. Hallo,

    aus Kostengründen (auch wenn diese nur gering sind) hat mein Tanzsportverein kürzlich die länger unbenutzte Alternativdomain td-rot-weiss-duesseldorf.de aufgegeben.

    Bei United-Domains kannst Du für EUR 12,- pro Jahr ene de-domain mieten.

    1. Falls wir auch diesen Domain-Grabber dazu bewegen, die Domain freizugeben, würde das ein Spiel (fast) ohne Ende? Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.
    2. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?
    3. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die 12 Euro hier nicht lohnen. Allein das Verfassen eines entsprechenden Briefes, und das Porto ist das ja schon Wert.

    Wirksam abmahnen kannst Du nur, wenn ein konkreter Verstoß gegen das Marken bzw. Namensrecht vorliegt.

    A) Hat Dein Verein eine genau so oder ähnlich lautende Marke vor der Registrierung durch den Grabber angemeldet? (Es zählt hier der Anmeldezeitpunkt).
    B) Fraglich ist inwiefern die doch eher verzwickt lange Domain eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, im Bezug auf Euer Namensrecht.

    Ich denke, dass Deine Chance hier eher Bescheiden sein werden. Andererseits, glaube ich nicht, dass die Domain für den Grabber attraktiv genug ist um sich in ein gerichtliches Verfahren einzulassen.

    Kurzum wird es am günstigsten sein, in den "sauren" Apfel zu beissen und die Domain selbst zu registrieren, falls er diese freigibt.

    Grüsse,
    Honda

    1. Moin,

      Bei United-Domains kannst Du für EUR 12,- pro Jahr ene de-domain mieten.

      Boa-- Arbeitset du bei dem laden??
      Ist ja Schweineteuer!
      Sorry aber lasss bitt3e die Finger von solchen Empfehlungen.

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die 12 Euro hier nicht lohnen. Allein das Verfassen eines entsprechenden Briefes, und das Porto ist das ja schon Wert.

      Wirksam abmahnen kannst Du nur, wenn ein konkreter Verstoß gegen das Marken bzw. Namensrecht vorliegt.

      A) Hat Dein Verein eine genau so oder ähnlich lautende Marke vor der Registrierung durch den Grabber angemeldet? (Es zählt hier der Anmeldezeitpunkt).

      Sorry, ein Markenschutz entsteht nicht auschließlich durch Eintragung.

      B) Fraglich ist inwiefern die doch eher verzwickt lange Domain eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, im Bezug auf Euer Namensrecht.

      Oh,  Bitte keine Äußerungen zu solchen verzwickten Themen, wenn man ganz offensichtlich bestenfalls über ein gepflegtes Halbwissen verfügt.

      Mit besten Grüßen an den geschätzten Honda!
      TomIRL

  4. Moin!

    Wir möchten ungern die Domain selbst wieder registrieren.

    Dann ignoriere, was auf der Domain passiert.

    Entweder hat der Verein ein Interesse an der Domain - dann muß er dies durch Registrierung öffentlich machen.

    Oder er hat kein Interesse - dann eben nicht.

    1. Wie stehen unsere Chancen in einem evtl. gerichtlichen Verfahren?

    Der Verein muß die Domain registrieren wollen. Die DENIC hat gegen Kurt Biedenkopf ein Verfahren gewonnen, der ungefähr das gleiche wollte, nämlich die DENIC verpflichten, "seine" Domain an niemand anderes zu vergeben. Funktioniert nicht.

    1. Würde es sinnvoll sein, einen "Abmahnanwalt" zu beauftragen, gegen Registrierungen vorzugehen, so daß wir keine Kosten und keinen Aufwand mit dieser leidigen Geschichte mehr hätten?

    Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Hi,

      Entweder hat der Verein ein Interesse an der Domain - dann muß er dies durch Registrierung öffentlich machen.

      Oder er hat kein Interesse - dann eben nicht.

      oder er hat ein Interesse, daß sein Name nicht mißbraucht wird.

