Henry: Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

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Hallo Camping_RIDER,

Nein, inwiefern soll man ein Bild in einer Dienstleistung nutzen?

Inwiefern konnte man OpenOffice-Download als Dienstleistung deklarieren?

Eine Abmahnung ist keine Dienstleistung, sondern ein Mittel zur Widerherstellung verletzter Rechte.

Eine Abmahnung zum Bild, ja. Eine Abmahnung zum unterlassenen Link ist etwas anderes. Da mich deine Meinung aber interessiert, ich andererseits hier keine Anleitung für dubiose Möglichkeiten geben möchte, schreibe ich dir noch eine PM.

Der teilweise damit gemachte Profit ist höchstens (zweifelhaft legales) Nebenprodukt, aber ganz sicher keine Dienstleistung mit dem Werk.

Vollkommen richtig.

Klar. Es gibt ja auch genug Leute, die sich Virenscanner für Geld kaufen, weil ihnen jemand aufschwatzt, dass ja sonst ihr PC verseucht wird 😂

Ja auch immer wieder kurios, zumal es mir meist nicht gelingt diese Leute eines Besseren zu belehren und dazu zählen sogar Netzwerkadministratoren, die mit ihrem damals Gelernten offenbar in einer Zeitschleife stecken geblieben sind.

Gruss
Henry