Hi,
Sie sind nicht berechtigt, urheberrechtlich geschütztes Material hochzuladen.
Hm. Ich kann mir zwar vorstellen, was die Absicht dieses Satzes ist (ich darf kein Bild eines anderen Urhebers hochladen, das die nötige Schöpfungshöhe hat, um urheberrechtlich geschützt zu sein), aber so wie es da steht, darf ich nicht mal ein Bild, dessen Urheber ich selbst bin, hochladen.
cu,
Andreas a/k/a MudGuard