Domainrecht!
Stefan Becker
Hallo,
ich wollte mal fragen wie es mit der Rechtslage aussieht wenn ich bei einem Provider eine Domain kaufe, die er aber dann auf seinen Namen registriert. Nun will mir einer die Domain abkaufen und der erzaehlt mir dann das Admin-C ja gar nicht auf meinen Namen registriert ist. Nun, glaube ich, wird mein Provider einfach die Domain fuer die ICH ja eigentlich bezahlt habe einfach verkaufen und ich steh im Regen!
Wenn Deutschland nicht langsam da mal eine richtige Rechtsgrundlage schafft wird es im Internet wohl in der Zukunft nur noch Glueck sein ob einem ein Name gehoert oder nicht!
Mit freundlichen Gruessen
Stefan Becker
ich wollte mal fragen wie es mit der Rechtslage aussieht wenn ich bei einem Provider eine Domain kaufe, die er aber dann auf seinen Namen registriert. Nun will mir einer die Domain abkaufen und der erzaehlt mir dann das Admin-C ja gar nicht auf meinen Namen registriert ist. Nun, glaube ich, wird mein Provider einfach die Domain fuer die ICH ja eigentlich bezahlt habe einfach verkaufen und ich steh im Regen!
Wenn Deutschland nicht langsam da mal eine richtige Rechtsgrundlage schafft wird es im Internet wohl in der Zukunft nur noch Glueck sein ob einem ein Name gehoert oder nicht!
Da braucht man keine Rechtsgrundlage schaffen, die ergibt sich bereits aus allgemeinen Gesetzen.
Regelmäßig hat der "Besteller" einer Domain auch einen Anspruch auf Eintragung seines Namens als Registrant. Trägt der mit der Eintragung Beauftragte sich selber ein, so handelt er rechtswidrig mit der Folge, daß er auf Unterlassung/Übertragung und Schadensersatz verklagt werden kann, natürlich nach entsprechender vergeblicher außergerichtlicher Abmahnung.
bonngrüße
Boris
Mit freundlichen Gruessen
Stefan Becker