Moin Boris,
auf den Fall hattest du ja schon vor ca. einem Monat hingewiesen <../../sfarchiv/1999_2/t03845.htm#a18578>.
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Während das Landgericht Verden noch in dem 'Oh Weyhe' Prozess es als unbenklich angesehen hatte, daß ein Mitbewerber (wehye-online.de ./. weyhe-aktuell.de)
eine Verweisliste mit u.a. Gewerbetreibenden aus der Region anbietet, die ihre Werbe(home)page auf dem anderen Server hinterlegt hatten, so ist mir nun mitgeteilt worden, daß das OLG Celle dieses Urteil aufgehoben hat und diese Verweise praktisch untersagt hat.
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Ich - der ich nun mal kein Rechtswissenschaftler bin - finde das angestrebte Verfahren und auch das Urteil nach dieser kurzen Beschreibung von dir durchaus nachvollziehbar.
Schon alleine durch die Ähnlichkeit der Domainnamen ist eine Verwechslung leicht möglich und niemand möchte, daß ein Konkurrent sich mit den eigenen Federn schmückt.
Andererseits sollte sich der Kläger (ich glaube, weyhe-online.de) natürlich Gedanken machen, ob ihm die Kunden nicht reihenweise weglaufen. Wenn ich jedenfalls auf einer Website eine (Werbe-)Homepage schalten würde und der Betreiber dieser Website würde es untersagen, daß auf diese Homepage von anderer Seite verlinkt wird (und somit den Traffic künstlich niedrig halten), wäre ich ganz schnell bei einem Konkurrenten, der solche Restriktionen nicht hat.
Gruß
Dirk