Hej,
Was spricht dagegen einen (kostenlosen) Social-Bookmark Anbieter Deiner Wahl für genau diese Zwecke zu nutzen?
Die fehlende Vertrauensbasis.
Mit dem Argument habe ich gerechnet ... so wie du natürlich auch [<ISP>|Google|<eMail-Provider>|<Überwachungskamera im Bahnhof>|<Bank>] nicht trauen würdest ...
Aber was wäre jetzt nochmal _genau_ das Problem mit deinen Links auf Selfhtml? Zumal -- so Du sie öffentlich machen würdest -- Du Deine Recherche einer breiten Mehrheit zur Verfügung stellen würdest.
Nur für den Fall, jetzt damit eine "Aus-Prinzip"-Antwort provoziert zu haben, möchte ich mich dafür entschuldigen.
Beste Grüße
Biesterfeld
--
Art.1: Et es wie et es
Art.2: Et kütt wie et kütt
Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
Das Kölsche Grundgesetz
Art.1: Et es wie et es
Art.2: Et kütt wie et kütt
Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
Das Kölsche Grundgesetz