Heinzi Calro: Mahnschreiben Vorlage

Hallo,

kann mir jemand sagen wo ich kostenlose Mahnvorlagen finde?

Danke!

Gruß Heinzi Calro

  1. Hello,

    kann mir jemand sagen wo ich kostenlose Mahnvorlagen finde?

    Nee.
    Aber ich kann Dir sagen, dass es nicht verkehrt sein kann, die Rechnung nochmals zu schicken, mit dem Vermerk: "Erinnerung, diese Rechnung wurde von ihnen noch nicht beglichen."

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
    1. Hello,

      kann mir jemand sagen wo ich kostenlose Mahnvorlagen finde?

      Nee.
      Aber ich kann Dir sagen, dass es nicht verkehrt sein kann, die Rechnung nochmals zu schicken, mit dem Vermerk: "Erinnerung, diese Rechnung wurde von ihnen noch nicht beglichen."

      Hallo,
      der jenige weiß Bescheid!
      Ich frage den alle 6-7 Tage per E-Mail nach wo mein Geld bleibt und jedesmal fällt dem eine neue Ausrede ein... Inzwischen sind 7 Wochen um...

      Und was ich schon für komische Ausreden bekommen habe... Die im wahrsten Sinn stinken.

      Inzwischen habe ich schon 10 verschiedene Ausreden bekommen und Schlußwort bekomme ich ich dann noch "Bitte entschuldigen Sie vielmals die Unannehmlichkeiten." Irgendwann ist aber auch mit der Geduld Schluß!

      1. Hello,

        Aber ich kann Dir sagen, dass es nicht verkehrt sein kann, die Rechnung nochmals zu schicken, mit dem Vermerk: "Erinnerung, diese Rechnung wurde von ihnen noch nicht beglichen."

        Hallo,
        der jenige weiß Bescheid!
        Ich frage den alle 6-7 Tage per E-Mail nach wo mein Geld bleibt und jedesmal fällt dem eine neue Ausrede ein... Inzwischen sind 7 Wochen um...

        Und was ich schon für komische Ausreden bekommen habe... Die im wahrsten Sinn stinken.

        Inzwischen habe ich schon 10 verschiedene Ausreden bekommen und Schlußwort bekomme ich ich dann noch "Bitte entschuldigen Sie vielmals die Unannehmlichkeiten." Irgendwann ist aber auch mit der Geduld Schluß!

        Genau dann solltest Du meine Ratschläge berücksichtigen.
        Außerdem geh mit einem Kumpel zusammen hin.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
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        Nur selber lernen macht schlau
        1. Ein Kunde hat von mir Waren bekommen auf Rechnung und die will er nun nicht zahlen!

          Die Waren hat er nur auf Kulanzweise auf Rechnung bekommen weil mein Grosshändler 2 Wochen Lieferverzug hatte.

          Zahlen schon der erzählt mir jedesmal was anders, das er vorhat die Überwisung wegzubringen und sie ist abhanden gekommen und nun hat er sie persönlich abggeben.

      2. Moin!

        der jenige weiß Bescheid!
        Ich frage den alle 6-7 Tage per E-Mail nach wo mein Geld bleibt und jedesmal fällt dem eine neue Ausrede ein... Inzwischen sind 7 Wochen um...

        Bleibt die Frage: Was willst du? Den Kerl nur nerven, oder dein Geld kriegen? Und was ist dir die Sache wert?

        Da du nach "kostenlosen Mahnschreiben-Vorlagen" verlangst, ist dir die Sache offenbar gar nichts wert.

        Denn der offizielle Weg, einen säumigen Zahler doch zur Zahlung zu zwingen, vorausgesetzt, deine Ansprüche sind korrekt und gerichtsfest beweisbar, wäre bei klarer Anspruchslage bei bestehender Vermutung, dass der Schuldner nicht widerspricht, das Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheides. Soll, wenn ich richtig informiert bin, auch schon online gehen, kostet dich aber zunächst Gerichtsgebühren.

        Wenn du davon ausgehen mußt, dass der Schuldner dem Mahnbescheid ohnehin widerspricht, würde dadurch nur unnötig Zeit verloren gehen, da solltest du dann direkt Klage beim Amtsgericht (bei höheren Streitwerten muß es das Landgericht sein - zusammen mit einem Anwalt, versteht sich) einreichen. Dies mußt du auch tun, wenn du etwas anderes als nur Geld vom Schuldner haben willst - der gerichtliche Mahnbescheid kann nur Geld einfordern.

        Alles andere bringt dich nicht weiter. Du kannst noch soviele Mahnungen schreiben, egal ob mit oder ohne Einschreiben/Rückschein, ob als Mail, Telefonat etc. - das alles nervt oder amüsiert nur den Schuldner, aber wenn er nicht zahlen will, wird er sich auch durch tausend Briefe nicht dazu veranlaßt sehen.

