Stefan Muenz: Juristische Fragen zum Thema Homepage sammeln

Liebe Forumsbesucher,

fuer eine FAQ, die hier als Fremdbeitrag auf den SELFAKTUELL-Seiten von einem juristisch kompetenten Autor veroeffentlicht werden soll (ich hoffe, es kommt zustande), suchen wir Fragen. Ich fange mal mit ein paar an:

"Wenn ich einen Link auf eine fremde Seite setze - muss ich dann den Anbieter der Seite vorher fragen?"

"Darf ich Grafiken, Multimedia-Ressourcen oder CGIs einer fremden Seite in meinem HTML-Code referenzieren? Muss ich vorher den Anbieter der Seite fragen?"

"Kann ich Grafiken, die durch den Cache-Speicher des Browsers auf meiner Festplatte gelandet sind, zur Gestaltung meiner Homepage nutzen?"

"Darf ich Grafiken von fremden Seiten auf meiner Festplatte abspeichern und diese dann in meine eigene Homepage einbauen?"

"Darf ich eine HTML-Datei von einer URL-Adresse im WWW auf meiner Festplatte abspeichern und den Code zum Entwickeln einer eigenen Homepage nutzen?"

"Wie zitiere ich Text von fremden Web-Seiten so, dass mir niemand vorwerfen kann, ich haette den Text geklaut?"

"Sind Zusagen, Erlaubnisse, aber auch Verbote, Abmahnungen usw., die ich per E-Mail erhalte, rechtsverbindlich?"

Wer immer schon eine Frage dieser Art hatte: bitte jetzt und hier in diesen Thread posten!

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Hi, wunderschönen Freitag-Mittag,

    gute Idee, die rechtlichen Grundlagen, was Homepage-Design betrifft, mal näher zu beleuchten. Oftmals bewegt man sich vielleicht doch am Rande irgendeiner Legalität.

    Was mich in diesem Zusammenhang am Allermeisten interessiert ist, ob es in all den Punkten, die in Stefan Münzes Beitrag genannt sind, einen Unterschied macht, wenn die Homepage für private oder für kommerzielle Zwecke (z.B. für eine Firmenrepresentation oder das firmeneigene Intranet) entwickelt wurde.

    Noch ein schönes Wochenende :-)

    Caroline Buck

    1. Was mich in diesem Zusammenhang am Allermeisten interessiert ist, ob es in all den Punkten, die in Stefan Münzes Beitrag genannt sind, einen Unterschied macht, wenn die Homepage für private oder für kommerzielle Zwecke (z.B. für eine Firmenrepresentation oder das firmeneigene Intranet) entwickelt wurde.

      Ich denk nicht, dass dies einen Unterschied macht, aber wird der, wo du was geklaut hast Dir nicht soviel Aerger machen, wie er es einer Firma machen wuerde.

  2. (Hinweis: Meine subjektiven Antworten!)

    "Wenn ich einen Link auf eine fremde Seite setze - muss ich dann den Anbieter der Seite vorher fragen?"

    Eigentlich nicht, denn wenn ich in einem Buch auf ein anderes Buch verweise, muß ich ja auch nicht fragen. Höflicher wäre es allerdings, vorher zu fragen, allein schon deshalb, weil ein Anbieter es bestimmt gern sieht, wenn er weiß, von wo aus seine Besucher kommen.

    "Darf ich Grafiken, Multimedia-Ressourcen oder CGIs einer fremden Seite in meinem HTML-Code referenzieren? Muss ich vorher den Anbieter der Seite fragen?"

    Auf jeden Fall. Einfache Referenzierung erzeugt erst einmal unnötigen Traffic und außerdem ist die Frage des Copyrights nicht geklärt. Einfaches Fragen an den Anbieter klärt offene Fragen schnell und meist unbürokratisch.

    "Kann ich Grafiken, die durch den Cache-Speicher des Browsers auf meiner Festplatte gelandet sind, zur Gestaltung meiner Homepage nutzen?"

    Nein. Daten, die im Cache sind, sind nicht automatisch rechtefrei.

    "Darf ich Grafiken von fremden Seiten auf meiner Festplatte abspeichern und diese dann in meine eigene Homepage einbauen?"

