Von mir aus soll man neben dem strafrechtrechtlich Vorgebenen auch noch einige Themen bewusst ausklammern, die ansonsten unter die Freiheit der Meinungsäusserung fallen, wie z.B. Debatten darüber, ob es Auschwitz gegeben hat oder den Genozid an den Armenen. Darauf habe ich auch keinen Bock.
Den Genozid an den Armenen kannst du diskutieren, solange du willst. Für "Auschwitz" (gemeint ist wohl der Holocaust) gilt §130, Absatz 3.
LOL - Du kennst nicht die Auschwitz-Diskussionen in rechten Foren und bei unseren islamischen Freunden? Die wissen ganz genau welche Fragen sie stellen dürfen und was gerade noch rechtlich geht. Das Umgehen des o.g. Paragraphen ist überraschend einfach, wenn man weiss wie - und anscheinend auch genussversprechend (wenn man entsprechend veranlagt ist). (Nur einen hats richtig erwischt: http://de.wikipedia.org/wiki/Germar_Rudolf - wobei ich mich schon Frage, ob man so einen Irren aus Chicago herausholen muss und hier strafrechtlich zur Verantwortung ziehen muss, nur weil er einen deutschen Pass hat)
Es gibt mit den gut gemeinten Paragraphen, die die Meinungsfreiheit einschränken, immer zwei Probleme:
1.) Man kann sie umgehen
2.) Man kann Holocaust-Leugnern nicht mehr vorwerfen Holocaust-Leugner zu sein, diese gewinnen gegen Dich jeden Prozess, denn Du wirfst Ihnen eine Straftat vor und die sind nicht verurteilt, d.h. solche Paragraphen können durchaus schützend wirken
Klarstellung: Ich bin nicht begeistert vom Holocaust-Paragraphen, aber ich bin auch nicht dagegen. Bspw. würde ich einen Armenen-Paragraphen gar nicht so ungerne sehen, wegen unserer unaufgeklärten Mitbürger.