Beatrix: Online-Recht:Domain-Name + Gewerbe

Vielleicht kann mir hier jemand Tips geben?
Ich habe seit einiger Zeit ein regionales Internetangebot privat aufgebaut. Jetzt baut sich plötzlich eine Firma gewerblich auf, die den von mir benutzten Website-Namen (aus dem Domain-Namen abgeleitet) für ihr - auch noch ähnlich aufgebautes - Webangebot nutzt.
Muss nun jeder sein privates Angebot markenrechtlich schützen lassen, damit sich nicht einfach eine Firma gründen kann, um diesen (erfolgreichen) Namen zu klauen????

  1. Vielleicht kann mir hier jemand Tips geben?
    Ich habe seit einiger Zeit ein regionales Internetangebot privat aufgebaut. Jetzt baut sich plötzlich eine Firma gewerblich auf, die den von mir benutzten Website-Namen (aus dem Domain-Namen abgeleitet) für ihr - auch noch ähnlich aufgebautes - Webangebot nutzt.

    Die Frage ist ob die Firma "ihren eigenen Namen" als Domain benutzen will und du zufällig den gleich hast. Dann sieht es schlecht aus. ( es gibt da einige Urteile zu)Hängt der Domainnahme nicht mit der Firme zusammen dürfte es der Firma schwer fallen daran Rechte zu erwerben.

    Muss nun jeder sein privates Angebot markenrechtlich schützen lassen, damit sich nicht einfach eine Firma gründen kann, um diesen (erfolgreichen) Namen zu klauen????

    Du solltest Dir den Namen auf jedenfall schützen lassen (vorallen Dingen wenn er so "erfolgreich" ist)

    Gruß Dylan

    1. Die Frage ist ob die Firma "ihren eigenen Namen" als Domain benutzen will und du zufällig den gleich hast. Dann sieht es schlecht aus. ( es gibt da einige Urteile zu)Hängt der Domainnahme nicht mit der Firme zusammen dürfte es der Firma schwer fallen daran Rechte zu erwerben.

      Naja, der Witz ist ja, dass ICH zuerst da war, und die Firma sich erst später gegründet hat. Bei den Urteilen geht es ja immer darum, die Rechte einer schon bestehenden Firma zu schützen...

      1. Naja, der Witz ist ja, dass ICH zuerst da war, und die Firma sich erst später gegründet hat. Bei den Urteilen geht es ja immer darum, die Rechte einer schon bestehenden Firma zu schützen...

        Wie gesagt, wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Seite vorher da war, dann sollte es keine Probleme geben. Zumindest wuerde das mein Rechtsverstaendnis tief erschuettern - Markerrecht hin oder her. Sollte ich vielleicht doch eine Firma "selfHTML" gruenden? <g>

        Halte uns doch bitte auf dem laufenden :-)

        Viele Gruesse, Thomas Hieck

        1. Naja, der Witz ist ja, dass ICH zuerst da war, und die Firma sich erst später gegründet hat. Bei den Urteilen geht es ja immer darum, die Rechte einer schon bestehenden Firma zu schützen...

          Wie gesagt, wenn Du nachweisen kannst, dass Deine Seite vorher da war, dann sollte es keine Probleme geben. Zumindest wuerde das mein Rechtsverstaendnis tief erschuettern - Markerrecht hin oder her. Sollte ich vielleicht doch eine Firma "selfHTML" gruenden? <g>

          Halte uns doch bitte auf dem laufenden :-)

          Viele Gruesse, Thomas Hieck

          Richtig, was würde der WebMaster tun, wenn der Firma plötzlich "selfHTML" zu tragen hat ??

          In diesem Fall, würde ich auf jeden Fall zur Rechtanwalt gehen lassen !!!!

          Marco

    2. Die Frage ist ob die Firma "ihren eigenen Namen" als Domain benutzen will und du zufällig den gleich hast. Dann sieht es schlecht aus. ( es gibt da einige Urteile zu)Hängt der Domainnahme nicht mit der Firme zusammen dürfte es der Firma schwer fallen daran Rechte zu erwerben.