    Nein. Siehe oben.

    "Darf ich eine HTML-Datei von einer URL-Adresse im WWW auf meiner Festplatte abspeichern und den Code zum Entwickeln einer eigenen Homepage nutzen?"

    Eigentlich nicht, aber nachprüfbar ist das auch nicht. Ich denke, hier ist die Fairness des "Kopierers" gefragt. Wenn man besonders viel Nutzen aus einem Quellcode zieht und diesen größtenteils übernimmt, so sollte man dies irgendwo im eigenen Quellcode angeben.

    "Wie zitiere ich Text von fremden Web-Seiten so, dass mir niemand vorwerfen kann, ich haette den Text geklaut?"

    Text sollte in Anführungsstrichen stehen und dahinter gleich ein deutlicher Verweis auf eine Fußnote, in der dann der genaue Quellenverweis steht.

    "Sind Zusagen, Erlaubnisse, aber auch Verbote, Abmahnungen usw., die ich per E-Mail erhalte, rechtsverbindlich?"

    Naja, man sollte sich schon daran halten, um nicht noch eine zusätzliche Abmahnung per richtiger Post zu bekommen. Wenn erstmal ein Rechtsanwalt an so einem Schreiben arbeitet, wird's teuer. :-(

    -----------------------
    Wie gesagt, meine Meinung, keine Rechtsauskunft. :-)

    Gruß,
    -besim

    1. Hallo Besim,

      vielen Dank fuer Deine Antworten, sie koennen zumindest in die Ueberlegungen mit eingehen. Allerdings wuerde ich mir eher Fragen wuenschen in diesem speziellen Fall, denn beantworten soll sie ja ein Jurist ;-)

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Hallo Stefan,

        vielen Dank fuer Deine Antworten, sie koennen zumindest in die Ueberlegungen mit eingehen. Allerdings wuerde ich mir eher Fragen wuenschen in diesem speziellen Fall, denn beantworten soll sie ja ein Jurist ;-)

        *g* Klassischer Beinschuß, ich habe die Frage nicht deutlich gelesen. ;-)

        Gruß,
        -besim

  3. Hallo Stefan,

    fuer eine FAQ, die hier als Fremdbeitrag auf den SELFAKTUELL-Seiten von einem juristisch kompetenten Autor veroeffentlicht werden soll (ich hoffe, es kommt zustande), suchen wir Fragen.

    Gute Idee.

    "Darf ich eine HTML-Datei von einer URL-Adresse im WWW auf meiner Festplatte abspeichern und den Code zum Entwickeln einer eigenen Homepage nutzen?"

    Das hier muss man ein bisschen ausbauen denken ich.
    Mal stark vereinfacht: Wie weit darf ich beim Abschreiben von HTML-Code gehen?

    Wer immer schon eine Frage dieser Art hatte: bitte jetzt und hier in diesen Thread posten!

    In Deiner Auflistung fehlen

    • die clientseitigen laufenden Scripts, also die, die problemlos im Code zu erkennen sind.
        Darf man die einfach bentutzen?
        Gibt es Unterschiede (simpler Allerweltsbildertausch / aufwendig programmierte DHTML-Seite)
    • Scripts und Programme, die auf dem Server laufen (ueber CGI)

    Christine

    1. Ich habe auch nich Fragen, die wahrscheinlich weniger
      eine legitmierung fuer Klauereien sein werden, sondern eher
      fuer die Haftung.

      Mich interessiert:

      Wenn ich irgendwas veroeffentliche, wie weit muss ich haften?
      (Bei eh strafbaren Sachen ist mir das schon klar, aber zb bei Halbwissen

      • hier kennen ich nur Geschichten derart, dass man Aerger bekommen
        kann, wenn dadurch irgendwer geschaedigt, vorallem wirtschaftlich)
        Gilt beispielsweise auch das Recht auf Gegendarstellung?

      Ausserdem, wenn ich jemanden erwische, der zb bewusst ein Angebot
      von mir sabotiert, sei es nur Schmierfinkerrei, oder den Versuch, den
      Server zum Absturz zu bringen, kann ich den zum Schadensersatz
      heranziehen. Gleiches gilt natuerlich fuer ein besuchertraechtiges
      Angebot, dass einen irrefuehrrenden Link setzt, der regelrecht dazu
      auffordert, etwas eine Mailingliste zu unterwandern.