        Das Geld für das Einschreiben/Rückschein mit deinem selbstverfaßten Mahnschreiben kannst du dir also gerne zugunsten eines gerichtlichen Mahnbescheides sparen.

        Und was ich schon für komische Ausreden bekommen habe... Die im wahrsten Sinn stinken.

        Ausreden interessieren nicht. Gibts eine gerichtsfest beweisbare Anspruchsgrundlage deinerseits? Also einen unterschriebenen Vertrag, oder einen mündlichen, vor Zeugen geschlossenen Vertrag? Widerspricht die Gegenseite deinem Anspruch dem Grunde nach nicht, bzw. hat sie ihm schon mal in irgendeiner Weise zugestimmt, und zahlt nur einfach nicht?

        Du kannst noch so lange eigene Mahnungen verschicken - wenn du deinen Anspruch nicht beweisen kannst, kann dir auch kein Gericht helfen. Das bedeutet aber auch, dass du, falls du bislang noch keine guten Beweise hast, diese vielleicht erst einmal erlangen solltest, indem du den Schuldner zu entsprechenden Einlassungen veranlaßt.

        So nach dem Motto: "Herr Wachtmeister, ich weiß garnicht, was sie wollen, ich bin höchstens 53 km/h gefahren" ... in einer 30er-Zone ist auch das zu schnell.

        - Sven Rautenberg

      3. Hallo Heinzi.

        Ich frage den alle 6-7 Tage per E-Mail nach wo mein Geld bleibt und jedesmal fällt dem eine neue Ausrede ein... Inzwischen sind 7 Wochen um...

        Eine kleine Abhandlung der IHK Rostock (mit Muster):
        http://www.rostock.ihk24.de/HROIHK24/HROIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/rechtspolitik/bgb_schuldrecht/Schuldner.jsp

        Ansonsten empfiehlt sich das hier:
        http://www.berlin.de/SenJust/Gerichte/AG/mahnverfahren_ablauf.html

        Freundschaft!
        Siechfred

        --
        Punk's not dead: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
        Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)
        ie:) fl:) br:? va:{ ls:? fo:§ rl:( n4:} ss:? de:µ js:{ ch:° sh:( mo:? zu:}
    2. Hello,

      Nee.
      Aber ich kann Dir sagen, dass es nicht verkehrt sein kann, die Rechnung nochmals zu schicken, mit dem Vermerk: "Erinnerung, diese Rechnung wurde von ihnen noch nicht beglichen."

      Auszug aus den von Siechfred verlinkten Tipps der IHK:

      -------------------------------------------
      Erste Mahnung: Zahlungserinnerung

      Mit diesem Schreiben sollte der Kunde in höflicher Form an die Zahlung der Rechnung erinnert werden. Zweckmäßig wäre es diesem Schreiben eine Kopie der Rechnung beizulegen, damit der Kunde mit Hilfe der Kopie die Rechnung begleichen kann, falls er diese beispielsweise nie erhalten, verlegt oder verloren haben sollte.
      ...
      -------------------------------------------

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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  2. Hallo,

    kann mir jemand sagen wo ich kostenlose Mahnvorlagen finde?

    http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=mahnung+vorlage&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de

    mfg NAG

    --
    signatur
    1. Hello,

      kann mir jemand sagen wo ich kostenlose Mahnvorlagen finde?

      http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=mahnung+vorlage&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de

      Diese Vorlagen kann man gelinde gesagt ind die Tonne kloppen, da der gewiefte Nichtzahler immer noch behaupten kann, dass bisher keine ordnungsgemäße Rechnungstellung stattgefunden hat. Es hat sich daher ein Verfahren bewährt, dass man aber nur bei "Laufkunden" anwenden sollte:

      "Schreiben Sie Ihre Rechnung nochmals und schlagen sie einen ganz empfindlichen Betrag für die Mahnung und Zinsen sowie "Verwaltugnsgebühren" auf, sodass die neue "Rechnung" mindestens den 1,5fachen Wert ausmacht. Widerspricht der Kunde dann gagegen (schriftlich!), haben sie einen Nachweis für die Rechnungstellung und können sich für die "versehentlichen Beträge" entschuldigen und dem Kunden (je nach zukünftigem Auftragsvolumen) mit einem Blumenstrauß oser einer Schachtel Pralinen /Pulle Schluck besuchen gehen. So haben Sie doppelt gewonnen. Der Kunde wird zur sofortigen Barzahlung genötigt und Sie können ein neues Gesachäft akquirieren, indem sie nochmals darauf hinweisen, dass Si an dem ausgeführten Aufrag in dieser Qualität NUN gar nichts mehr verdient haben."

      Sorry for Typos...

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Die Mahnung geht per Einschreiben und Rückschein raus so das er erst gar nicht in die Versuchung kommt nie eine Mahung bekommen zu haben!

