Bogus: Rechtlicher Schutz von Domains

Halli, hallo,

nachdem ich jetzt fast 5 Tage ohne Internet Auskommen musste (die Telekom Austria war nicht fähig meine Leitung früher wieder in gang zu kriegen), bin ich beim Reservieren bzw. bestellen einer Domain zu spät gekommen.

Da wir schon mal dieses Thema hatten, bezüglich Domains mit Namen, möchte ich mich diesmal über den Schutz von Domains mit Ortsnamen oder generellen Bezeichnungen erkundigen.

Das ich zb. keine Domain auf den Namen www.media-markt.at oder dergleichen verwenden darf ist bereits geklärt. Wie sieht es aber aus mit zb.

www.ortschaft.at
www.getraenke.at
www.hausbau.at
usw.

Dürfen Firmen solche Domains noch aufkaufen und diese für Unsummen weiterverkaufen?? Oder darf man Domains nur mehr anmelden wenn man selbst bzw. im Auftrag eine Homepage erstellt die dem Thema entspricht.

Ich hoffe letzteres,
wäre toll wenn Ihr da näheres wisst.
thnx

  1. Hallo Bogus

    www.ortschaft.at
    www.getraenke.at
    www.hausbau.at

    Dazu passend zwei Faelle:

    1. Die Familie KRUPP musste die Domain www.krupp.de
      an das bekannte Unternehmen abtreten. In diesem Fall
      wurde der patentrechtlich geschuetzte Namen hoeher
      eingestuft als der Familienname. Pech :-(

    2. Ein berufstaetiger Arzt musste seine Domain
      www.arzt.de aufgeben, da sich sonst keine anderen
      Aerzte im Internet praesentieren koennten? Schade.

    Trotzdem haben allgemeine Begriffe gute Chancen einem
    Prozess standzuhalten, da man diese Begriffe (Domains)nicht(selten) als Marke beim Patentamt eintragen kann.

    Zurueck zu Deiner Frage: Ja, im Moment kann jeder
    beliebige Domains beantragen (eintragen... egal).

    Viel wichtiger aber ist die Tatsache, dass erfolgreiche
    Domains meistens keinen *genialen* Namen wie
    www.zeitung.de, sondern z.B. www.focus.de haben ;-)

    MfG Heiko

    1. Hallo Heiko,

      1. Ein berufstaetiger Arzt musste seine Domain
        www.arzt.de aufgeben, da sich sonst keine anderen
        Aerzte im Internet praesentieren koennten? Schade.

      Ist dieser Fall wirklich passiert? Das gleiche ist nämlich in meinem Fall mit www.getraenkehandel.at
      Da können sich ja auch keine anderen händler präsentieren.....

      thnx für die infos, vielleicht weisst du ja noch mehr..
      cu

  2. diesmal über den Schutz von Domains mit Ortsnamen oder generellen Bezeichnungen
    Hallo,
    mit Ortsnamen habe ich mich in eigenem Interesse schon mal beschäftigt, da sieht es so aus, dass bei Bedarf der Ort/die Stadt den eigenen Namen einklagen kann (gab bei "Heidelberg" einen Prozess dazu). Wenn man es aber abwandelt und das Angebot dann nicht nach "Stadtinformation" aussieht, hat man gute Karten (Beispiel war "dresden-online", der Unterschied zu Infos von Stadtverwaltung muß spürbar sein...).

    Herzliche Grüße Beatrix

  3. Ich hoffe letzteres,
    wäre toll wenn Ihr da näheres wisst.
    thnx

    Uffz. Ist mal wieder alles nicht so einfach.
    Die deutsche Rechtsprechung zu Ortsnamen hat in der Tat mit dem Urteil des LG Mannheim zu heidelberg.de begonnen und ist über mehrere Stationen gegangen.
    Eine gute Ressource für Urteile deutscher Gerichte ist insofern die Entscheidungssammlung unter www.online-recht.de . Da gibts auch die Dresden online Entscheidung. Zuletzt hat das OLG Köln in der Entscheidung "Herzogenrath.de" ein starkes Wort gesprochen.
    Vgl: < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-02/1999-02internet.htm#3 >

    Neuere Tendenzen in der Domainnamerechtsprechung unter:
    < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1998-12/1998-12internet.htm#1>

    Zum Domainnamenhandel und möglichen Folgen:
    < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1998-11/1998-11internet.htm#1>

    Vielleicht hilft das ein wenig weiter
    CU
    Bo

    1. Hallo und DANKE!!!

      Jetzt muss ich nur noch herausfinden wie das ganze in Österreich aussieht.

