Michael Vogel: (ZUR INFO) Urteil: Firmen-Domains haben Vorfahrt

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Das lass ich jetzt einfach mal so stehen und hoffe das es nie 'ne Firma namens WS64 geben wird (oder das es meine sein möge!):

Puh... Ich hoffe, dass nie die Pizzeria Dabo oder die Unternehmensberatung Dabo (beide gibt es) darauf kommen, Rechte anzumelden.
Oder ob es gewisse Mindestgroessen der Firmen gibt, um sich durchsetzen zu koennen?

Bei Firmen, die bundes-/europa-/weltweit bekannt sind, ist es sogar nachvollziehbar, denke ich, aber bei lediglich regional taetigen oder nach meiner Domain-Beantragung gegruendeten Firmen sollte ich hoehere Recht haben, oder?