Michael Schröpl: n eintrittspreis verlangen?

Beitrag lesen

Hallo Sven,

Wer bezahlt, kann Leistung fordern.

Stell Dir mal einen Verein vor, der Mitgliedsbeiträge erhebt.

Die Leistung, die der Verein erbringt, besteht ggf. in der Bereitstellung
der Vereinsräume, in gewissen organisatorischen Leistungen etc. - aber
nicht unbedingt darin, daß dem neuen Vereinsmitglied inhaltlich beliebige
Freiheiten offen stehen.

Wer in einen Fußballverein eintritt und Beitrag bezahlt, erwirbt damit
nicht das Recht, in einer Mannschaft aufgestellt zu werden - und noch
weniger das Recht, daß alle Mitspieler nur noch ihm den Ball zuspielen.
Eher schon bekommt er ein Vorkaufsrecht für Eintrittskarten.

Er mag also durchaus Rechte haben, ja - und diese sind in den Vereins-
statuten festgelegt. Die werden so ähnlich aussehen wie hier die FAQ.

Und jedes Mitglied hat jederzeit das Recht, aus dem Verein auch wieder
auszutreten und die Zahlung des Beitrages zu beenden ...

Viele Grüße
      Michael