Boris Hoeller: Ist JS nun eine Programmiersprache oder nicht?

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Die Frage muesste man also dahingehend erweitern, ob eine Web-Seite ein Programm ist oder nur ein Dokument. Reines HTML spricht eher dafuer, von einem Dokument zu sprechen, viel DHTML mit JavaScript eher dafuer, das Ganze als Programm zu bezeichnen. Wenn dem aber so ist, wo genau ist dann die Grenze? Schliesslich gibt es auch noch andere verzwackte Mischlinge, z.B. eine ziemlich belanglose HTML-Seite, in der aber ein Java-Applet fuer Online-Banking eingebaut ist. Ist das Ganze dann ein Programm (wegen Java) oder ein Dokument (wegen HTML)?

Nun kann ich eigentlich ganz gut damit leben, nicht zu wissen, wo die Grenze genau ist. Aber vielleicht gibt es ja aus Deiner Sicht wichtige Unterschiede?

viele Gruesse
  Stefan Muenz

Deine Fragen sind natürlich die, über man sich schon den Kopf zerbrechen kann.

Oftmals werden solche Sachverhalte elegant über das UWG (Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb) gelöst, so daß solche urheberechtlichen Fragen nicht beantwortet werden müssen.
Oder man löst die Problem eben über §§ 87a ff. UrhG (entstanden aus der Datenbankrichtlinie der EU )

Grundsätzlich wird man aber sagen können, daß die von HTML Elementen eingebundenen Werkteile dann selbstständigen Schutz genießen, wenn sie für sich alleine schon eine Urheber- oder urheberrechtliches Leistungsschutzrecht reklamieren können:

Beispiel:
<html>
<img src="urheberrechtlich-relevantes.gif" />
</html>

Gibt kein Recht aus dem HTML (weil keine über dem Durchschnitt liegende schöpferische Gestaltung, hat man mehrere Referenzadressen für u.a. gifs oder auch Verweisen gesammelt, kommt Schutz des HTML unter dem Gesichtspunkt eines Sammelwerkes, bzw. Datenbankwerkes in Betracht - § 4 UrhG)

Der download des gif files allerdings ist urheberechtlich relevant, wobei der Rechteinhaber natürlich sein (konkludentes) Einverständnis zur Speicherung im Cache gegeben hat. Ein weiteres Speichern ist im Rahmen der gesetzlichen Schranken des UrhG  §§ 45 ff. UrhG, insbesondere gem. § 53 UrhG
natürlich zulässig. Diese Regeln gelten aber wiederum nicht für Computerprogramme, das macht die Sache eben so brisant. Da kann man dann vorsichtig über eine schlüssige Einwilligung des Anbieters nachdenken ......

Jetzt muß man aber natürlich sagen, daß das Urheberrecht schon eine bestimmte Schöpfungshöhe auch bei Programmen fordert, damit der Schutz ausgelöst wird. Mit einer while Schleife, die ein paar Zeilen Text generiert oder so kommt man da nicht hin, aber bei manchen DHTML Sachen schon. Und da fangen dann die Probleme an .......
Ist aber eben alles noch nicht entschieden ....

Nicht erschöpfender Versuch in einer Kurzformel zusammenzufassen:

HTML Dateie(n) ist/sind modernes (elektronisches) Poesiealbum (Sammelwerk, Datenbank), dessen Seiten (HTML-Elemente) verschiedenste Objekte ansammeln.
Diese Objekte ((Lauf-)Bilder, technische Zeichnungen, Texte, Musikstücke, Tabellen, Programme usw. ) können als einzelnes oder in ihrer (Teil-)Gesamtheit als Werkteile Urheber- oder Leisutngsschutz genießen, ggf. insagesamt Schutzrechte des Datenbankherstellers begründen (§§87a ff. UrhG).

That's Multimedia ... ;), wie der Name eben sagt ....

Soweit & Grüße aus Bonn
Boris

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Antje Hofmann
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