Michael N.: Der Freiherr

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Hallo zusammen,

Einen interessanten Artikel zur aktuellen "Abmahnproblematik" fand ich heute bei Spiegel-Online.

Nach dem Lesen dieses Artikels frage ich mich, ob man den Freiherrn ########### (Name aus Ruecksicht auf eventuelle markenrechtliche Klagen geschwaerzt <g>) nicht darauf aufmerksam machen sollte, dass es einen namhafte Betriebssystemhersteller namens ######### (Name aus Ruecksicht auf eventuelle markenrechtliche Klagen geschwaerzt) gibt, der in seinem Paket eine Software namens ######## (Name aus Ruecksicht auf eventuelle markenrechtliche Klagen geschwaerzt <g>) hat und vertreibt. Ich vermute Herr ########### (Name aus Ruecksicht auf eventuelle markenrechtliche Klagen geschwaerzt <g>) wird gegen diesen Hersteller keinen Prozess fuehren, da die Rechtsabteilung auch innerhalb Deutschlands doch etwas heftig darauf reagieren wuerde.

Recht lustig geschrieben, wie ich finde.

Stimmt.

Michael N.

PS: Die hier verwendete Art der Schwaerzung von Namen aus markenrechtlichen Gruenden ist mein geistiges Eigentum, falls Herr ########### (Name aus Ruecksicht auf eventuelle markenrechtliche Klagen geschwaerzt <g>) diese irgendwo verwenden sollte, so fordere ich hiermit Herrn ########### (Name aus Ruecksicht auf eventuelle markenrechtliche Klagen geschwaerzt <g>) auf, gegen sich selbst eine Unterlassungsklage zu erheben <ggggg> + <veg>.