Hallo Thomas,
Hast du oder teamone.de noch keine diese Abmahnungen bekommen?
Ich denke, das hat sich der betreffende Anwalt gespart, weil er wohl weiß,
daß eine Klage mit großer Sicherheit nicht zum Erfolg führen wird, weil man die
Verantwortung für solche Links nur hat, wenn man sie in gewisser Weise 'zum Teil des
eigenen Angebots macht', und dazu reicht ein einfacher Link zum Download
eines Programms wohl nicht aus, von markenrechtlichen Fragwürdigkeiten in
Bezug auf den Namen 'Explorer' 'mal abgesehen (siehe den satirischen Artikel in
Selfaktuell). Das ist wohl eher wieder einmal ein Beispiel
für die Taktik des 'Abmahnung mit hohem Streitwert schreiben', wenn man
sich sicher ist, daß der Angeschriebene keine Möglichkeit hat, angesichts des
Streitwerts einen Rechtsstreit bis zur letzten Instanz durchzustehen, und einfach
zahlen wird. Einige Anwälte haben sich damit ja schon ziemliche Prominenz
erworben (ich sag' nur D-Internet)...
Wer dich über die Geschicht ins Kenntnis gesetzt hat, würde der/diejenige eventuell einen Auszug solch einer Abmahung online zugänglich machen?
Wenn ja, schon 'mal ein ein Hinweis auf eine Entscheidung, wenn die nächste
Abmahnung kommt, daß man das entfernen muß: nach Entscheidung von
AG Detmold, Az: 8 C 408/96 ist eine Veröffentlichung eines Abmahnschreibens
zulässig, wenn man nicht mit dem Abmahnenden wettbewerbsrechtlich
konkurriert :-)
Grüße
Stephan