Hi folks,
heute wurde mir ein (Eil-)Beschluss des Landgerichts Koeln aus Mai98 bekannt, nach dem offenbar das 1:1 Kopieren einer Verweisliste aus einem HTML-Dokument als rechtswidrig erachtet wurde.
Folge: Schadensersatz und Unterlassungsanspruch.
Als Anspruchsgrundlage wurde die Vorschrift aus dem Urhebergesetz genannt, die 'Datenbankwerke' definiert (§§ 97, 4 II UrhG).
Dieses erste mir diesbezogen bekannte Judiz spricht dafür, daß die Sammlung von Elementen im HTML Dokument zumindest dann Schutz vor einer direkten Übernahme (sozusagen Copy&Paste) in der konkreten Anordnung oder Auswahl erlangt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung dahintersteht.
Ein Beitrag HTML&Recht ist derzeit in der Mache und wird auf dieses hier angeschnittene Thema weiter eingehen (Veröffentlichung etwa 1/99). Hinweis dann!
CUAll
'Bo'