      Zusammengefassst, wie schuetzt man sich eigentlich mit legalen
      Mitteln vor Ruepeln? Auch dann wenn sie DrohMails etc. senden?

      Da wuerde mich zudem auch interessieren wie erfolgreich ueberhaupt
      eine Anzeige waere.

      gruesse

      Stefan R. Mueller

      1. Hallo Stefan,

        Mich interessiert:
        Wenn ich irgendwas veroeffentliche, wie weit muss ich haften?

        Genaugenommen ist der Fall Steinhoefel/Best ja ein Teilaspekt davon: "kann ein bewusst gesetzter Link auf eine beleidigende oder inhaltlich "gesellschaftsgefaehrdende" Seite (was immer das sein mag, man stelle sich einfach das Schlimmste vor, das man sich vorstellen kann <g>) - kann so ein Link strafbar sein?

        Oder auch zum Beispiel: ist es strafbar, auf der eigenen Homepage zu Firmenboykotten aufzurufen?

        Haftungsfragen sind wohl genauso wichtig wie Eigentumsfragen. Wird doch 'ne fette Schwarte werden, das "Welt-Internetrecht" ;-)

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

    2. Hallo Christine,

      Gibt es Unterschiede (simpler Allerweltsbildertausch / aufwendig programmierte DHTML-Seite)

      Das verleitet mich zu einer aenhlichen Frage:

      ab wann ist eine Ansammlung von Pixeln (= Grafik) geistiges Eigentum? Ein Pixel gehoert sicher niemandem, zwei und drei wohl auch kaum. Aber 100, 1000, 1000000? Sind Grafiken wie <img src="../../x1.gif" alt=""> oder <img src="../../xdeu.gif" alt=""> "Eigentum"? Ich werde naemlich ziemlich oft gefragt, ob die Leute diese Grafiken benutzen duerfen.

      Oder, genereller, in die gleiche Richtung:

      Gibt es beim Erstellen von eigenen Daten aus Kopieren und Abaendern fremder Daten Richtlinien wie "soundsoviel Prozent muessen Eigenleistung sein"? Bei Schriftarten gibt es meines Wissens so was, und da reichen schon wenige Prozent (ein paar laengere oder schiefere Serifen, ein kleiner Unterschied in der Durchschnittsdicke usw.), um die Rechte an einem neuen Font anmelden zu duerfen.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

  4. Hallo Forum,

    ich habe eine Frage, die in umgekehrte Richtung geht:

    Wie sicher kann ich sein, dass das, was mir ein Anbieter auf seiner Seite praesentiert, auch vollstaendig bzw. richtig ist? Beruflich muß ich haeufig in Gesetzestexten rund um den Arbeitsschutz und Umweltschutz blaettern. Dazu habe ich eine gute Adresse gefunden: <A HREF="http://umwelt-online.de">http://umwelt-online.de</A>

    Umgekehrt gibt es einen Anbieter, der fuer exakt dieselben Informationen Geld verlangt:
    <A HREF="http://www.e-lex.de/fachdb/db_fr.htm">http://www.e-lex.de/fachdb/db_fr.htm</A>

    Garantiert der, der Geld verlangt, fuer richtige Informationen?
    Wann kann ein Anbieter ueberhaupt Gebuehren verlangen?

    Viele Gruesse,

    Kirsten Evers

    1. Hallo Kirsten,

      Wie sicher kann ich sein, dass das, was mir ein Anbieter auf seiner Seite praesentiert, auch vollstaendig bzw. richtig ist?
      Umgekehrt gibt es einen Anbieter, der fuer exakt dieselben Informationen Geld verlangt:
      <A HREF="http://www.e-lex.de/fachdb/db_fr.htm">http://www.e-lex.de/fachdb/db_fr.htm</A>
      Garantiert der, der Geld verlangt, fuer richtige Informationen?
      Wann kann ein Anbieter ueberhaupt Gebuehren verlangen?

