ws64: (ZUR INFO) Urteil: Firmen-Domains haben Vorfahrt

Das lass ich jetzt einfach mal so stehen und hoffe das es nie 'ne Firma namens WS64 geben wird (oder das es meine sein möge!):
http://de.news.yahoo.com/991013/33/bixx.html

  1. Das lass ich jetzt einfach mal so stehen und hoffe das es nie 'ne Firma namens WS64 geben wird (oder das es meine sein möge!):

    Puh... Ich hoffe, dass nie die Pizzeria Dabo oder die Unternehmensberatung Dabo (beide gibt es) darauf kommen, Rechte anzumelden.
    Oder ob es gewisse Mindestgroessen der Firmen gibt, um sich durchsetzen zu koennen?

    Bei Firmen, die bundes-/europa-/weltweit bekannt sind, ist es sogar nachvollziehbar, denke ich, aber bei lediglich regional taetigen oder nach meiner Domain-Beantragung gegruendeten Firmen sollte ich hoehere Recht haben, oder?

    1. Bei Firmen, die bundes-/europa-/weltweit bekannt sind, ist es sogar nachvollziehbar, denke ich, aber bei lediglich regional taetigen oder nach meiner Domain-Beantragung gegruendeten Firmen sollte ich hoehere Recht haben, oder?

      Wenn die Domain vor der Firmengründung war, hast du Prioritätsrecht. Sonst könnte ja jeder schnell mal 'ne Firma gründen, nur um sich 'ne tolle Domain zu sichern...

      Beatrix

    2. Holladiho!

      Puh... Ich hoffe, dass nie die Pizzeria Dabo oder die Unternehmensberatung Dabo (beide gibt es) darauf kommen, Rechte anzumelden.
      Oder ob es gewisse Mindestgroessen der Firmen gibt, um sich durchsetzen zu koennen?

      hmmm... sollte man schon meinen, haengt aber vermutlich immer vom Richter ab, da ich nicht glaube, dass es hierfuer schon verbindliche deutsche Gesetze gibt... lediglich, nach diesem Fall, einen Praezedenzfall...

      Bei Firmen, die bundes-/europa-/weltweit bekannt sind, ist es sogar nachvollziehbar, denke ich,

      jupp, man stelle sich vor, Greepeace sichert sich die Domain shell.de und stellt dort (zum Bleistift) Bilder von Oelverschmierten Vogelleichen ins Web... waere echt eine tolle Publicity, oder ? =v)

      aber bei lediglich regional taetigen oder nach meiner Domain-Beantragung gegruendeten Firmen sollte ich hoehere Recht haben, oder?

      Nun, allem (logischen) Rechtsempfinden nach schon, bloss weiss man halt nie, was das Rechtsempfinden eines Richters dazu meint...

      hmmm... haben wir hier vielleicht irgendjemandem, der von so `nem Gesetzeskram Ahnung hat ?

      naja, wie auch immer...

      bis dann

      Boris