      Der Verein muß die Domain registrieren wollen. Die DENIC hat gegen Kurt Biedenkopf ein Verfahren gewonnen, der ungefähr das gleiche wollte, nämlich die DENIC verpflichten, "seine" Domain an niemand anderes zu vergeben. Funktioniert nicht.

      Danke für den Hinweis. Daß der Name nicht von der DENIC geprüft werden muß, war mir klar. Ich habe den Fall jetzt mal nachgelesen, aber hier geht es ja lediglich um die geforderte Sperrung des Domainnamens, was wir ja gar nicht vor haben (wir hätten z.B. nichts gegen einen Fanclub unter dieser Domain, jemand Interesse?;-).
      Allerdings hatte Kurt Biedenkopf ja doch genau das erreicht, was wir wollen:
      "Biedenkopf hatte in dem noch zu seinen Amtszeiten im Jahr 2001 begonnenen Rechtsstreit bereits mit seiner Klage gegen den urspünglichen Inhaber der Domain „www.Kurt-Biedenkopf.de“ Erfolg - und so die rechtskräftige Löschung dieser Internet-Adresse erreicht. Dieser Anmelder war von der Denic registriert worden, weil er „behauptete, einen Kurt zu kennen, der in Biedenkopf in Hessen wohnt“, wie Biedenkopfs Anwalt Joachim Kummer in der Revisionsverhandlung erläuterte."
      Quelle

      Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?

      Mit dem Namensschutz nach § 12 BGB?

      freundliche Grüße
      Ingo

      1. Moin!

        Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?
        Mit dem Namensschutz nach § 12 BGB?

        Ihr könnt es euch kompliziert oder einfach machen.

        Der einfache Weg ist, die Domain wieder zu registrieren (wenn sie denn freigegeben wurde), und fertig. Kostet einen sehr geringen jährlichen Betrag, der angesichts der berichteten diversen anderen Domains kaum ins Gewicht fallen dürfte.

        Der komplizierte und aufwendigere Weg ist, die Registrierung der Domain durch Dritte fortwährend zu überwachen, und bei augenscheinlich mißliebigem Inhalt (oder automatisch) einen Anwalt loszuschicken mit einer Abmahnung. Und dabei jedesmal das Kostenrisiko zu tragen, dass die Abmahnung fehlschlagen kann, oder euer Interesse energischer durchgesetzt werden muß.

        Tut mir ja leid, dass ich das so pragmatisch sehe, aber der einfachere Weg ist in meinen Augen der beste. Man gibt heutzutage nicht mehr benötigte Domains nicht mehr frei, sondern behält sie lebenslang - der Domaingrabber, der daraufhin die Domain benutzt, ist ansonsten garantiert zur Stelle.

        - Sven Rautenberg

        --
        My sssignature, my preciousssss!
        1. Hi,

          Der komplizierte und aufwendigere Weg ist, die Registrierung der Domain durch Dritte fortwährend zu überwachen, und bei augenscheinlich mißliebigem Inhalt (oder automatisch) einen Anwalt loszuschicken mit einer Abmahnung. Und dabei jedesmal das Kostenrisiko zu tragen, dass die Abmahnung fehlschlagen kann, oder euer Interesse energischer durchgesetzt werden muß.

          Schon klar. Aber deshalb ja auch meine Frage, ob jemand Erfahrungswerte hat, wie lange so eine freigewordene Domain das Ziel von Grabbern sein könnte. Ich meine, irgendwann muß sie ja doch mal in der Versenkung verschwinden und die Zahl der Domain-Grabber, die wirklich jede Domain registrieren unabhängig vom Namen ist doch auch hoffentlich nicht allzu groß.

          freundliche Grüße
          Ingo

          1. Moin!

            Schon klar. Aber deshalb ja auch meine Frage, ob jemand Erfahrungswerte hat, wie lange so eine freigewordene Domain das Ziel von Grabbern sein könnte. Ich meine, irgendwann muß sie ja doch mal in der Versenkung verschwinden und die Zahl der Domain-Grabber, die wirklich jede Domain registrieren unabhängig vom Namen ist doch auch hoffentlich nicht allzu groß.