      Bezüglich der Domain wildon.at (Ortsname) werde ich mit meiner Gemeinde Kontakt aufnehmen, und falls diese einverstanden ist das ich die Domain für die Gemeinde betreibe werde ich die Firma zur Herausgabe auffordern.

      Bezüglich der Domain getraenkehandel.at werde ich wohl das Urteil von www.arzt.de als Vorlage nehmen.

      Ich bin ein Kämpfer, so leicht lasse ich mir von dahergelaufenen kleinst-firmen die nur Domains aufkaufen nicht mein Geschäft vermiesen.

      Danke noch mal, und drückt mir die Daumen
      cu

      PS: die URL oben verweist auf die Zukünftige HP der Firma meines Vaters und unseren 'Mega 3W Projekten' :-)

  4. Hallo Bogus!

    Wie sieht es aber aus mit zb.

    www.ortschaft.at
    www.getraenke.at
    www.hausbau.at
    usw.

    Dürfen Firmen solche Domains noch aufkaufen und diese für Unsummen weiterverkaufen?? Oder darf man Domains nur mehr anmelden wenn man selbst bzw. im Auftrag eine Homepage erstellt die dem Thema entspricht.

    Ich (wir) hatten mal das selbe Problem. Ich zitiere hier aus der Antwort von NIC.at
    ==cut==

    ...es ist richtig, das die WWA viele Domains registriert hat. Sollten Sie
    für eine dieser oder auch eine durch andere Personen registrierte Domain
    ein größeres Recht beanspruchen als die Person, die die Domain bereits
    registriert hat, dann steht es Ihnen selbstverständlich frei diese
    Domain zu begehren.

    NIC.AT vergibt die Domains nach den Vergaberichtlinien und diese weisen
    jeden Registranten wie folgt auf die Einhaltung von Gesetzen hin:

    Auszug aus den Vergaberichtlinien:
    ... Alle Eintraege erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmaessigkeit des
    Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine
    Einigungeigenstaendig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die
    Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als
    Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen wird lediglich die
    Kontaktinformation des Inhabers einerbereits bestehenden Domain
    weitergegeben, da diese Informationen ohne hin oeffentlich dokumentiert
    sind. Der Antragsteller erklaert, die einschlaegigen gesetzlichen
    Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen
    Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die
    Vergabestelle fuehrt keine dies bezuegliche Pruefung der beantragten
    Domain-Namen durch, behaeltsich aber gleichwohl das Recht vor, Antraege
    im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von
    Gruenden abzulehnen. DerAntragsteller verpflichtet sich, die
    Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom
    Antragsteller beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte
    Dritte schad- und klaglos zu halten. Aus der Delegation des Domainnamens
    sind keine weiteren Rechte ableitbar. ...

    Da die rechtliche Situation sehr uneindeutig ist können wir die Prüfung
    ob jemandem ein Name zusteht oder nicht nur den österreichischen
    Gerichten überlassen.

    Nähere Details finden Sie unter http://www.nic.at/regfr.html.

    Eine verwendungsverpflichtung wie sie weltweit immer wieder diskutiert
    wird halte ich nicht für Sinnvoll, da sie nicht überprüft werden kann.
    Wenn es aber darum geht eine UWG Klage einzureichen, reicht auch die
    Registrierung und damit Vorenthaltung einer Domain aus ohne, daß eine
    Web-Site oder sonstiger Internetdienst betrieben wird.

    Bitte überprüfen Sie ob Ihr Anspruch höher ist als der Anspruch der WWA.
    Dann können Sie erfolgreich vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    ....   NIC.AT
    ==cut==
    Das wars dann!

    Grüße
    Thomas

    1. Hallo Thomas,

      das ganze hab ich mir auch schon durgelesen
      könnte das zb. bedeuten das ich bzw. unsere Firma als Getränkehandel mehr anrecht auf die domain www.getraenkehandel.at hat als ein domain-broker??

      1. Hallo Thomas,

        das ganze hab ich mir auch schon durgelesen
        könnte das zb. bedeuten das ich bzw. unsere Firma als Getränkehandel mehr anrecht auf die domain www.getraenkehandel.at hat als ein domain-broker??

        Ja. Du könntest den Namen einklagen. Aber auf www.getraenkehandel.at  können andere Händler auch bestehen und sie könnten dich klagen, dann...usw. Besser ist einen nicht so allgemeinen Namen zu wählen.

        Grüße
        Thomas