Daniel Thoma: Ihr könnt etwas bewegen

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Hallo Hans,

Ich hab' selten so einen Schwachsinn gelesen, wie diesen Artikel. Er enthält ungefähr keine korrekte Information, außer dass eine Gefahr besteht, abgemahnt zu werden.
Rein private Seiten unterliegen keiner Impressumspflicht, und wenn ich Siechfreds Artikel da richtig verstehe, ist da die gesetzeslage auch etwas klarer geworden. Die Empfehlung, im Zweifel doch ein Impressum anzugeben, mag zwar sinnvoll sein, aber die Aussage von Bild ist erstmal falsch und macht Stimmung gegen so "unnütze" Regelungen.

Das Verbot rechtswidriger Äußerungen in AGBs ist auch ziemlich nutzlos. Erstens sind AGBs oft ohnehin nicht wirksam, wenn es keien Anmeldepflicht gibt und diese explizit bestätigt werden, und dann ist Verbotenes eben verboten, egal ob man das nun irgendwo hin schreibt oder nicht.
Das dürfte einen außerdem auch kaum vor einer Störerhaftung schützen, wenn man zumutbaren Kontrollpflichten nicht nachkommt bzw. auf Hinweise nicht reagiert.

Der Artikel versucht das Gefühl zu vermitteln, der Leser würde erfahren, was er vermeiden sollte. Das ist aber nicht der Fall, der Leser erhält nicht das notwendige Wissen um das zu beurteilen, sondern wiegt sich höchstens noch in falscher Sicherheit.
Bild sollte vielleicht eher einen Artikel schreiben, der darüber Informiert, dass das Urheberrecht auch im Internet gilt. Evtl. würde das Fragen nach "darf ich Spiele in einem Frame einbinden" u.ä. reduzieren ;-)

Grüße

Daniel