Servus
Guten Morgen,
Ich habe übrigens mal nachgeschaut. Da gibts im telefonbuch noch keine Firma mit dem namen. Aber schon ne webseite http://www.checkbox.de
Ist also schon zu spät.
Naja, meiner Meinung nach käme ein Schutz des Namens "Checkbox" als Markenname ohnehin nicht zustande, wegen absoluter Schutzhindernisse:
Absolute Schutzhindernisse
Unter absoluten Schutzhindernissen vesteht man Einwendungen, die in der Natur der Marke liegen. Liegt ein als Marke schutzfähiges Zeichen gem. § 3 MarkenG vor, so ist bei Vorliegen der in § 8 MarkenG aufgeführten Einwendungen die Eintragung ausgeschlossen. Die absoluten Schutzhindernisse sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Wird dennoch eine Marke eingetragen, wird diese auf Antrag gem. § 50 MarkenG wieder gelöscht.
Ein absolutes Schutzhindernis liegt vor bei:
...
3. allgemein üblichen Bezeichnungen, d.h. Zeichen, die ursprünglich Unterscheidungskraft hatten, die sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch als Gattungsbezeichnung durchgesetzt haben (z.B. "Vaseline")
...http://www.marken-recht.de/dmr/framedmr.html
Oder sehe ich das falsch?
Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. M$ schützt ein Wort welches zweifelsfrei zum Sprachschatz eines jeden Englischsprechen gehörte bevor es ein OS namens M$ Windows X gab. Und, wenn ich es richtig verstanden habe, haben das OS mit der Anwendung von Fenstern auch nicht erfunden, sondern Apple.
bydey