      Siehe dazu auch:
      http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.05.99-000/

      Gruss,
      Beat

  2. Hallo Beatrix,

    bevor alles nochmal geschrieben wird:

    Fragen zu Domainnamen und Markenrechte wurden schon 'mal behandelt und liegen noch unter:
    http://www.teamone.de/selfhtml/sfarchiv/1999_1/t02593.htm#a12250
    http://www.teamone.de/selfhtml/sfarchiv/1999_1/t02692.htm#a12960

    Ich denke, daß müßte Dir weiterhelfen.

    Gruß
    Julian

  3. Hallo Beatrix,

    fuer mich klingt das irgendwie sehr boese. Vielleicht solltest Du da wirklich mal Leute um Hilfe fragen, die Experten dafuer haben. OnLinezeitschriften beispielsweise. Die interessiert sowas doch immer.

    Muss nun jeder sein privates Angebot markenrechtlich schützen lassen, damit sich nicht einfach eine Firma gründen kann, um diesen (erfolgreichen) Namen zu klauen????

    Ich denk, wenn Dein Angebot nachweislich da war, bevor sich diese Firma gegruendet hat, dann hast Du sicher keine Probleme.

    Nur eine Meinung - helfen konnte ich sicher nicht.

    Viele Gruesse, Thomas Hieck

  4. Hallo Beatrix

    Vielleicht kann mir hier jemand Tips geben?
    Ich habe seit einiger Zeit ein regionales Internetangebot privat aufgebaut. Jetzt baut sich plötzlich eine Firma gewerblich auf, die den von mir benutzten Website-Namen (aus dem Domain-Namen abgeleitet) für ihr - auch noch ähnlich aufgebautes - Webangebot nutzt.
    Muss nun jeder sein privates Angebot markenrechtlich schützen lassen, damit sich nicht einfach eine Firma gründen kann, um diesen (erfolgreichen) Namen zu klauen????

    Vielleicht findest Du etwas bei http://www.online-recht.de/

    Gruesse
    Marlies

  5. Werde mich wohl doch noch länger damit beschäftigen müssen, vielleicht auch mal den "Bonnanwalt" fragen. trotzdem danke für Eure Bemühungen.

  6. Vielleicht kann mir hier jemand Tips geben?
    Ich habe seit einiger Zeit ein regionales Internetangebot privat aufgebaut. Jetzt baut sich plötzlich eine Firma gewerblich auf, die den von mir benutzten Website-Namen (aus dem Domain-Namen abgeleitet) für ihr - auch noch ähnlich aufgebautes - Webangebot nutzt.

    Hallo Beatrix.

    Wie bei fast jedem Fall im gewerblichen Rechtsschutz kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, die natürlich bekannt sein müssen, wenn man da eine genauere Einschätzung abgeben soll.

    Für online Publikationen kommt markenmäßig eine Schutz unter dem Gesichtspunkt der geschäftlichen Bezeichnung in Betracht. Das sind Unternehmenskennzeichen wie z.B. die Firma, oder aber sog. Werktitel. Von so einer Titelschutzanzeige hat man ja schon mal was gehört.
    Im Markenrecht bedeutsam ist immer der Prioritätszeitpunkt. Bei Unternehmenskennzeichen liegt der eben an dem Punkt, an dem die Benutzung aufgenommen worden ist, oder die Titelschutzanzeige eben annonciert war.

    Das sind so die markenrechtlichen Gesichtpunkte die in Dienem Fall grundsätzlich für Dich und Dein Projekt sprechen.

    Praktisch bedeutsam könnte auch das Recht des unlauteren Wettbewerbs werden, aber das ist wirklich 'case law' .....

    mfg - Mit freundlichen Grüßen ....
    CU
    Boris

    Muss nun jeder sein privates Angebot markenrechtlich schützen lassen, damit sich nicht einfach eine Firma gründen kann, um diesen (erfolgreichen) Namen zu klauen????