JürgenB: Verbote für Cloudlösungen in Hessen

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Hallo Matthias,

als Beschäftigter in einer staatlichen Einrichtung bekommst Du für alles eine Regelung von oben:

es gilt das Dienstrecht, das u.A. auch den Umgang mit vertraulichen Daten regelt. Und das schließt in den meisten Fällen eine Datenspeicherung in der Cloud aus. Daher ist unsere Cloud-Richtlinie auch nur eine Handlungsanweisung, wie mit Daten im IT-Umfeld umzugehen ist, sozusagen eine Übersetzung aus der nicht-IT- in die IT-Welt. Als Folge daraus und auch auf Wunsch von Mitarbeitern und Studierenden, die als Greminemitglieder ja auch vertrauliche Daten bekommen und nicht über Dropbox austauschen wollen, wurde dann in einem NRW-Verbund unsere Campuscloud eingerichtet.

So weit ich weiß, kann man aber Office365 auch ohne Cloud nutzen.

Gruß
Jürgen