            Es gibt keine Erfahrungswerte. Einmal ins Leben gerufene Domains sind immer von irgendeinem Wert für Grabber. Spätestens wenn der Switch von Ex-Content hin zu Grabber-Content funktioniert hat, wird der erreichte oder zugemessene Wert gehalten oder gesteigert.

            Offenbar ist es nennenswert relevant für die Grabber, dass Ex-Domains genutzt werden. Denn Ex-Domains haben vermutlich irgendwo vergessene Links auf diese Domain liegen, werden also auf diese Weise immer wieder an die Suchmaschinen angefüttert.

            Masse machts. Und massenhaft Domains registriert zu haben kostet kaum etwas (extreme Mengenrabatte bei den Registraren). Wenn pro Domain nur ein einziger Dummer gefunden wird, der auf das gezeigte Angebot eingeht, rentiert sich das Grabben vermutlich für die nächsten zehn Jahre.

            Geh also lieber nicht davon aus, dass man eine einmal registrierte Domain wieder los werden kann. Man behält diese sein Leben lang - und vererbt sie dann auch noch seinen Kindern und Kindeskindern. Juristische Personen halten die Domain (ohne Vererbung) eben bis zum Ende des Bestehens (Pleite, Auflösung, Liquidation - aber nicht Vereinigung mit anderen Unternehmen und Vereinen oder Umbenennungen).

            - Sven Rautenberg

            --
            My sssignature, my preciousssss!
        2. Hello,

          [...] Man gibt heutzutage nicht mehr benötigte Domains nicht mehr frei, sondern behält sie lebenslang - der Domaingrabber, der daraufhin die Domain benutzt, ist ansonsten garantiert zur Stelle.

          Wart ab, bis Frau M. und ihre Mitabkassierer die Domainsteuer eingeführt haben.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

        3. Hi,

          Tut mir ja leid, dass ich das so pragmatisch sehe, aber der einfachere Weg ist in meinen Augen der beste. Man gibt heutzutage nicht mehr benötigte Domains nicht mehr frei, sondern behält sie lebenslang - der Domaingrabber, der daraufhin die Domain benutzt, ist ansonsten garantiert zur Stelle.

          Bin ich jetzt Domain-Grabber?

          Ich hab mir gestern nämlich eine Domain registriert, die frei geworden ist.

          Haben wollte ich die schon lange, die war aber von einer Band belegt - ich hatte mir dann die Domain mit Bindestrich geholt.
          Ne ganze Zeit lang war nichts mehr zu erreichen auf der Domain, und gestern hat mich jemand drauf aufmerksam gemacht, daß die Domain frei ist.

          cu,
          Andreas

          --
          Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
          Schreinerei Waechter
          O o ostern ...
          Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      2. hi,

        Ich habe den Fall jetzt mal nachgelesen, aber hier geht es ja lediglich um die geforderte Sperrung des Domainnamens, was wir ja gar nicht vor haben (wir hätten z.B. nichts gegen einen Fanclub unter dieser Domain, jemand Interesse?;-).

        Wenn ich dich richtig verstanden habe, besteht dieser Fanclub doch bereits - in leicht bis gar nicht bekleideten Personen, die sich jetzt unter der Adresse präsentieren.

        scnr,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. Hi,

          Wenn ich dich richtig verstanden habe, besteht dieser Fanclub doch bereits - in leicht bis gar nicht bekleideten Personen, die sich jetzt unter der Adresse präsentieren.

          scnr,

          nunja, zum Glück ja noch nicht. Aber es ist leider zu befürchten.

          freundliche Grüße
          Ingo

      3. Tachchen!

        Allerdings hatte Kurt Biedenkopf ja doch genau das erreicht, was wir wollen:
        "Biedenkopf hatte in dem noch zu seinen Amtszeiten im Jahr 2001 begonnenen Rechtsstreit bereits mit seiner Klage gegen den urspünglichen Inhaber der Domain „www.Kurt-Biedenkopf.de“ Erfolg - und so die rechtskräftige Löschung dieser Internet-Adresse erreicht.

