Hallo Thomas!
Interessante Einstellung die deine, läßt darauf schließen, daß du besten bescheid weiss über JEDEN! Browser und was auf sie läuft und was nicht.
Ach Thomas - darum geht es doch garnicht. Hier geht es um die Aufklaerung des Kunden, was wie moeglich ist und auf welchen Browsern es laeuft und wen und wieviele man ausschliesst. In die Aufklaerung hoeren HTML, DHTML, CSS, Javascript, Flash und anderes mit hinein.««
Da stimme ich mit dir überein.
»»Wer das eben nicht abklaert mit seinen Kunden, der ist selber Schuld, wenn er verklagt wird und hat es nicht besser verdient. Das hat nichts mit einer "interessanten Einstellung" zu tun, sondern eher mit Umgang von Auftraggeben und Auftragnehmer.
Das finde ich nach wie vor falsch. Denn erfahrungsgemäß egal was du tust, der Kunde kann dich immer mit etwas überraschen. Das kann dir auch passieren. Es genüng ja ein exotischer Browser, den du nicht erwähnt hast (und der Kunde durch blöde Zufall daraufstößt) und laut deiner Einstellung: gehörst du verklagt. (mal bei dem auslösenden Fall zu bleiben) Da geht es sehr wohl darum, daß du (oder ich, oder wer auch immer) nicht jeden Browser kennen kann.
Daß man solchen Pannen sehr wohl aus dem Weg gehen kann mit dem Pflichtheft (oder Auftragsbeschreibung)ist klar.
Dort muss man sich eben darauf einigen und vor allem festhalten wo (unter welchen Browser) die Seiten funktionieren sollten.
Wer das vergessen / vernachlässigt hat, ist arm dran. Der kann vom Kunden u.U. verklagt werden, das stimmt, aber das sogar zu fordern, finde ich mehr als übertrieben.
Grüße
Thomas