Henry: DSGVO Abmahnungen

Hallo,

wollte das Folgende eigentlich an diesen Thread anhängen. Doch weil der eh schon ziemlich auseinanderdriftet und Ausmaße annimmt und weitere Meldungen dazu zu erwarten sind, mache ich das hier mal als neu auf. (wenn ok)

So es passiert also doch schon. Hm… dann würde ich jetzt gerne mal ein Statement dazu vom "Vater der DSGVO" Jan Philipp Albrecht lesen, bzw. seine Konsequenzen daraus. Denn er sagte erst vor kurzem:


Quelle: zeit.de

Ebenso die EU-Kommissarin Věra Jourová:


Quelle: zeit.de

Ja das kommt halt dabei raus, wenn ein Jurist und eine, im weitesten Sinne, Biologin sich etwas ausdenken sollen, wo technisches Verständnis essentiell wäre. Oder wie sie sich selbst überschätzend, im gleichen Artikel, äußert:

Aber so ist das ja fast immer mit Politkern, die brauchen keine Fachkenntnis oder Erfahrung in deren Fachbereich. Vielleicht sollten demnächst mal Metzger die Sicherheitsvorschriften bei Flugzeugen bestimmen dürfen… Obwohl ist ja doch (erschreckenderweise) möglich, ein Metzger als Verkehrsminister wäre kein Problem, genauso wenig als Jusitz, Bildungs, sonstwas Minister.

Gruss
Henry

  1. Aloha ;)

    wollte das Folgende eigentlich an diesen Thread anhängen. Doch weil der eh schon ziemlich auseinanderdriftet und Ausmaße annimmt und weitere Meldungen dazu zu erwarten sind, mache ich das hier mal als neu auf. (wenn ok)

    Ja, sehr gut! Hatte mir selbst schon überlegt das zu tun.

    So es passiert also doch schon. Hm… dann würde ich jetzt gerne mal ein Statement dazu vom "Vater der DSGVO" Jan Philipp Albrecht lesen, bzw. seine Konsequenzen daraus. Denn er sagte erst vor kurzem:


    Quelle: zeit.de

    Was mir noch nicht ganz aus dem Kopf geht, und dazu verlinke ich das Video gerne nochmal.

    Christian Solmecke wirft ja Richtung Ende des Videos die Grundsatzfrage auf, ob Datenschutzverletzungen denn pauschal überhaupt eine Wettbewerbsverzerrung darstellen, die einen abmahnbaren Unterlassungsanspruch zur Folge haben.

    Natürlich sagt er, dass man sich auf dem Gedanken nicht ausruhen darf, weil auch in der Vergangenheit Gerichte Datenschutzverletzungen als wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft haben.

    Aber solang die ersten Gerichtsverfahren noch nicht durch sind lässt sich das natürlich noch nicht sagen. Es wäre ja immerhin möglich (man soll ja an das Gute im Menschen glauben), dass die Gerichte die Datenschutznovelle nutzen, um ihre diesbezügliche Rechtsprechung zu überdenken. Es wäre ja durchaus möglich, dass Verletzungen des Datenschutzes alleine in Zukunft nicht mehr für eine Abmahnung genügen, sofern dem jeweiligen Datenschutzverletzer durch selbige Verletzung des Datenschutzes kein nicht-marginaler Vorteil entsteht.


    Denn sind wir doch mal ehrlich: Das Problem ist nicht die DSGVO. Die hat einige ganz wichtige Punkte in den Fokus gerückt und das erbärmliche Datenschutzrecht, das bisher in vielen Ländern galt, endlich auf einen verantwortlichen gemeinsamen Standpunkt geholt. Das ist eigentlich alles in allem sehr zu begrüßen!

    Das Problem ist die (nicht-unbegründete) Angst vor Abmahnungen. Und nur diese.

    Dass eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde den Datenschutz kontrollieren und Sanktionen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verhängen darf empfinde ich als völlig okay und auch einen richtigen Weg. Das ist doch eigentlich genau das Prozedere, das man auch aus anderen Bereichen kennt: Steuerrecht (Steuerprüfung), Gewerberecht (Gewerbeaufsicht), ... Das ist an und für sich eine faire Sache, wenn das entsprechend ausgestaltet wird.

    Es sollte also eigentlich nicht die DSGVO am Pranger stehen, sondern das Abmahnwesen. Hier muss dringend nachreguliert werden, da ist der Gesetzgeber gefragt um Schlupflöcher für fragwürdige Geschäftsmodelle zu schließen! Und wer weiß - vielleicht tun zumindest im Datenschutz die Gerichte ja ihren Teil, um dem Abmahnwesen eine Absage zu erteilen.

    Grüße,

    RIDER

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    1. hallo

      Christian Solmecke wirft ja Richtung Ende des Videos die Grundsatzfrage auf, ob Datenschutzverletzungen denn pauschal überhaupt eine Wettbewerbsverzerrung darstellen, die einen abmahnbaren Unterlassungsanspruch zur Folge haben.

      Natürlich sagt er, dass man sich auf dem Gedanken nicht ausruhen darf, weil auch in der Vergangenheit Gerichte Datenschutzverletzungen als wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft haben.

      Wettbewerbsverzerrung muss man erst mal nachweisen.

      --
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      1. Aloha ;)

        Christian Solmecke wirft ja Richtung Ende des Videos die Grundsatzfrage auf, ob Datenschutzverletzungen denn pauschal überhaupt eine Wettbewerbsverzerrung darstellen, die einen abmahnbaren Unterlassungsanspruch zur Folge haben.

        Natürlich sagt er, dass man sich auf dem Gedanken nicht ausruhen darf, weil auch in der Vergangenheit Gerichte Datenschutzverletzungen als wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft haben.

        Wettbewerbsverzerrung muss man erst mal nachweisen.

        Um eine Abmahnung zu schreiben muss man leider erst mal überhaupt nichts nachweisen, sondern erstmal nur Argumente finden, die dem Einzelnen plausibel genug vorkommen, damit er lieber unterschreibt und zahlt statt die Gerichtsverhandlung zu riskieren.

        Grüße,

        RIDER

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