Hi,
gerade laß ich weiter unten den thread zu den "Werktiteln". Da ich gerade ein neues online-projekt plane, würde ich gerne wissen, wie man einen werktitel schützt und was das etwa kostet, vielleicht schaut Boris ja noch mal vorbei und weiß die Antwort :-)
Also nochmal ein digest:
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zum Werktitel § 5 MarkenG:
< www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/werktitel.html> -
zur Sicherung der Priorität:
< http://www.presse.de/pfv/archivta/index.htm> -
zur These, daß bereits die Domainreservierung einen Titelschutz begründet:
Das reicht eben nicht, weil dadurch nicht zwingend ausgedrückt ist, daß ein geistiges Werk unter diesem Titel an den Markt gebracht werden soll.
Wichtig: Titelschutz nur dann, wenn im geschäftlichen Verkehr eingesetzt, sonst allenfalls zivilrechtlicher Schutz über das bürgerliche Namensrecht ....
Grüße aus Bonn
Boris
Gruß
Andy