        Aber dabei hatte er ja wohl vergessen zu erwähnen,
        dass er die Domain gar nicht selbst nutzen wollte, oder?

        Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?
        Mit dem Namensschutz nach § 12 BGB?

        Kann man sein Desinteresse an einer Domain deutlicher und gerichtsverwertbarer
        ausdrücken, als durch Aufgabe der bereits gesicherten Position?

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
        ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
        Smartbytes Webdesign in Oberhausen
        1. Hello,

          Kann man sein Desinteresse an einer Domain deutlicher und gerichtsverwertbarer
          ausdrücken, als durch Aufgabe der bereits gesicherten Position?

          Ja, durch Auflösung des Vereins, der diese Bezeichnung (uch weiterhin) im Verkehr verwendet.
          Es besteht keine Verpflichtung, für einen eingeführen Geschäftsbetrieb oder Verein auch eine Domain zu betreiben. Es besteht ja auch keine Verpflichtung, Handzettelwerbung zu machen.

          Wenn aber jemand Anderes nun unter diesem Namen mitmischt, ist das durchaus abmahnenswürdig.

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau

          1. Tachchen!

            Wenn aber jemand Anderes nun unter diesem Namen mitmischt, ist das durchaus abmahnenswürdig.

            Wie kommst du darauf, solange es sich nicht um eine Marke handelt?

            Gruß

            Die schwarze Piste

            --
            ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
            Smartbytes Webdesign in Oberhausen
            1. Hello,

              Wenn aber jemand Anderes nun unter diesem Namen mitmischt, ist das durchaus abmahnenswürdig.

              Wie kommst du darauf, solange es sich nicht um eine Marke handelt?

              Schau mal ins http://transpatent.com/gesetze/uwg.html

              Hier geht es doch nicht um ein Produkt, sondern um einen Rechtsträger, der diesen Namen im Geschäftsverkehr aktiv nutzt. Eine Produktbezeichnung würde erst durch eine Marke geschützt, der Name eines Rechtsträgers aber schon durch die Verwendung im Geschäftsverkehr.

              Harzliche Grüße vom Berg
              http://www.annerschbarrich.de

              Tom

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              1. Tachchen!

                Schau mal ins http://transpatent.com/gesetze/uwg.html

                Habe ich mal gemacht und vorne angefangen:

                -------
                § 1
                Zweck des Gesetzes

                Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der
                Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
                Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten
                Wettbewerb.
                -------

                Spontan bringe ich "Marktteilnehmer" und "Wettbewerb" noch nicht unter einen
                Hut mit einem Sportverein wie dem TD Rot-Weiß.
                (Selbst wenn man die Eintrittspreise für die Formationspräsentation kennt ;-))

                Gruß

                Die schwarze Piste

                --
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                1. Hello,

                  der "Verbraucher" darf nicht irregeführt werden.

                  Wenn ein Verein nun also seine Leistungen jahrelang unter seiner üblichen Bezeichnung im Internet angeboten / bekannt gemacht hat, und sich nun entschließt, diesen Werbeweg (vorübergehend) einzustellen, dann darf nicht an ein anderer Anbieter sich das zu eigen machen, und unter der fremden Bezeichnung (die auch immer noch benutzt wird, nur zufällig nicht im Internet), gleiche oder ähnliche Produkte anbieten, oder Gewinne abschöpfen.

                  Sollte Dir Diese Antwort nicht genügen, so bitte ich Dich, einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufzusuchen. Ich kann nur Denkanstöße geben, die aus meiner eigenen jahrelangen (oft teuren) Erfahrung stammen. Ob sie auf den Fall von Ingo zutreffen, muss der selber prüfen (lassen).

                  Jedenfalls kann man auch trotz Internet in DE noch nicht machen, was man will.

