Boris Hoeller: HTML & Recht: Urheberrecht

Hi folks,

heute wurde mir ein (Eil-)Beschluss des Landgerichts Koeln aus Mai98 bekannt, nach dem offenbar das 1:1 Kopieren einer Verweisliste aus einem HTML-Dokument als rechtswidrig erachtet wurde.

Folge: Schadensersatz und Unterlassungsanspruch.

Als Anspruchsgrundlage wurde die Vorschrift aus dem Urhebergesetz genannt, die 'Datenbankwerke' definiert (§§ 97, 4 II UrhG).

Dieses erste mir diesbezogen bekannte Judiz spricht dafür, daß die Sammlung von Elementen im HTML Dokument zumindest dann Schutz vor einer direkten Übernahme (sozusagen Copy&Paste) in der konkreten Anordnung oder Auswahl erlangt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung dahintersteht.

Ein Beitrag HTML&Recht ist derzeit in der Mache und wird auf dieses hier angeschnittene Thema weiter eingehen (Veröffentlichung etwa 1/99). Hinweis dann!

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'Bo'

  1. Hi folks,

    heute wurde mir ein (Eil-)Beschluss des Landgerichts Koeln aus Mai98 bekannt, nach dem offenbar das 1:1 Kopieren einer Verweisliste aus einem HTML-Dokument als rechtswidrig erachtet wurde.

    Folge: Schadensersatz und Unterlassungsanspruch.

    Als Anspruchsgrundlage wurde die Vorschrift aus dem Urhebergesetz genannt, die 'Datenbankwerke' definiert (§§ 97, 4 II UrhG).

    Dieses erste mir diesbezogen bekannte Judiz spricht dafür, daß die Sammlung von Elementen im HTML Dokument zumindest dann Schutz vor einer direkten Übernahme (sozusagen Copy&Paste) in der konkreten Anordnung oder Auswahl erlangt, wenn eine persönliche geistige Schöpfung dahintersteht.

    Ein Beitrag HTML&Recht ist derzeit in der Mache und wird auf dieses hier angeschnittene Thema weiter eingehen (Veröffentlichung etwa 1/99). Hinweis dann!

    SEHR befremdlich die deutsche Rechtsprechung. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

    1. Hi folks,

      heute wurde mir ein (Eil-)Beschluss des Landgerichts Koeln aus Mai98 bekannt, nach dem offenbar das 1:1 Kopieren einer Verweisliste aus einem HTML-Dokument als rechtswidrig erachtet wurde.

      [...]

      SEHR befremdlich die deutsche Rechtsprechung. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

      Schade eigentlich - wäre nämlich interessant mal zu erfahren warum.

      Befremdlich heißt ja in diesem Zusammenhang so etwas wie: das deutsche Recht liegt da total neben der Sache.

      Für meine Begriffe gibt es schon so etwas wie einen Schutzanspruch für geistige Leistung. Auch wenn eine 'Linkliste' nichts hochgeistiges ist, dennoch kann in der Zusammenstellung und Anordnung schon eine schützenswerte Leistung zu sehen sein. Das 1:1 kopieren halte ich nicht für fair, solange der Autor dies nicht ausdrücklich gestattet. Stichwort: 'unzulässiges Schmücken mit fremden Federn'.

      Ist mal meine Meinung gegen die eher gefühlsmäßige Äusserung einer Befremdlichkeit.

      CU
      'Bo'

  2. Hallo Boris,

    heute wurde mir ein (Eil-)Beschluss des Landgerichts Koeln aus Mai98 bekannt, nach dem offenbar das 1:1 Kopieren einer Verweisliste aus einem HTML-Dokument als rechtswidrig erachtet wurde.

    Eigentlich muessten sie dann so ziemlich alle Wissenschaftler verurteilen, denn deren Bibliographien sind so gut wie immer voneinander abgeschrieben - sie "wachsen" einfach im Laufe der Zeit <g>.

    Ein Beitrag HTML&Recht ist derzeit in der Mache und wird auf dieses hier angeschnittene Thema weiter eingehen (Veröffentlichung etwa 1/99).

    Wir freuen uns darauf!

    viele Gruesse
      Stefan Muenz