Boris Hoeller: Forum wieder offen

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Da die Browser ja eigentlich kostenlos im Internet zur Verfuegung stehen, weiss ich jetzt nicht, ob ich gegen irgendwelches Recht verstosse.

Fuer Hinweise waere ich Dankbar.

Ich kann da nur zur Vorsicht raten. Es mag sein, daß die Browser teilweise umsonst zum download angeboten werden. D.h. aber rein rechtlich gesehen nicht, daß
sie Freiwild sind.

Das ganze ist in §§ 69a ff. UrhG zu finden
(vgl. http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#AI8 )

Hier ist das Augenmerk auf den § 69c UrhG zu lenken.

Letzlich wird es wohl ohne Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber legal nicht gehen, sondern - so bloed das klingen mag, zu einer "blackware" avancieren.

Ob sich durch die Freigabe der Navigator4 Sourcen an der rechtlichen Betrachtung etwas ändert, vermag ich nicht sofort erkennen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn man zu der Auffassung gelangt, der Kopiervorgang der (Internet-)Installationsarchive sei kein Vervielfältigungsvorgang oder der Vertrieb von den bezeichneten gebrannten CDRoms keine Verbreitung. Da habe ich aber bei der praktizierten Rechtsprechung erhebliche Bedenken.

Fazit:
Netter, nützlicher Gedanke und sicherlich auch eininteressantes Package, aber ohne Genehmigung der Rechteinhaber wohl ein Fall für eine Abmahnung.

Mit Genehmigung sicherlich eine attraktive CDRom.

Soweit von Urheberrechtsfront

Cu all
bo

Alf