                  Harzliche Grüße vom Berg
                  http://www.annerschbarrich.de

                  Tom

                  --
                  Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                  Nur selber lernen macht schlau

                  1. Hi,

                    Wenn ein Verein nun also seine Leistungen jahrelang unter seiner üblichen Bezeichnung im Internet angeboten / bekannt gemacht hat, und sich nun entschließt, diesen Werbeweg (vorübergehend) einzustellen, dann darf nicht an ein anderer Anbieter sich das zu eigen machen, und unter der fremden Bezeichnung (die auch immer noch benutzt wird, nur zufällig nicht im Internet), gleiche oder ähnliche Produkte anbieten, oder Gewinne abschöpfen.

                    Danke für diese zusätzliche Argumentation.

                    Der Vorstand hat sich nun übrigens dazu entschlossen, die Domain doch wieder zurückzuholen.
                    Nur schade, daß wir vor dem Brief (war übrigens eine E-Mail) an den ersten Grabber keinen Dispute-Antrag gestellt hatten.

                    freundliche Grüße
                    Ingo

                    1. Moin!

                      Der Vorstand hat sich nun übrigens dazu entschlossen, die Domain doch wieder zurückzuholen.
                      Nur schade, daß wir vor dem Brief (war übrigens eine E-Mail) an den ersten Grabber keinen Dispute-Antrag gestellt hatten.

                      Einen Dispute-Antrag kannst du nur stellen, wenn du die Absicht hast, die Domain selbst zu nutzen. Das war ja bis jetzt nicht der Fall.

                      - Sven Rautenberg

                      --
                      My sssignature, my preciousssss!
                      1. Hi,

                        Einen Dispute-Antrag kannst du nur stellen, wenn du die Absicht hast, die Domain selbst zu nutzen. Das war ja bis jetzt nicht der Fall.

                        ist mir schon klar. Deshalb hatten wir ja vor der Mail an den ersten Grabber auch keinen gestellt und die Domain hat sich jetzt der Nächste geholt.
                        Der Verein wird die Domain - so wie sie zurückbekommen - wieder (als Zusatzdomain) registrieren und ich werde keine Weiterleitung mehr einrichten, sondern nur einen einfachen Link auf unsere aktuelle Domain und eine Indizierung verbieten. Wenn dann in einem Jahr wirklich alle Backlinks weggefallen sein sollten und kein Zugriff auf die Domain mehr erfolgt, können wir uns ja erneut überlegen, die Domain aufzugeben.
                        Ich finde diese Domain-Grabber echt blöd, aber nur wegen denen eine ungenutzte Domain zu dauerhaft finanzieren ebenso.

                        freundliche Grüße
                        Ingo

                        1. Hi,

                          Ich finde diese Domain-Grabber echt blöd,

                          ich auch.

                          aber nur wegen denen eine ungenutzte Domain zu dauerhaft finanzieren ebenso.

                          Naja, dürfte aber insgesamt weniger Aufwand sein als ständig den Grabbern die Domain wieder wegzunehmen.

                          Auf die Schnelle gefunden (= nur mal bei meinem Hoster nachgeguckt):

                          Einrichtungspreis eines Minimalpakets unter 10 Euro, monatliche Kosten unter 30 Cent.
                          Macht im ersten Jahr unter 13,5 Euro, in den Folgejahren unter 3,5 Euro.
                          Das wäre mir der gesparte Ärger durchaus wert.

                          (ich schließe explizit nicht aus, daß es für noch weniger Geld möglich ist, eine Domain zu parken - eine aufwendige Suche ist mir aber zu aufwendig)

                          cu,
                          Andreas

                          --
                          Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                          Schreinerei Waechter
                          O o ostern ...
                          Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                          1. Hi,

                            Auf die Schnelle gefunden (= nur mal bei meinem Hoster nachgeguckt):

                            Einrichtungspreis eines Minimalpakets unter 10 Euro, monatliche Kosten unter 30 Cent.
                            Macht im ersten Jahr unter 13,5 Euro, in den Folgejahren unter 3,5 Euro.
                            Das wäre mir der gesparte Ärger durchaus wert.

