Stefan Muenz: (ZUR INFO) Recht - Titelschutz

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Hallo Boris

Wer ein online-Projekt plant und schon den Titel parat hat, sollte eine Titelschutzanzeige schalten, wenn er noch einige Monate bis zur Veröffentlichung braucht. Denn erst wenn das 'geistige' Werk an den Markt gebracht ist, zieht durch Inbenutzungsnahme das Recht einher.

Und wie ist das dann mit dem 3jaehrigen Verfall, von dem wir es neulich hatten? Ist es so, das 3 Jahre nach dem "Erwerb" des Titelrechts ein Anspruch auf alleinige Nutzung verfaellt, wenn man in diesem Zeitraum nichts dagegen unternimmt? Oder ist das wieder eine andere Geschichte?

viele Gruesse
  Stefan Muenz