Vielleicht kann mir hier jemand Tips geben?
Ich habe seit einiger Zeit ein regionales Internetangebot privat aufgebaut. Jetzt baut sich plötzlich eine Firma gewerblich auf, die den von mir benutzten Website-Namen (aus dem Domain-Namen abgeleitet) für ihr - auch noch ähnlich aufgebautes - Webangebot nutzt.
Hallo Beatrix.
Wie bei fast jedem Fall im gewerblichen Rechtsschutz kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, die natürlich bekannt sein müssen, wenn man da eine genauere Einschätzung abgeben soll.
Für online Publikationen kommt markenmäßig eine Schutz unter dem Gesichtspunkt der geschäftlichen Bezeichnung in Betracht. Das sind Unternehmenskennzeichen wie z.B. die Firma, oder aber sog. Werktitel. Von so einer Titelschutzanzeige hat man ja schon mal was gehört.
Im Markenrecht bedeutsam ist immer der Prioritätszeitpunkt. Bei Unternehmenskennzeichen liegt der eben an dem Punkt, an dem die Benutzung aufgenommen worden ist, oder die Titelschutzanzeige eben annonciert war.
Das sind so die markenrechtlichen Gesichtpunkte die in Dienem Fall grundsätzlich für Dich und Dein Projekt sprechen.
Praktisch bedeutsam könnte auch das Recht des unlauteren Wettbewerbs werden, aber das ist wirklich 'case law' .....
mfg - Mit freundlichen Grüßen ....
CU
Boris
Muss nun jeder sein privates Angebot markenrechtlich schützen lassen, damit sich nicht einfach eine Firma gründen kann, um diesen (erfolgreichen) Namen zu klauen????