(ZUR INFO) (Recht) Wettbewerbswidrigkeit von 'Links'
Boris Hoeller
Das Urteil des LG Verden wurde vom OLG Celle kassiert.
< http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGCelle990512>
Erstmal ohne Kommentar
bonngrüße
Boris
Hallo Boris
Erstmal ohne Kommentar
Also kombiniere: da will jemand auf keinen Fall Links auf sein Web-Angebot haben. Man sollte deshalb vielleicht alle Suchmaschinenanbieter informieren, die URL aus ihren Datenbanken zu nehmen, sofern vorhanden. Vielleicht man sie ja auch in den Routingtabellen mit einem Kommentar versehen. Die URL darf jedenfalls unter keinen Umstaenden von irgendwem gefunden werden koennen. Das waere dann sicher auch im Interesse der Allgemeinheit das Beste fuer dieses Web-Angebot <g>.
viele Gruesse
Stefan Muenz
Hallo Stefan!
Ich kenne zwar den konkreten Fall nicht, aber für mich klingt das so, als wäre der Inhalt der "klagenden Seite" ("Seite" ist hier ziemlich doppeldeutig...) von jemanden so benützt worden, als wäre es sein eigenes Werk ("ohne dass deutlich wird, dass diese Homepages der Inserenten von einem anderen Anbieter, nämlich der Klägerin, stammen"), noch dazu stehen die beiden in Konkurrenz.
Das wäre ungefähr so, als wenn ich eine HTML-Hilfe aufmachen würde, und dann mit dem Kommentar "Schaut auch mal in mein Forum" auf dein Forum linken (gut, da fällt das natürlich auf, aber bei Frames oder cgi's, die nur eine kurze Bestätigung ausgeben, geht sowas schon wesentlich besser). In so einem Fall kann ich den Richtern nur recht geben.
Ciao,
Mirko
Hallo Mirko
Ich kenne zwar den konkreten Fall nicht, aber für mich klingt das so, als wäre der Inhalt der "klagenden Seite" ("Seite" ist hier ziemlich doppeldeutig...) von jemanden so benützt worden, als wäre es sein eigenes Werk ("ohne dass deutlich wird, dass diese Homepages der Inserenten von einem anderen Anbieter, nämlich der Klägerin, stammen"), noch dazu stehen die beiden in Konkurrenz.
Korrekt, so klingt es. Es klingt so, als ob da jemand die fremden Inhalte einfach in ein kleines Framelein der eigenen Seiten gestopft hat, so dass es wie ein eigener Inhalt aussieht. Aber es handelt sich in all den skandaloesen Faellen, die hier immer wieder angeprangert werden, um ganz normale Links, die in der Regel ohne jede wirtschaftliche Absicht gesetzt wurden, sondern in der Regel sogar deshalb, weil der Link-Setzende das verlinkte Angebot prima findet.
Aber zitieren wir doch einfach den Meister aller Klassen in dieser Disziplin:
"Es kommt auf das WIE des Links an."
(Gravenreuth)
Dem kann man eigentlich nur zustimmen. Die Frage ist halt nur, wo fuer wen welches WIE beginnt und endet. Und damit geht's dann in den naechsten Durchlauf der while(1)-Schleife <g>.
Wer uebrigens mehr vom Meister selbst und seinen Widersachern zu dem hier von Boris angesprochenen Fall hoeren will, der lese http://www.die-weber.de/cgi-local/CONFIG.PL?read=270
viele Gruesse
Stefan Muenz
Korrekt, so klingt es. Es klingt so, als ob da jemand die fremden Inhalte einfach in ein kleines Framelein der eigenen Seiten gestopft hat, so dass es wie ein eigener Inhalt aussieht. Aber es handelt sich in all den skandaloesen Faellen, die hier immer wieder angeprangert werden, um ganz normale Links, die in der Regel ohne jede wirtschaftliche Absicht gesetzt wurden, sondern in der Regel sogar deshalb, weil der Link-Setzende das verlinkte Angebot prima findet.
Naja, so wie ich das Urteil gelesen habe, tendiere ich hier eher dazu zuzustimmen. Wenn ich eine Firmenhomepage haette, mir viel Muehe gegeben haette Informationen fuer die Zielgruppe zu sammeln und zur Verfuegung zu stellen UND dann kommt mein aergster Konkurent daher und bindet diese meine Arbeit in ein eigenes Frame ein, ohne darauf hinzuweisen, dass man nichtmehr seine Inhalte betrachtet. Dann wuerde ich nicht vor Gericht ziehen, aber waere stinksauer und wuerde ein Script einbauen, was Frames aufloest :-) Wenn der wirtschaftliche Schaden spuerbar waere, dann sollte man vielleicht wirklich vor Gericht ziehen.
