TigerDE2: Wichtig- bitte lesen !

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§224 Schwere Körperverletzung
[...]oder Geisteskrankheit verfällt,
Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahre.

Letzteres ist anzunehmen, wenn man sich die Einträge in diesem forum genauer ansieht.

Wer in Kenntnis von Straftaten gerät, ist verpflichtet diese umgehend der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

MfG

Frank

Hi!
Ich bin neu hier.
Könntest Du mir bitte mal erklären, was zum Kuckuck du damit meinst?
Das Forum hier ist doch ganz in Ordnung, vom Niveau her, oder??? :confused:
Christian