Weis jemand wo ich spezielle - noch nicht vorhandene - programmier funtionen schützten lassen kann?
Hi Bogus,
Das österreichische Recht kenne ich nicht so genau.
In Deutschland richtet sich Dein Begehren wohl nach Urheberrecht. Allerdings: Ideen werden nicht geschützt - nur ein Werk oder ein Computerprogramm erlangen potentiell urheberrechtlichen Originärschutz - daneben sind Leistungsschutzrechte denkbar.
Damit meine ich zb. eine bestimmte anweisung die etwas verändert - diese anweisung gibt es aber noch auf keine homepage und ist auch nirgends erwähnt...
JaJa klar - Wenn es um Computerprogramme geht werden die §§ 69a ff. UrhG einschlägig. Die Schutzhöhe ist da nicht besonders hoch angesiedelt, das ist Folge europäischer Richtlinien. Meist reicht der Schutz nur gegen 1:1 Übernahmen oder ähnliche Quoten .... Was mit einer for Schleife erreicht werden kann, geht auch mit while, um Dir eine Idee zu geben.
Daneben ist allerdings auch Schutz nach §§ 2,3,4 UrhG denkbar, z.B. auch unter dem Gesichtspunkt einer Benutzoberfläche, aber das führt jetzt zu weit - ich schulde dem Forum eh' noch das FAQ zu HTML & Recht - ich hoffe ich komme bald dazu das zu schreiben.
»»Ich hoffe Ihr wisst was ich meine....
Habe ich automatisch das copyright? reicht es wenn auf der seite steht copyright by..?
Das ist ein Relikt aus dem anglo/amerikanischen Rechtsraum und fast nur mit deklaratorischer Wirkung.
Es hilft aber einen Anscheinsbeweis für die Urheberschaft des Bezeichneten zu ermöglichen. Regelmäßig zeigt es nur die Verteidigungsbereitschaft bezüglich des Werkes oder Programmes an!
Schönen Abend noch -
CU
'Bo'