        1. Hello,

          Die Mahnung geht per Einschreiben und Rückschein raus so das er erst gar nicht in die Versuchung kommt nie eine Mahung bekommen zu haben!

          Du hast es nicht verstanden.
          Er kann behaupten, nie eine Rechnung bekommen zu haben, wenn diese Erinnerung keine ordnungsgemäße Rechnung enthält.
          Und ob Du es mit glaubt oder nicht, ich habe 1986 einige "etwas größere Mahnungen" schreiben müssen und es war damals schon ein Schlaumeier dabei (ein Konzern), der bahauptet hat, in dem Einschreiben Rückschein wäre Werbung enthalten gewesen, aber keine mahnung geschweige denn eine ordnungsgemäße Rechnung. Sowas gibt es...

          Also, am besten durch eine hübsche Mitarbeiterin hinbringen lassen, die
          a) um sofortige barzahlung bittet
          b) darüber anderenfalls ein Protokoll anfertigt und die Kopien der übergebenen
             Belege auch abzeichnet.

          Das ganze natürlich nur, wenn die Summe nicht "lächerlich" ist.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
          1. Hallo,

            die Rechnung hat er bekommen, sonnst könnte er wohl kaum eine Überweisung zu Bank gebracht haben!

            Das 1. mal hat er das hinbringen vergessen das 2. mal auch das 3. mal hat er die Überweisung in Briefkasten gesteckt. Das mache ich auch manchmal.
            Beim 4. mal sagt er mir er kann nur einmal im Monat seine Kontoauszüge kontrollieren. Beim 5. mal sagt er mir die Überweisung ist verschwunden und er hat sie nun persönlich zur Bank gebracht aber nach 14 Tagen ist immer noch kein Geld da...

            Die Ware funktioniert einwandfrei, das hat er mir per E-Mail bestätigt.

            Hinbringen ist schlecht weil der 500 km entfernt wohnt sei denn ich nehmen die Anreise auch in Zahlung.

            Ich habe aber eine Rechtschutz dann soll das ein Fachmann übernehmen.

            Gruß Heinzi Carlo

            1. Hello,

              die Rechnung hat er bekommen, sonnst könnte er wohl kaum eine Überweisung zu Bank gebracht haben!

              Wenn Du sowieso alles besser weißt, warum fragst Du uns dann?
              Und wenn es nicht um einen existenziell wichtigen Betrag handelt, dann erübrigt sich aufgrund Deiner "Beratungsresistenz" auch jegliche weitere Diskussion.

              Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              Nur selber lernen macht schlau
              1. Hallo Tom,

                [...]

                Wie war das mit dem besser auf die Haende setzen als zu giften?

                Grüße,
                 CK

                --
                Ich bewundere wirklich den Sinn der Bienen für kollektive Verantwortung. Obwohl sich einzelne Bienen hin und wieder bekämpfen, herrscht zwischen Ihnen grundsätzlich ein starkes Gefühl für Eintracht und Zusammenarbeit. Wir Menschen gelten als sehr viel weiter entwickelt, doch mitunter rangieren wir sogar hinter kleinen Insekten.
                http://wwwtech.de/
                1. Hello CK,

                  Wie war das mit dem besser auf die Haende setzen als zu giften?

                  Wie Du mir, so ich ihm *ggg*

                  Da war doch mal was?

                  Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                  Tom

                  --
                  Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                  Nur selber lernen macht schlau
                  1. huhu ;-)

                    Da war doch mal was?

                    richtig, da war mal was. Da gabs jemand, in dessen Zwischenzeugnis man unbedingt reinschreiben sollte, daß an die eigene Nase fassen oftmals hilft, die Probleme anderer zu verstehen.

                    ;-)

                    Grüße aus Berlin

                    Christoph S.

                    1. Hello,

                      Da war doch mal was?

                      richtig, da war mal was. Da gabs jemand, in dessen Zwischenzeugnis man unbedingt reinschreiben sollte, daß an die eigene Nase fassen oftmals hilft, die Probleme anderer zu verstehen.

                      ... und den Wein anderer auszusaufen selbst besoffen macht *ggg*

                      Ich trags mit Humor, versuche es jedenfalls. Schließlich will ich Dir demnächst nochmal eine PHP-Quellcode-Frage stellen. Da findet meine Nase bestimmt nicht so schnell die passende Stelle, wie Deine.

                      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                      Tom

                      --
                      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                      Nur selber lernen macht schlau
              2. Das ich alles besser weiß das habe ich nicht gesagt ich habe nur die Tatsache geschildert, wie es abgelaufen ist mehr nicht.

        2. Hallo Heinzi,

          Die Mahnung geht per Einschreiben und Rückschein raus so das er erst gar nicht in die Versuchung kommt nie eine Mahung bekommen zu haben!

          Dieser Vorschlag ist gelinde gesagt naiv! vgl.: http://www.arbeitsrecht.de/aktuell/aktuell315.htm

          Gruß aus Berlin!
          eddi