Thomas J.S.: (FvG & Co) Site Promotion

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Hallo Boris!

Gegen "Apple" für Computer kann man doch nichts einwenden! Gegen "Computer" für landwirtschaftliche Erzeugnisse doch auch nicht. Verwechslungsgefahren sind nicht ersichtlich und die Schutzweite bei solchen Allgemeinbegriffen doch auch.

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"Apple Computer" ist aber kein Zusammengesetztes wort.

Aber: "site promotion" im Dienstleistungsbereich Werbung (Markenklasse 35) geht ein wenig zu weit ;)
Das wird auch der Anmelder noch spüren .... (Entweder seine Marke wird stumpf oder gelöscht werden )

Erst mal cool bleiben und abwarten was rauskommt, man sollte die Markengerichte nicht unterschätzen.

Und bei der "Webspace" Marke frängt sich mir der Verdacht auf, daß damit eindeutig Behinderungsabsichten verfolgt worden sind ......

Mann könnte die Bestrebungen des F.v.G. und seiner Mandataren eigentlich loben: denn sie kämpfen mir allen Mitteln gegen "Anglizismen" in der deutschen Sparache.
Daß sie dabei die Kommunikation im Internet behindern muss ja nicht besonders unterstrichen werden.
Die Argumente: man habe das Wort "Webspace" in keine Lexika gefunden kann ich nur auf eine äußerst mangelhaft durchgeführe Recherche zurückführen (es wurde hier im Forum bereits ein Internetlexikon genannt, in dem das Wort beschrieben worden ist.), zweitens, daß es sich um einen "Phantasie-Namen" handele, muss man auch in Frage stellen: das Wort wurde ja nicht vom Inhaber der Marke erfunden, sondern er bediente sich aus einem bereits vorhandenen Wotschatz. Warum er ein englisches Wort verwendet und dann der Anwalt sich auf deutshe Wörterbücher bezieht ist mir auch ein Rätsel.
Drittens: Wortschöpfungen sind die natürliche Entwicklung und das Markenzeichen einer lebendigen Sprache. Wörter entstehen aus dem Bedürfnis heraus, etwas, was bisher nicht vorhanden war definieren, also beschreiben, zu können.
So gesehen sind mehrere Tausend Wörter der deutschen Sprache bloße Pantasienamen, aber es kommt niemand auf die Idee (zumindest bisher nicht ;-) ) Wörter wie: Rechtsanwalt, Rechtsberater, Verhandlungssaal, Gerichtsgebäude als Marke eintragen lassen.
Weiters: Das ein Wort nicht im Lexika auftaucht, ist noch sehr sehr Lange keine ausreichender Beweis über das Nichtexistenz eines Wortes. Lexika herauszugeben erforder einen ungeheueren aufwand (auch mit dem heutigen Mittel) und auch sehr hohe Kosten. Bevor ein Wort in einem Lexikon aufegommen wird vergehen hin und wieder Jahre, nicht nur wegen der Überprüfungen aus Scrachwissentschaflicher sicht, aber auch weil es sich kein Verlag antut wegen einige handvolle Wörter eine Neuauflage (oder auch nur ein Ergänzungsband) herauszugeben.

All dies in Betracht gezogen, muss man zwingend zu der Annahme gelangen, daß diese Art von Markennamen Anmeldung einzig und alleine aus Gewinnsucht betrieben wird.

Das bei vielen Leuten diese Vorgehensweise mit dem Begriff "betrügerische Machenschaften" korrespondiert, ist durchaus vorstellbar.

Grüße
Thomas