                            Nunja, eine Zusatzdomain kostet uns knapp 10 € im Jahr und hat den Vorteil, daß mir sämtliche Features zur Verfügung stehen, inbesondere Webspace für eine Infoseite und die robots.txt sowie Logfiles zur Auswertung der Zugriffe. Und ich könnte sogar testweise alle E-Mails abfangen, um zu prüfen, ob noch irgendwer alte Adressen im Adreßbuch hat.

                            freundliche Grüße
                            Ingo

                            1. Hallo.

                              Nunja, eine Zusatzdomain kostet uns knapp 10 € im Jahr und hat den Vorteil, daß mir sämtliche Features zur Verfügung stehen, inbesondere Webspace für eine Infoseite und die robots.txt sowie Logfiles zur Auswertung der Zugriffe. Und ich könnte sogar testweise alle E-Mails abfangen, um zu prüfen, ob noch irgendwer alte Adressen im Adreßbuch hat.

                              Dann sollte es doch auch möglich sein, mittels HTTP-Umleitungen dafür zu sorgen, dass die Inhalte von Zweit-Domains gar nicht in den Index von Suchmaschinen wandern.
                              MfG, at

                              1. Hi,

                                Dann sollte es doch auch möglich sein, mittels HTTP-Umleitungen dafür zu sorgen, dass die Inhalte von Zweit-Domains gar nicht in den Index von Suchmaschinen wandern.

                                Theoretisch ja, praktisch scheint das nicht immer zu klappen. Außerdem hat eine Umleitung (die wir lange Zeit hatten) ja den Nachteil, daß Besucher ihre Lesezeichen nicht anpassen (müssen).

                                freundliche Grüße
                                Ingo

  5. Hallo Ingo

    aus Kostengründen (auch wenn diese nur gering sind) hat mein Tanzsportverein kürzlich die länger unbenutzte Alternativdomain td-rot-weiss-duesseldorf.de aufgegeben.

    Soetwas sollte man, wenn überhaupt nur nach einer längeren Vorbereitungszeit
    machen.

    Um anfangs auch unter einer möglicherweise falsch herum eingegebenen Adresse erreichbar zu sein, hatten wir diese registriert und leider auch lange Zeit genutzt, so daß Google immer noch viele Seiten im Cache hat.

    Wie genutzt? So, dass diese als reguläre Domain erschienen?
    (übrigens: Externe Links, Externe Links)

    Nun haben wir uns davon getrennt, aber nicht damit gerechnet, daß diese doch sehr spezifische Domain, die ja ziemlich eindeutig unseren Verein benennt, ein Ziel von Domain-Grabbern werden könnte.

    War sie den Suchmaschinen bekannt, oder hatte sie sogar nennenswerten
    Pagerank?
    Dann ist sie für Domaingrabber interessant, egal wie speziell si ist.

    Meiner Meinung nach sollte eine einmal verwendete Domain entweder behalten
    werden, oder über einen längeren Zeitraum "heruntergefahren" werden.
    In diesem Zeitraum sollte diese Domain nicht umgeleitet werden, sondern
    allerhöchstens mit deutlicher Verzögerung auf die richtige Domain
    weiterleiten und einen Link auf diese enthalten. Dazu dann noch das indizieren verbieten.
    Anhand der Logs kann man dann gut feststellen, ob und woher noch Besucher
    über die falsche Domain kommen, und ab wann diese für Domaingrabber
    uninteressant sein dürfte und freigegeben werden könnte.

    Soetwas hatten wir hier auch schon 2004: Warnung vor siechfreds-welt.de

    Auf Wiederlesen
    Detlef

    --
    - Wissen ist gut
    - Können ist besser
    - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
    1. Hi,

      Wie genutzt? So, dass diese als reguläre Domain erschienen?
      (übrigens: Externe Links, Externe Links)

      oops, Asche über mein Haupt. Vielen Dank für den Hinweis.

