Thomas J.S.: Domain - "Missbrauch"

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Hallo Ludwig!

Was mir wiederum bei .at domains auffällt, es gibt reservierte Domain namen, OHNE eine Dazugehörige Homepage, nicht mal ein simples "hier ensteht die ....." nix, "Server oder DNS nicht gefunden" hat man da eigentlich eine Chance an die domain ranzukommen?

Ja und Nein.
Ich zitiere aus einer E-mail, die ich vom Geschäftsführer der nic.at erhilt. (Es ging um Domains)

<cite>
Sollten Sie für eine dieser oder auch eine durch andere Personen registrierte Domain
ein größeres Recht beanspruchen als die Person, die die Domain bereits registriert hat, dann steht es Ihnen selbstverständlich frei diese Domain zu begehren.

NIC.AT vergibt die Domains nach den Vergaberichtlinien und diese weisen
jeden Registranten wie folgt auf die Einhaltung von Gesetzen hin:

Auszug aus den Vergaberichtlinien:
Alle Eintraege erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmaessigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine Einigung eigenstaendig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die
Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen wird lediglich die
Kontaktinformation des Inhabers einerbereits bestehenden Domain
weitergegeben, da diese Informationen ohne hin oeffentlich dokumentiert
sind. Der Antragsteller erklaert, die einschlaegigen gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen
Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die
Vergabestelle fuehrt keine dies bezuegliche Pruefung der beantragten
Domain-Namen durch, behaelt sich aber gleichwohl das Recht vor, Antraege
im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von
Gruenden abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom Antragsteller beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten. Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren Rechte ableitbar.
-----------
Da die rechtliche Situation sehr uneindeutig ist können wir die Prüfung
ob jemandem ein Name zusteht oder nicht nur den österreichischen Gerichten überlassen.

Nähere Details finden Sie unter http://www.nic.at/regfr.html.

Eine verwendungsverpflichtung wie sie weltweit immer wieder diskutiert
wird halte ich nicht für Sinnvoll, da sie nicht überprüft werden kann.
Wenn es aber darum geht eine UWG Klage einzureichen, reicht auch die
Registrierung und damit Vorenthaltung einer Domain aus ohne, daß eine
Web-Site oder sonstiger Internetdienst betrieben wird.

Bitte überprüfen Sie ob Ihr Anspruch höher ist als der Anspruch der [...] Dann können Sie erfolgreich vorgehen.
</cite>

Soweit die E-Mail. Also wenn's wirklich darauf ankommt, bleibt nur der Weg zum Gericht.

Grüße
Thomas