Stefan Muenz: «a href...»Explorer«/a» - ja nicht!! ;-)

Liebe Forumsbesucher (und Nicht-Leser der HOME-Mailingliste<g>)

Unter http://www.intern.de/99/19/20.shtml gibt mal wieder es Interessantes aus der abgedrehten Anspruchstellerszene nachzulesen.

Was ich ja irre finde, ist, dass der Link bestraft werden soll, das Produkt, auf das gelinkt wird, dagegen kein Aerger zu haben scheint - oder hab ich das falsch verstanden?

Und was ich auch lustig fand - dass Microsoft "Lizenzgebuehren in unbekannter Hoehe" zahlt, weil der Name "Explorer" schon markenrechtlich geschuetzt war, als sie ihn einfuehrten ;-)

Ach ja, und dann noch einen kleinen Link:
http://www.ftpx.com/ (FTP-Explorer, ihr wisst schon ;-)

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. hi!

    Unter http://www.intern.de/99/19/20.shtml gibt mal wieder es Interessantes aus der
    abgedrehten Anspruchstellerszene nachzulesen.

    Was ich ja irre finde, ist, dass der Link bestraft werden soll, das Produkt, auf das gelinkt
    wird, dagegen kein Aerger zu haben scheint - oder hab ich das falsch verstanden?

    Hier könnt ihr darüber auch diskutieren: http://www.gravenreuth.de/forum_frm.htm (in der Nachrichtenliste sehr weit unten).

    bye, Frank!

    1. Moin moin,

      Hier könnt ihr darüber auch diskutieren: http://www.gravenreuth.de/forum_frm.htm (in der Nachrichtenliste sehr weit unten).

      verkleiner doch mal das Fenster des Gravenreuth-Forums (in der Höhe), dann kannst Du sehen, wie viel Ahnung dieser Mensch von Internet und HTML hat <g>!

      Gruß
      Dirk

  2. Was ich ja irre finde, ist, dass der Link bestraft werden soll, das Produkt, auf das gelinkt wird, dagegen kein Aerger zu haben scheint - oder hab ich das falsch verstanden?

    Tja.. hoffentlich hat niemand sowas wie "A" oder "E"
    schützen lassen.. sonst darf man wohl bald keine
    Buchstaben mehr in Links benutzen sondern muss auf
    Hieroglyphen umsteigen..

    Tja.. manchmal schon lächerlich woras Leute versuchen
    Kapital zu schlagen, und vor allem das sowas denn
    anscheinend auch noch durchkommt.

    gruss
    Jens

  3. Liebe Forumsbesucher!

    auch nicht schlecht:

    http://www.symicron.de/07.html

    Grüße
    Thomas

    PS: was manche so alles vorbereiten!

    1. Hallo Thomas

      auch nicht schlecht:
      http://www.symicron.de/07.html

      Stimmt - und damit es auch nicht verlorengeht, heben wir es schön als Screenshot auf <g>: <../../sfarchiv/src/symikron.gif>

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. Äh, schlimm wenn man seine eigenen Befehle nicht kennt, also:

        <img src="/selfhtml/sfarchiv/src/symicron.gif" alt="">

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

  4. Liebe Forumsbesucher (und Nicht-Leser der HOME-Mailingliste<g>)

    Unter http://www.intern.de/99/19/20.shtml gibt mal wieder es Interessantes aus der abgedrehten Anspruchstellerszene nachzulesen.

    Wo soll das ganze denn enden? Es ist doch wirklich eine Schande, dass man, besonders wenn man kommerzielle Seiten betreibt, staendig mit der Angst leben muss, bei jedem noch so harmlosen Link Aerger bekommen zu koennen. Sei es, weil der Inhalt nicht stimmt oder der Link selbst (irgendjemandem faellt bestimmt noch irgendetwas anderes ein, was man auch noch bestrafen koennte). Das ist doch der absolute Horror! Ich kann doch auch nicht jedesmal, wenn ich einen moeglicherweise geschuetzten Begriff benutze irgendwelche schriftlichen Genehmigungen oder Lizenzen einholen. Natuerlich gibt es Ausnahmen, bei denen der Hintergedanke oder der Kontext des Links illegal ist und das ist nicht in Ordnung, aber deswegen darf man doch nicht gleich alle bestrafen, oder?

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

  5. Hi Stefan!

    Ach ja, und dann noch einen kleinen Link:
    http://www.ftpx.com/ (FTP-Explorer, ihr wisst schon ;-)

    ganz schön gefährlich, man könnte dich jetzt ja verklagen, wenn du so einen Link verwendest ;-)

    Also, bei den nächsten HP muß man schon sehr auf der Hut sein, bei soviel Bürokratie und diesem deutschen Rechtsystem...

