Moin!
Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?
Mit dem Namensschutz nach § 12 BGB?
Ihr könnt es euch kompliziert oder einfach machen.
Der einfache Weg ist, die Domain wieder zu registrieren (wenn sie denn freigegeben wurde), und fertig. Kostet einen sehr geringen jährlichen Betrag, der angesichts der berichteten diversen anderen Domains kaum ins Gewicht fallen dürfte.
Der komplizierte und aufwendigere Weg ist, die Registrierung der Domain durch Dritte fortwährend zu überwachen, und bei augenscheinlich mißliebigem Inhalt (oder automatisch) einen Anwalt loszuschicken mit einer Abmahnung. Und dabei jedesmal das Kostenrisiko zu tragen, dass die Abmahnung fehlschlagen kann, oder euer Interesse energischer durchgesetzt werden muß.
Tut mir ja leid, dass ich das so pragmatisch sehe, aber der einfachere Weg ist in meinen Augen der beste. Man gibt heutzutage nicht mehr benötigte Domains nicht mehr frei, sondern behält sie lebenslang - der Domaingrabber, der daraufhin die Domain benutzt, ist ansonsten garantiert zur Stelle.
- Sven Rautenberg
My sssignature, my preciousssss!