      Auch nicht schlecht, dieser Fragekomplex. Ich selber bin jedenfalls froh, dass ich nie versucht habe, fuer SELFHTML Geld zu verlangen. So, wie einem da jedes Wort hundertfach im Mund rumgedreht wird, nee. Komischerweise ist das mit dem Buch kein Problem. Die Buecherleser sind schweigende Laemmer, die schreiben nicht. Aber die User der frei verfuegbaren Version im Netz - das sind zu 90% nette und normale Leute, aber zu 10% psychisch Gestoerte. Klingt hart, aber nach 20 Tausend Mails darf ich mir ein solches Urteil hoffentlich erlauben. Was ich damit sagen will ist: im Netz gibt es weniger Hemmungen. Viele Leute verlangen alles und sind gleichzeitig nicht bereit irgendwas dafuer zu berappen. Informationsangebote, die von sich selbst behaupten, vollstaendig und unuebertroffen aktuell zu sein, muessen vorsichtig sein mit ihren Aussagen. Denn auch Rechtsanwaelte sind in diesem Medium nur drei Klicks weit entfernt. Alles wird schneller, auch das Gezeter. Leider.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Hallo Stefan,

        Ich selber bin jedenfalls froh, dass ich nie versucht habe, fuer SELFHTML Geld zu verlangen. So, wie einem da jedes Wort hundertfach im Mund rumgedreht wird, nee. Komischerweise ist das mit dem Buch kein Problem. Die Buecherleser sind schweigende Laemmer, die schreiben nicht.

        Kein Wunder, es ist ein Unterschied, einen Brief, mit Briefbogen, Briefumschlag, richtiger Adresse darauf und richtigem Absender, mindestens 1 Tag Zustellzeit eingeplant und dann noch mit passender Briefmarke darauf zu verschicken als eben per Mausklick mal eben eine e-mail. Außerdem hat ein Buch in der Hand irgendwie etwas, wie soll ich sagen, Heiliges ist zu hoch gegriffen, naja, etwas Vollendetes, denn es ist ja geschrieben und gedruckt worden und man hat es in der Hand, also hat man etwas mehr Respekt vor dem Autor, dementsprechend ist die Hemmschwelle hoeher...

        Aber die User der frei verfuegbaren Version im Netz - das sind zu 90% nette und normale Leute, aber zu 10% psychisch Gestoerte. Klingt hart, aber nach 20 Tausend Mails darf ich mir ein solches Urteil hoffentlich erlauben. Was ich damit sagen will ist: im Netz gibt es weniger Hemmungen.

        Sehe ich auch so, s.o.

        Viele Leute verlangen alles und sind gleichzeitig nicht bereit irgendwas dafuer zu berappen. Informationsangebote, die von sich selbst behaupten, vollstaendig und unuebertroffen aktuell zu sein, muessen vorsichtig sein mit ihren Aussagen. Denn auch Rechtsanwaelte sind in diesem Medium nur drei Klicks weit entfernt. Alles wird schneller, auch das Gezeter. Leider.

        Das Medium Hypertext ist imho noch lange nicht in die Koepfe vorgedrungen. Trotzdem: Vollstaendig aktuell sind z.B. Loseblattsammlungen. Das dauert aber, sie zu aktualisieren. Im Internet kein Problem. Aber wer garantier dafuer?

        Viele Gruesse,

        Kirsten Evers

  5. Hallo Stephan :-)
    Da gibt es einen Anwalt aus München, der sich vor einigen Jahren durch Abmahnungen in der C64 Szene, ne Menge Feinde gemacht hat. Dieser Mensch heisst Gravenreuth. Aber er hat eine Homepage (www.gravenreuth.de), die sich mit gerade diesen Themen auseinandersetzt. Hierbei findest Du Gerichtsurteile, die in den letzten Jahren zu diesem Themenkreis entschieden wurden.
    Servus Julius

    1. Hallo Julius,

      vielen Dank fuer die URL! Hab sie (http://www.gravenreuth.de/) mir gerade mal angesehen. Ein "Freiherr von", der gegen C64er vorgeht. Muss gerade mal wieder meinen Verstand zurechtruecken, sorry <g>. Auch der Herr Rechtsanwalt mit dem Zunamen "Syndikus" hat mir maechtig imponiert!

