Boris Hoeller: (ZUR INFO) Recht - Titelschutz

Hi Leute,

wen(n) es interessiert, mal ein 'wenig' mehr über das Markenrecht zu erfahren, insbesondere auch im Zusammenhang mit Domainnames, Software und sonstigen online Werken
(Ja: Domainnames können auch ohne Markenanmeldung rechtlich geschützt sein), dann will ich meine neue kleine Kurzerläuterung "Markenrecht - Werktitel" mal anpreisen.

< http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/werktitel.html>

Fragen und Anregungen erwünscht.

Grüße aus Bonn
Boris

  1. Hallo Boris,

    danke fuer die interessante Seite - sie ergaenzt ja unsere Maildiskussion der letzten Woche.

    Aus dem Nebensatz "Da der Titelschutz regelmäß erst durch Erscheinen des Werkes entsteht..." entnehme ich, dass Titelschutz "entsteht" und nicht eigens irgendwo "angemeldet" werden muss (es sei denn zur Titelschutzanzeige). Sehe ich das richtig?

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Aus dem Nebensatz "Da der Titelschutz regelmäß erst durch Erscheinen des Werkes entsteht..." entnehme ich, dass Titelschutz "entsteht" und nicht eigens irgendwo "angemeldet" werden muss (es sei denn zur Titelschutzanzeige). Sehe ich das richtig?

      Wie sagen die Amerikaner?

      "That is korrekt".

      Wer ein online-Projekt plant und schon den Titel parat hat, sollte eine Titelschutzanzeige schalten, wenn er noch einige Monate bis zur Veröffentlichung braucht. Denn erst wenn das 'geistige' Werk an den Markt gebracht ist, zieht durch Inbenutzungsnahme das Recht einher.

      Spione könnten ja was von dem tollen Titel mitbekommen haben und unterdessen die Domain als *.com oder mit Bindestrich oder so anmelden, dann hat man Schwierigkeiten, da der Beweis für einen solchen 'dolus malus' nicht leicht zu erbringen ist.

      Unter
      < http://www.presse.de/pfv/archivta/index.htm>
      kann man mal einsehen, was in der Titelschutzszene so läuft.

      viele Gruesse
        Stefan Muenz

      Die kommen auch zurück aus Bonn
      Boris

      1. Hallo Boris

        Wer ein online-Projekt plant und schon den Titel parat hat, sollte eine Titelschutzanzeige schalten, wenn er noch einige Monate bis zur Veröffentlichung braucht. Denn erst wenn das 'geistige' Werk an den Markt gebracht ist, zieht durch Inbenutzungsnahme das Recht einher.

        Und wie ist das dann mit dem 3jaehrigen Verfall, von dem wir es neulich hatten? Ist es so, das 3 Jahre nach dem "Erwerb" des Titelrechts ein Anspruch auf alleinige Nutzung verfaellt, wenn man in diesem Zeitraum nichts dagegen unternimmt? Oder ist das wieder eine andere Geschichte?

        viele Gruesse
          Stefan Muenz

        1. Und wie ist das dann mit dem 3jaehrigen Verfall, von dem wir es neulich hatten? Ist es so, das 3 Jahre nach dem "Erwerb" des Titelrechts ein Anspruch auf alleinige Nutzung verfaellt, wenn man in diesem Zeitraum nichts dagegen unternimmt? Oder ist das wieder eine andere Geschichte?

          Nöhhh - das ist ja jetzt alles im Marken Gesetz geregelt, ob Marke oder Werktitel spielt was Verjährung und Verwirkung angeht keine Geige:

          vgl §§ 20 ff. MarkenG (Schranken des Markenschutz):
          < http://transpatent.com/gesetze/demgt2.html#20>

          Grüße aus Bonn
          Boris

          viele Gruesse
            Stefan Muenz