    Viele Grüße
    Frank

    P.S.: Kann man nicht auch den Begriff "Forum" schützen lassen? Dann kann man ja jeden verklagen der ein Forum auf seiner HP verwendet ;-)

    1. Streng genommen dürfte man das Wort "Explorer" ja eigentlich noch nicht mal öffentlich hinschreiben, ohne sich "strafbar" zu machen - egal, ob mit oder ohne <a href>. Wo soll das nur hinführen...?

      Gruß,
      Stefan

      P.S.: <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> <a href="http://www.ftpx.com/">FTP-Explorer</a> ;-)

  6. Liebe Forumsbesucher (und Nicht-Leser der HOME-Mailingliste<g>)

    Unter http://www.intern.de/99/19/20.shtml gibt mal wieder es Interessantes aus der abgedrehten Anspruchstellerszene nachzulesen.

    Was ich ja irre finde, ist, dass der Link bestraft werden soll, das Produkt, auf das gelinkt wird, dagegen kein Aerger zu haben scheint - oder hab ich das falsch verstanden?

    Und was ich auch lustig fand - dass Microsoft "Lizenzgebuehren in unbekannter Hoehe" zahlt, weil der Name "Explorer" schon markenrechtlich geschuetzt war, als sie ihn einfuehrten ;-)

    Ach ja, und dann noch einen kleinen Link:
    http://www.ftpx.com/ (FTP-Explorer, ihr wisst schon ;-)

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    Hallo Kollegen,

    wenn ich mir das so anhoere, dann muss ich mir ja bald meine eigenen Initialen noch markenrechtlich schuetzen lassen (vielleicht verdien ich dann ja sogar Geld damit :-)) ).
    Falls M$ irgendwannmal Netscape aufkauft wird das sogar hochinteressant (Meine Initialen sind: MNN und was laesst sich wunderschoen damit bilden? Micro$oft Netscape Navigator).

    Aber wo fuehrt das dann noch hin, irgendwann schuetzt sich dann einer ein beliebiges Wort einer Sprache und prompt wird bei jedem Gebrauch dieses Wortes eine Lizenzgebuehr faellig - OhWei - dann ist es vorbei mit der Sprache.

    Aber ich denke auch die Richter werden irgendwann aufwachen und die Geister die sie riefen mit solchen Urteilen loswerden wollen, aber dann werden sie sie nicht mehr los (vgl. Der Zauberlehrling).

    Bis dann

    Michael N. N.

    PS.: Patrick, lass Dir Dein PAF schuetzen, sonst ist jemand schneller ;-).

    1. Aber wo fuehrt das dann noch hin, irgendwann schuetzt sich dann einer ein beliebiges Wort einer Sprache und prompt wird bei jedem Gebrauch dieses Wortes eine Lizenzgebuehr faellig - OhWei - dann ist es vorbei mit der Sprache.»»

      Es ist teilweise noch schlimmer. Ein Freund von mir hatte eine Firma namens MOBIS für "Mobile Informationssysteme" (Softwareentwicklung). Als er seine Domain "mobis.de" aktiv schaltete, musste er auf Draengen eines bekannten Kistenschiebers diese wegen "Verwechslungsgefahr des Namens" dichtmachen und sogar den Firmennamen aendern.

      Gruesse
      Wilhelm

      1. Es™ ist™ teilweise™ noch™ schlimmer™. Ein™ Freund™ von™ mir™ hatte™ eine™
        Firma™ namens™ MOBIS™ für™ "Mobile™ Informationssysteme™" (Softwareentwicklung™).
        Als™ er™ seine™ Domain™ "mobis™.de™" aktiv™ schaltete™, musste™ er™ auf™
        Draengen™ eines™ bekannten™ Kistenschiebers™ diese™ wegen™ "Verwechslungsgefahr™
        des™ Namens™" dichtmachen™ und™ sogar™ den™ Firmennamen™ aendern™.

        Tja™, demnächst™ muß™ jedes™ einzelne™ Wort™, das™ wir™ benützen™, als™ Warenzeichen™ o™.ä™. gekennzeichnet™ werden™. Hmm™, schriftlich™ ließe™ sich™ das™ ja™ noch™ berewkstelligen™ - aber™ wie™ geht™ das™ beim™ Sprechen™...? ;-)

        Gruß™,
        Stefan™

    2. Hallo Michael!

      PS.: Patrick, lass Dir Dein PAF schuetzen, sonst ist jemand schneller ;-).

      Gute Idee!

      Bis danndann®

      PAF® (patrickausfrankfurt®)

      Atomic Eggs ™ is a registered Trade Mark of PAC ® Patrick Andrieu Computerdienstleistungen

  7. hi folks,

    nicht so aufregen, es kommt beim Setzen von Verweisen generell auf den Kontext an.