Viele Gruesse, Thomas Hieck
Korrekt, so klingt es. Es klingt so, als ob da jemand die fremden Inhalte einfach in ein kleines Framelein der eigenen Seiten gestopft hat, so dass es wie ein eigener Inhalt aussieht. Aber es handelt sich in all den skandaloesen Faellen, die hier immer wieder angeprangert werden, um ganz normale Links, die in der Regel ohne jede wirtschaftliche Absicht gesetzt wurden, sondern in der Regel sogar deshalb, weil der Link-Setzende das verlinkte Angebot prima findet.
Naja, so wie ich das Urteil gelesen habe, tendiere ich hier eher dazu zuzustimmen. Wenn ich eine Firmenhomepage haette, mir viel Muehe gegeben haette Informationen fuer die Zielgruppe zu sammeln und zur Verfuegung zu stellen UND dann kommt mein aergster Konkurent daher und bindet diese meine Arbeit in ein
eigenes Frame ein,
Stop - so war es nicht. Wir haben den Fall in der online-recht Liste von Anfang an mitverfolgt.
Das war ein klassisches
<a href="http://-uri_Konnkurrent-.de/pfad/Werbeangebot_oertlicherGewerbetreibender.htm">
oertlicherGewerbetreibender</a>
Ich kann leider nicht mehr sagen, ob noch ein target="_blank"> dabei war, auf jeden Fall kein INFRAME link oder so (Da hätte ich auch was gegen;).
War alleine eine Untereinanderreihung von ca. 20-30 Links von so einfachen HTML Seiten mit Hinweisen auf den Geschäftsbetrieb von örtlichen Gewerbtreibenden.
In dem Sinne kein "Zueigenmachen" (zumindest nicht nach meiner Auffassung ;)
Nur zur Klarstellung ....
CU Boris
ohne darauf hinzuweisen, dass man nichtmehr seine Inhalte betrachtet. Dann wuerde ich nicht vor Gericht ziehen, aber waere stinksauer und wuerde ein Script einbauen, was Frames aufloest :-) Wenn der wirtschaftliche Schaden spuerbar waere, dann sollte man vielleicht wirklich vor Gericht ziehen.
Viele Gruesse, Thomas Hieck
Stop - so war es nicht. Wir haben den Fall in der online-recht Liste von Anfang an mitverfolgt.
Das war ein klassisches
<a href="http://-uri_Konnkurrent-.de/pfad/Werbeangebot_oertlicherGewerbetreibender.htm">
oertlicherGewerbetreibender</a>Ich kann leider nicht mehr sagen, ob noch ein target="_blank"> dabei war, auf jeden Fall kein INFRAME link oder so (Da hätte ich auch was gegen;).
War alleine eine Untereinanderreihung von ca. 20-30 Links von so einfachen HTML Seiten mit Hinweisen auf den Geschäftsbetrieb von örtlichen Gewerbtreibenden.
In dem Sinne kein "Zueigenmachen" (zumindest nicht nach meiner Auffassung ;)Nur zur Klarstellung ....
Das lkingt natuerlich anders. Ich hatte das Urteil aber mit "Zueigenmachen" gelesene. Bei einem normalen Link kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Ich werd da aber mal genau nachsehen.
Viele Gruesse, Thomas Hieck
Moin Boris,
auf den Fall hattest du ja schon vor ca. einem Monat hingewiesen <../../sfarchiv/1999_2/t03845.htm#a18578>.
<CITE>
Während das Landgericht Verden noch in dem 'Oh Weyhe' Prozess es als unbenklich angesehen hatte, daß ein Mitbewerber (wehye-online.de ./. weyhe-aktuell.de)
eine Verweisliste mit u.a. Gewerbetreibenden aus der Region anbietet, die ihre Werbe(home)page auf dem anderen Server hinterlegt hatten, so ist mir nun mitgeteilt worden, daß das OLG Celle dieses Urteil aufgehoben hat und diese Verweise praktisch untersagt hat.
</CITE>
Ich - der ich nun mal kein Rechtswissenschaftler bin - finde das angestrebte Verfahren und auch das Urteil nach dieser kurzen Beschreibung von dir durchaus nachvollziehbar.
Schon alleine durch die Ähnlichkeit der Domainnamen ist eine Verwechslung leicht möglich und niemand möchte, daß ein Konkurrent sich mit den eigenen Federn schmückt.
Andererseits sollte sich der Kläger (ich glaube, weyhe-online.de) natürlich Gedanken machen, ob ihm die Kunden nicht reihenweise weglaufen. Wenn ich jedenfalls auf einer Website eine (Werbe-)Homepage schalten würde und der Betreiber dieser Website würde es untersagen, daß auf diese Homepage von anderer Seite verlinkt wird (und somit den Traffic künstlich niedrig halten), wäre ich ganz schnell bei einem Konkurrenten, der solche Restriktionen nicht hat.
Gruß
Dirk