      Zitat (Hilfe, darf ich das?):

      "Der einst rechtsfreie Raum Internet wird kontrollierter. Was ist erlaubt und wo liegen die gesetzlichen Überschreitungen?
      Täglicher Vortrag sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Thema durch: Rechtsanwalt Günther Freiherr v. Gravenreuth."

      Wow, Leute, nix wie hin da <g> - aber es gibt unter dem Link "Gerichtsentscheidungen zum Internet" auch ziemlich interessante Infos - auch zu einigen der hier schon aufgeworfenen Fragen.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. "Der einst rechtsfreie Raum Internet wird kontrollierter. Was ist erlaubt und wo liegen die gesetzlichen Überschreitungen?

        Und das wollte ich noch hinzufuegen: es ist eine LUEGE, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Es ist ein Raum, in dem die Relativitaet der Nationalrechtssprechungen eklatant wird, ja. Aber das Internet hat selbst einen ausgekluegelten Verhaltenskodex, der eher wie eine kostbare Porzellanvase als wie ein Nichts behandelt gehoert.

        Auch das eine Frage:
        Sind Internet-Verhaltensregeln ("Nettiquette") heute jrusristisch relevant?

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

  6. Hallo zusammen!

    Ich weiß nicht, ob das schon gefragt wurde, aber hier meine Frage:

    Darf ich z.B. JavaScripts auf fremden Internetseiten (kommerziell bzw. nichtkommerziell) die a) mit Copyrighthinweis und b) ohne Copyrighthinweis verfügbar sind auf meinen Seiten einfügen?

    Ein Freund von mir versucht mir weiszumachen, daß ich sein (auf einem Server in China abgelegtes) Script nicht verwenden darf, wg. Copyright.

    THX

    Dennis

  7. Hi !

    In wie weit ist ein Forumbetreiber fuer die Inhalte der Threads verantwortlich ?
    Ist man mit einem Satz "ich distanziere mich von den Inhalten...." aus dem Scheider ?

    Torsten

  8. Liebe Forumsbesucher,

    fuer eine FAQ, die hier als Fremdbeitrag auf den SELFAKTUELL-Seiten von einem juristisch kompetenten Autor veroeffentlicht werden soll (ich hoffe, es kommt zustande), suchen wir Fragen. Ich fange mal mit ein paar an:

    ...

    Wer immer schon eine Frage dieser Art hatte: bitte jetzt und hier in diesen Thread posten!

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    * Ab welcher Gestaltungshöhe gilt eine Homepage als urheberrechtlich geschützt?

    * Reicht der Hinweis:
          Copyright, 1998 by Name, All Rights Reserved
      aus, oder muß ich als Entwickler ausführlichere Hinweise geben?

    * Sourcecodes können ja abgeändert werden. Wie groß muß ungefähr die Veränderung sein,
      damit das Urheberrecht nicht mehr beweisbar ist?

    * Sind Verträge oder Vereinbarungen die per E-Mail geschlossen wurden rechtsgültig?

    * Inwieweit greift das Zitatrecht? Darf ich News von anderen Websites in meiner Homepage       verwenden, bzw. ist es erlaubt diese News in einem zweiten, externen Fenster anzeigen zu     lassen?

  9. Hallo!

    "Darf ich Grafiken, Multimedia-Ressourcen oder CGIs einer fremden Seite in meinem HTML-Code referenzieren? Muss ich vorher den Anbieter der Seite fragen?"

    Ergänzung: Wie sieht es mit der hintertückischsten Sorte von Diebstahl aus, dem Einbinden von Fremdseiten ins eigene Frameset?

    Wie sieht es mit Goethes Gedichten oder anderen "historischen" Texten aus - darf ich die in meine Web-Seiten aufnehmen? Und in welcher Form?

    ---

    Als Web-Autor interessiert mich natürlich auch die andere Seite, d. h. wie schütze ich mich vor Plagiaten, und wie kann ich gegen entdeckte vorgehen (Recht auf Sperrung der Inhalte etc.)

    MfG
    Markus