    Insbesondere gehört zu einem Markenrechtsverstoß schon mal ein Handeln im geschäftlichen Verkehr.
    Ich habe mal eine Einführung geschrieben, die wie ich hoffe bald aktualisiert und ausgebaut wird
    < http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht>

    Wichtig für alle, die auch sachlich über Markenrecht diskutieren wollen ist sicherlich der § 23 MarkenG, der die gesetzliche Einschränkung zu den starken rechten des Markeninhabers darstellt. Unter < http://www.transpatent.com/gesetze/> kann man das online recherchieren ....

    Unter
    < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-04/>
    gibt es den Verweis auf sehr aufschlußreiche Ausführungen zur Verwechslungsgefahr und zwar im jüngsten Urteil des EuGH zu dieser Frage.

    Soweit in aller Kürze.

    Grüße aus Bonn
    Boris

    1. Hallo Boris

      danke fuer die Links!

      nicht so aufregen, es kommt beim Setzen von Verweisen generell auf den Kontext an.

      Ich sehe das halt von ausserhalb der juristischen Fachdiskussion nur mit dem Laienverstand oder anders ausgedrueckt mit dem gesunden Menschenverstand. Wenn da nun jemand sagen wir ein Software-Produkt mit dem ziemlich einmaligen Hauptnamen "Hutzelbrutz" anbietet, und jemand anderes linkt darauf in der Art: "heute empfehlen wir aus unserer Software-Ecke das Programm <Hutzelbrutz>" - dann wuerde ich zwar auch nicht ganz verstehen, was der Verlinkte damit erreichen will, wenn er gegen den Link klagt. Aber in diesem Fall geht es ja nicht mal um Hutzelbrutz, sondern um ein Wort, das jeder Windows-Anwender ca. ein halbes Hundert mal am Tag liest und ausspricht oder schreibt: "Explorer". Mein Gott, und selbst wenn sie die ersten waren, die ein Programm so genannt haben, dann haette sicher schon irgendein Hersteller von Gebirgskleidung oder Fahrraedern klagen koennen, der dieses englische Wort, das ja wohl zum normalen Sprachwortschatz gehoert, zuvor auch schon mal fuer ein Produkt benutzt hat. Ich halte diese Markenanspruchsforderungen zu grossen Teil einfach fuer krankhaft - aktuelle Rechtssprechung hin oder her. Und das hier ist fuer mich denn auch kein Diskussionsbeitrag mit jursitisch relevantem Anspruch, sondern einfach meine persoenliche Meinung dazu.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      1. <Aber in diesem Fall geht es ja nicht mal um Hutzelbrutz, sondern um ein Wort, das jeder Windows-Anwender ca. ein halbes Hundert mal am Tag liest und ausspricht oder schreibt: "Explorer". Mein Gott, und selbst wenn sie die ersten waren, die ein Programm so genannt haben, dann haette sicher schon irgendein Hersteller von Gebirgskleidung oder Fahrraedern klagen koennen, der dieses englische Wort, das ja wohl zum normalen Sprachwortschatz gehoert, zuvor auch schon mal fuer ein Produkt benutzt hat.

        Da sind wir dann ja auch am Punkt. Es wird keinem verboten, daß Wort "Explorer" in den Mund zu nehmen.
        Das Markenrecht hat sich insofern erschöpft, da eine Ware z.B. der 'MS Internet Explorer' in der EU veräußert worden ist.
        Derjenige aber, der das Wort im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Programmen für die Datenverarbeitung benutzt, um sein eigenes Geschäft zu machen, der ist in Schwierigkeiten, wenn er nicht z.B. § 23 MarkenG auf seiner Seite hat.

        Ferner das kurze Beispiel 'Bounty': Das gibt es als Schokoriegel und als Papiererzeugnis. Verwechslungsgefahr praktisch ausgeschlossen, da keine Ähnlichkeit im Warenbereich vorliegt. So auch keine Verwechslungsgefahr zwischen "Explorer" beim Bekleidungshersteller und dem Hersteller von Softwareprodukten.

        Bei 'Aspirin' wiederum ist aufgrund der Berühmtheit - sog. notorisch bekannte Marke - nicht denkbar, daß ein z.B. ein Wursthersteller seine 'Kleinen' Aspirin nennen darf. Das würde diese so bekannte Marke 'verwässern', wie man so schoen sagt.

        Am 25. Mai wird beim LG München I das Urteil verkündet, und es sieht, wie ich es im Wald hab' rauschen hören nicht gut aus für die Abmahner, da das Gericht der Auffassung ist, daß 'Telco Explorer' u.a. infolge des unterscheidungskräftigen Begriffs 'Telco' gar keine Verwechslungsgefahr zur Marke 'Explorer' begründet.
        Beim 'Internet Explorer' oder beim 'ftp explorer' war das was anderes, da FTP und Internet im Bereich Software und Netzwerkdienste nicht monopolisierbar sind.