      War sie den Suchmaschinen bekannt, oder hatte sie sogar nennenswerten
      Pagerank?

      Bekannt ja, PR nur 3, also nicht allzu sehr von Interesse.

      Meiner Meinung nach sollte eine einmal verwendete Domain entweder behalten
      werden, oder über einen längeren Zeitraum "heruntergefahren" werden.
      In diesem Zeitraum sollte diese Domain nicht umgeleitet werden, sondern
      allerhöchstens mit deutlicher Verzögerung auf die richtige Domain
      weiterleiten und einen Link auf diese enthalten. Dazu dann noch das indizieren verbieten.
      Anhand der Logs kann man dann gut feststellen, ob und woher noch Besucher
      über die falsche Domain kommen, und ab wann diese für Domaingrabber
      uninteressant sein dürfte und freigegeben werden könnte.

      Das werde ich künftig beherzigen. Leider hatte ich eine 301-Weiterleitung eingebaut (Google sollte die neue Domain ja berücksichtigen) und die offensichtlich auch nicht lange genug. Vielleicht wär's ja wirklich das Beste, die Domain zurückzuholen und dann auf diese Weise "runterzufahren"...

      freundliche Grüße
      Ingo

      1. Hello,

        (übrigens: Externe Links, Externe Links)
        oops, Asche über mein Haupt. Vielen Dank für den Hinweis.

        Und gerade das rettet Dir doch den Arsch!
        Du hast die Bezeichnungen eindeutig noch im Geschäftsverkehr gehalten.
        Ob die Domain dazu konnektiert ist oser nicht, interessiert soviel wie der berühmte Sack Reis in China.

        Wenn derjenige hier nun auch noch Kunden abgräbt (Vorteile zieht), ist das ein Verstoß gegen das UWG. Das gilt auch für Vereine.

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau

  6. Tachchen!

    Dass ich von den Ideen rund um Namens- und Wettbewerbsrecht nicht allzu
    viel hielt, hat sich im Laufe des Threads ja herauskristallisiert.

    Einen auch für euch möglichen Anknüpfpunkt hat das LG München ausgezeigt
    http://www.golem.de/0604/44892.html:

    "Das Registrieren, Anbieten und Verwenden einer eingeführten fremden Adresse
    stellt der Ansicht des Gerichts nach eine vorsätzliche sittenwidrige
    Schädigung des bisherigen Inhabers gemäß Paragraf 826 BGB dar."

    Da fehlt in dem Golem-Zitat zwar sicher ein Hinweis auf den _missbräuchlichen_
    Umgang mit der Domain (sonst wäre ja jede Domainübernahme illegal), aber das
    sollte ja auch in eurem Fall kein Problem sein.

    Ob das Recht bekommen euch allerdings mittelfristig den Stress wert ist,
    könnt ihr nur selbst entscheiden. ;-)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    Smartbytes Webdesign in Oberhausen
    1. Hi,

      Einen auch für euch möglichen Anknüpfpunkt hat das LG München ausgezeigt
      http://www.golem.de/0604/44892.html:

      "Das Registrieren, Anbieten und Verwenden einer eingeführten fremden Adresse
      stellt der Ansicht des Gerichts nach eine vorsätzliche sittenwidrige
      Schädigung des bisherigen Inhabers gemäß Paragraf 826 BGB dar."

      Danke. Das paßt ja haargenau und drfte die letzten Bedenken zerstreuen.

      Ob das Recht bekommen euch allerdings mittelfristig den Stress wert ist,
      könnt ihr nur selbst entscheiden. ;-)

      Wie gesagt: wir wollen uns die Domain jetzt ja zurückholen. Der DISPUTE-Antrag ist inzwischen auch schon von der DENIC bestätigt worden.

      freundliche Grüße
      Ingo

  7. Hi,

    Nachtrag: wir sind wieder Inhaber der Domain und müssen nur noch auf das Paßwort für den Transit warten. :-)

    freundliche Grüße
    Ingo