Hallo Heinzi,
Die Mahnung geht per Einschreiben und Rückschein raus so das er erst gar nicht in die Versuchung kommt nie eine Mahung bekommen zu haben!
Dieser Vorschlag ist gelinde gesagt naiv! vgl.: http://www.arbeitsrecht.de/aktuell/aktuell315.htm
Gruß aus Berlin!
eddi