        <<
        Ich halte diese Markenanspruchsforderungen zu grossen Teil einfach fuer krankhaft - aktuelle Rechtssprechung hin oder her. Und das hier ist fuer mich denn auch kein Diskussionsbeitrag mit jursitisch relevantem Anspruch, sondern einfach meine persoenliche Meinung dazu.

        Das is' ja nu' auch locker - aber es macht ja auch Stimmung.

        Mal konkret: Du genießt mit dem Titel 'SelfHTML' auch Titelschutz. Da stehen Dir gem. §§ 5,15 MarkenG auch Abwehrrechte zu. Verteidigst Du diese Rechte nicht, so bist Du sie in ca. 3 Jahren nach Kenntnisnahme los.
        vgl. §§ 20ff MarkenG.
        D.h. derjenige der den Titel "selfHTML" so benutzt hat, dem kannst Du das - zumindest markenrechtlich - nicht mehr verbieten. Das ist eben so 'ne Sache. Wer seine Kennzeichen nicht verteidigt, verwirkt praktisch seine Rechte.

        Und: Vorstehendes ist so eine Art Versuch der Darstellung des geltenden Rechts, welches ich nicht geschaffen habe, sondern aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen worden ist. Nur das zur Klarstellung, weil ich hier nicht zum Sündenbock des geltenden Markenrechts gemacht werden will, nur weil es zu meinem Rechtsgebiet gehört. Ich berate ja nur ...;) Und hier hab' ich es nun mal mehr oder minder zu meiner Aufgabe gemacht, so'n wenig sachliche Aufklärungsarbeit zu leisten .....
        That's my role now .....

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        Beste Grüße aus Bonn
        Boris

        1. Hallo Boris

          Mal konkret: Du genießt mit dem Titel 'SelfHTML' auch Titelschutz. Da stehen Dir gem. §§ 5,15 MarkenG auch Abwehrrechte zu. Verteidigst Du diese Rechte nicht, so bist Du sie in ca. 3 Jahren nach Kenntnisnahme los.

          Interessant zu erfahren! Beginnen die 3 Jahre fuer mich mit dieser Mitteilung von dir? ;-)

          D.h. derjenige der den Titel "selfHTML" so benutzt hat, dem kannst Du das - zumindest markenrechtlich - nicht mehr verbieten. Das ist eben so 'ne Sache. Wer seine Kennzeichen nicht verteidigt, verwirkt praktisch seine Rechte.

          Und wenn ich dann noch Steinhoefel bemuehen wuerde, duerfte bald niemand mehr irgendwas so benennen, dass es mit "SELF" anfaengt. Wie aergerlich, besonders fuer die Milliarden englischen Muttersprachler, aus deren Sprache ich mir das geborgt habe.

          Das is' ja nu' auch locker - aber es macht ja auch Stimmung.

          Soll es auch. Denn auch Rechtssprechung unterliegt Stimmungen, da mache man sich nichts vor, auch wenn sie "in sich" objektiv ist. Hilft man daher mit, die Stimmung zu aendern, hilft man am Ende auch mit, die Rechtssprechung zu aendern. Oder war das jetzt zu boese?...;-)

          Und: Vorstehendes ist so eine Art Versuch der Darstellung des geltenden Rechts, welches ich nicht geschaffen habe, sondern aufgrund einer EU-Richtlinie erlassen worden ist. Nur das zur Klarstellung, weil ich hier nicht zum Sündenbock des geltenden Markenrechts gemacht werden will, nur weil es zu meinem Rechtsgebiet gehört. Ich berate ja nur ...;) Und hier hab' ich es nun mal mehr oder minder zu meiner Aufgabe gemacht, so'n wenig sachliche Aufklärungsarbeit zu leisten .....

          Und deshalb bist du ja auch so wertvoll fuer dieses Forum! Denn welcher Jurist macht sich schon die Muehe, unentgeltlich solche Know-How-Aufklaerung zu betreiben!

          Ich versuche aber noch mal einen anderen Gedanken:

          Das Gerangel um Markenrecht hat sich im Internet einfach deshalb so verstaerkt, weil die Leute viel mehr voneinander mitbekommen. Man sucht einfach mal bei Altavista nach dem eigenen Firmennamen, dem eigenen Produktnamen, und ploetzlich entdeckt man, dass man nicht allein ist auf der Welt. Die Wurzel des Uebels ist dann also nur die grosse, so leicht durchsuchbare Datenbank von Altavista. Worauf ich hinauswill: in einem Zeitalter, wo der Zugriff auf beliebige Daten so leicht geworden ist wie in unserem, muessen wir wohl auch ein paar unserer liebgewonnenen "Einzigartigkeitsgefuehle" ueber Bord werfen, sprich, lernen, damit lockerer umzugehen.

          viele Gruesse
            Stefan Muenz