S. Hintze: Die Schaendung mit der Maus

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Liebe Leute!

Schade, dass der Autor von "Die Schaendung mit der Maus" anonym ist (hihi), ich hätte ihn gern persönlich dazu beglückwünscht, aber vielleicht liest er das ja auch!
Meine Firma gehört auch zum Kreis der Empfänger von Gravenreuthscher Post in Sachen FTP-Explorer. Jetzt fragt nicht nach dem Abmahnschreiben!! Unser Anwalt hat uns geraten, keine Schriftsätze zu veröffentlichen, weil - und jetzt kommt's: sie könnten urheberrechtlich geschuetzt sein!
Uebrigens ist es schon so, dass der blosse Link zum Download des Programms Grund fuer die Abmahnung war.

Richtig ist, dass es letztlich nicht nur um die Abmahngebuehren im Einzelfall geht, sondern um den Link im Allgemeinen und Besonderen. Auch aus diesem Grund haben wir uns eines engagierten Rechtsbeistandes versichert und gegen eine Verfuegung des OLG Muenchen Widerspruch eingelegt, wohlwissend, dass dies nicht das Ende der Fahnenstange sein wird. Zur Klarstellung: Wir gehoeren auch zu denen, welche man als kleine Unternehmen bezeichnet! Auf unserer WebSite haben wir auf einigen Seiten "unseren" Vorgang dokumentiert und kommentiert und mit einigen Links versehen. Daher werde ich hier nicht weiter ins Detail gehen.
Es freut mich ausserordentlich, dass an einer weiteren Stelle (naemlich hier) dieses Thema oeffentlich diskutiert wird. Um eine brauchbare Entscheidung zu erreichen, ist nach unserer Ansicht nicht nur ausgefeilte Argumentation und Kenntnis einiger wichtiger Paragraphen notwendig, sondern unbedingt auch Druck aus der Menge. In zwei mir bekannten Faellen, hat das betreffende Gericht die Frage der Haftung fuer Links gekonnt umschifft, so dass auch in Zukunft der Link eine gefaehrliche Sache bliebe, es sein denn... eben!!

In diesem Sinne - wuenscht uns Glueck
Steffen Hintze